Rechtsprechung
| FG Münster, 09.04.2003 - 10 K 1732/01 - S |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Zur Gewerbesteuer- und Buchführungspflicht des Berufsbetreuers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3
Qualifizierung der Einkünfte eines Berufsbetreuers - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gewerbliche Einkünfte: - Qualifizierung der Einkünfte eines Berufsbetreuers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einkünfte eines Berufsbetreuers; Gewerbliche Einkünfte nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG); Sonstige berufliche Tätigkeiten
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zur Qualifizierung der Einkünfte eines Berufsbetreuers als gewerbliche Einkünfte
Verfahrensgang
- FG Münster, 09.04.2003 - 10 K 1732/01 - S
- BFH, 04.11.2004 - IV R 26/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1500
- EFG 2003, 1033
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BFH, 11.05.1989 - IV R 43/88
Treuhänderisch für Bauherrengemeinschaft tätiger Steuerberater kann gewerblich …
Auszug aus FG Münster, 09.04.2003 - 10 K 1732/01
Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 30.05.1973 I R 35/71, BStBl. II 1973, 668 und vom 11.05.1989 IV R 43/88, BStBl. II 1989, 797) - der sich der erkennende Senat anschließt - ist eine Tätigkeit nach dieser Vorschrift nur begünstigt, wenn sie den im Gesetz genannten Tätigkeiten ganz ähnlich ist. - FG Thüringen, 27.09.2000 - IV 1485/98
Berufsbetreuer i.S.d. §§ 1896 ff. BGB übt eine sonstige selbstständige Tätigkeit …
Auszug aus FG Münster, 09.04.2003 - 10 K 1732/01
Rn. 24 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Finanzgericht Thüringen vom 27.9.2000 IV 1485/98 (EFG 2001, 965). - BFH, 30.05.1973 - I R 35/71
Wirtschaftliche (finanzielle) Betreuung von Bauvorhaben durch Baubetreuer …
Auszug aus FG Münster, 09.04.2003 - 10 K 1732/01
Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 30.05.1973 I R 35/71, BStBl. II 1973, 668 und vom 11.05.1989 IV R 43/88, BStBl. II 1989, 797) - der sich der erkennende Senat anschließt - ist eine Tätigkeit nach dieser Vorschrift nur begünstigt, wenn sie den im Gesetz genannten Tätigkeiten ganz ähnlich ist. - FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.1999 - 1 K 472/98
Qualifizierung der Einkünfte aus der Tätigkeit als Berufsbetreuer; Abgrenzung …
Auszug aus FG Münster, 09.04.2003 - 10 K 1732/01
Rn. 22 Kennzeichnend für die Vermögensverwaltung ist die Nutzung fremden Vermögens im Sinne einer Fruchtziehung aus vorhandener Substanz (vgl. Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25.08.1999 1 K 472/98, EFG 1999, 1080).
- BFH, 04.11.2004 - IV R 26/03
Berufsmäßiger Betreuer ist gewerblich tätig
Die nach erfolglosen Einsprüchen gegen die Aufforderung zur Buchführung und die Gewerbesteuermessbescheide erhobenen Klagen wies das Finanzgericht (FG) mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1033 veröffentlichten Urteil ab. - FG Köln, 16.10.2003 - 7 K 1576/02
Einkünftequalifikation einer Berufsbetreuerin
Rn. 16 Die Klägerin trägt vor, dass der Einstufung ihrer Tätigkeit als selbständige Arbeit nach § 18 EStG auch nicht das zur Zeit beim Bundesfinanzhof anhängige Urteil des Finanzgerichts Münster vom 9. April 2003 (EFG 2003, 1033) entgegenstünde.Kennzeichnend für die Vermögensverwaltung ist die Nutzung fremden Vermögens im Sinne einer Fruchtziehung aus vorhandener Substanz (vgl. FG Münster, Urt. v. 09.04.2003, 10 K 1732/01 S, EFG 2003, 1033).
Der Klägerin ist zwar insofern beizupflichten, als ihre Schwerpunkte anders geartet sind, als in dem von dem Finanzgericht Münster entschiedenen Fall (Urt. v. 09.04.2003, 10 K 1732/01 S, EFG 2003, 1033), in dem der Kläger die Qualifikation eines Diplompädagogen und Gestalttherapeuten hatte.
- FG Düsseldorf, 26.09.2003 - 9 K 7943/00
Gewerbebetrieb; Berufsbetreuer; Freier Beruf; Selbständige Arbeit; …
Die Wahrnehmung vermögensrechtlicher Belange dient somit lediglich dem Zweck, den wohlverstandenen Wünschen des Betreuten zu entsprechen (so auch FG Münster Urteil vom 9. April 2003, 10 K 1732/01 S, EFG 2003, 1033, vgl. auch FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25. August 1998, I K 472/98).Sie steht überdies nicht im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung, von der abzuweichen keine Veranlassung besteht, wonach Berufe wie die eines Handelsvertreters, Maklers oder Treuhänders keine sonstige, selbstständige Arbeit im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG darstellen (…vgl. nur BFH Urteil vom 11. Mai 1989 IV R 43/88, a.a.O; FG Münster Urteil vom 9. April 2003, 10 K 1732/01 S, a.a.O.).
- FG Münster, 12.05.2004 - 1 K 842/03
Einkünftequalifikation eines Berufsbetreuers
In diesem Rahmen kommt der Vermögensverwaltung nur eine dienende Funktion zu (so auch FG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2003, 9 K 7943/00, EFG 2004, 36; FG Münster, Urteil vom 09.04.2003, 10 K 1732/01 S, EFG 2003, 1033).
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