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Rechtsprechung
   FG Köln, 19.03.2003 - 5 K 5873/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6455
FG Köln, 19.03.2003 - 5 K 5873/98 (https://dejure.org/2003,6455)
FG Köln, Entscheidung vom 19.03.2003 - 5 K 5873/98 (https://dejure.org/2003,6455)
FG Köln, Entscheidung vom 19. März 2003 - 5 K 5873/98 (https://dejure.org/2003,6455)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrEStG § 1 Abs. 2; GrEStG § 9
    Verwertungsbefugnis i.S.d. § 1 Abs. 2 GrEStG bei Leasingvertrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grunderwerbsteuer: - Verwertungsbefugnis i.S.d. § 1 Abs. 2 GrEStG bei Leasingvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einem der Grunderwerbsteuer unterliegender Erwerbsvorgang; Vorliegen eines Immobilien-Leasingvertrages; Einräumung von eigentümerähnlichen Rechten; Befugnisse an dem Leasingobjekt; Beteiligung an der Substanz des Leasingobjektes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1113
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.01.1996 - II R 47/93

    Sämtliche nach einem Leasing-Vertrag erbrachten und in der Zukunft geschuldeten …

    Auszug aus FG Köln, 19.03.2003 - 5 K 5873/98
    Rn. 13 Ferner unterscheide sich die vorliegend abgeschlossene Vertragsgestaltung gravierend von derjenigen, die dem BFH im Urteil vom 17.01.1996 II R 47/93, BFH/NV 1996, 579 zugrunde gelegen habe.

    Verfügungsmöglichkeit in diesem Sinne bedeutet, dass er das Grundstück mit Auswirkung zu seinen Lasten und Gunsten besitzen, verwalten, nutzen, belasten und schließlich veräußern kann, ohne dass jeweils alle für das juristische Eigentum charakteristischen Rechte übertragen werden müssten (vgl. BFH-Urteil vom 17.01.1996 II R 47/93, BFH/NV 1996, 579).

    Kann dem insoweit Berechtigten und Verpflichteten zudem die Nutzung des Grundstücks nicht durch Kündigung entzogen werden und kann er seinerseits jederzeit die Übereignung des von ihm benutzten Grundstücks verlangen, so ist regelmäßig § 1 Abs. 2 GrEStG erfüllt (vgl. BFH-Urteile vom 17.01.1996 II R 47/93 a.a.O. …und vom 30.09.1998 II R 13/96, BFH/NV 1999, 666).

    Rn. 34 Handelt es sich im Streitfall bei dem Leasingvertrag um einen Rechtsvorgang, der der Grunderwerbsteuer unterliegt, so sind alle Leistungen, die die Klägerin nach dem Leasingvertrag zu erbringen hat, als Gegenleistung im Sinne des § 9 GrEStG zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 17.01.1996 II R 47/93, BFH/NV 1996, 579).

  • BFH, 26.01.1970 - IV R 144/66

    Steuerliche Beurteilung - Leasing-Verträge - Bewegliche Wirtschaftsgüter - …

    Auszug aus FG Köln, 19.03.2003 - 5 K 5873/98
    Damit unterscheidet sich die Position der Klägerin deutlich von derjenigen eines Mieters oder Pächters, der sich nach Jahren der Anmietung bzw. Anpachtung zum Kauf des Objekts entschließt (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 26.01.1970 IV R 144/66, BStBl II 1970, 264).
  • BFH, 29.07.1998 - II R 71/96

    GrESt; Übertragung der Verwertungsbefugnis an Gebäuden auf fremdem Boden

    Auszug aus FG Köln, 19.03.2003 - 5 K 5873/98
    Dem "Erwerber" des Grundstücks müssen diesbezügliche Einwirkungsmöglichkeiten gewährt werden, die über diejenigen eines Pächters hinausgehen, aber andererseits nicht die Stellung eines Eigentümers erreichen, was nur dann gegeben ist, wenn dem "Erwerber" über die bloßen Besitz- und Nutzungsrechte hinaus Einwirkungsmöglichkeiten auf den ganzen Substanzwert des Grundstücks bzw. - wie im Streitfall - des grundstücksgleichen Rechts gewährt werden (vgl. BFH-Urteil vom 29.07.1998 II R 71/96, BStBl II 1999, 796).
  • BFH, 12.12.1973 - II R 29/69

    Verwertungsbefugnis - Erwerb - Vertragliche Vereinbarung - Bindungsdauer - Fester …

    Auszug aus FG Köln, 19.03.2003 - 5 K 5873/98
    Dementsprechend kann der Tatbestand des § 1 Abs. 2 GrEStG auch dadurch verwirklicht werden, dass einem Nichteigentümer eine Kombination aus Nutzungs- und Veräußerungsbefugnis an einem Grundstück gewährt wird, die noch nicht dem rechtlichen Eigentum gleicht, diesem aber wirtschaftlich nahe kommt (vgl. BFH-Urteil vom 12.12.1973 II R 29/69, BStBl II 1974, 251).
  • BFH, 30.09.1998 - II R 13/96

    GrESt; Leasingvertrag; Gegenleistung für die Einräumung der Verwertungsbefugnis

    Auszug aus FG Köln, 19.03.2003 - 5 K 5873/98
    Kann dem insoweit Berechtigten und Verpflichteten zudem die Nutzung des Grundstücks nicht durch Kündigung entzogen werden und kann er seinerseits jederzeit die Übereignung des von ihm benutzten Grundstücks verlangen, so ist regelmäßig § 1 Abs. 2 GrEStG erfüllt (…vgl. BFH-Urteile vom 17.01.1996 II R 47/93 a.a.O. und vom 30.09.1998 II R 13/96, BFH/NV 1999, 666).
  • BFH, 15.03.2006 - II R 29/04

    Leasingvertrag

    Das Finanzgericht (FG) hat sein in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1113 veröffentlichtes klageabweisendes Urteil im Wesentlichen damit begründet, dass der Klägerin ein Optionsrecht auf das Erbbaurecht mit Leasingobjekt nach Ablauf der Grundmietzeit sowie vorher unter bestimmten Voraussetzungen zustehe, so dass die Klägerin über die Substanz des Erbbaurechts verfügen könne.
  • FG Düsseldorf, 03.11.2003 - 7 K 4612/02

    Grunderwerbsteuer; Verwertungsbefugnis; Notarielles Kaufangebot; Mietvertrag; …

    Kann dem insoweit Berechtigten und Verpflichteten zudem die Nutzung des Grundstücks nicht durch Kündigung entzogen werden und kann er seinerseits jederzeit die Übereignung des von ihm benutzten Grundstücks verlangen, so ist regelmäßig § 1 Abs. 2 GrEStG erfüllt (…vgl. BFH-Urteile BFH/NV 1996, 579 …und vom 30. September 1998 II R 13/96, BFH/NV 1999, 666 ; FG Köln Urteil vom 19. März 2003 5 K 5873/98, EFG 2003, 1113 ).

    Das Finanzgericht Köln hat in der Entscheidung vom 19. März 2003 (a.a.O) zu einem Leasingvertrag die eigentümerähnliche Position des Leasingnehmers bejaht.

  • FG Düsseldorf, 06.11.2003 - 7 K 4612/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Grunderwerbsteuerbescheides für eine …

    Kann dem insoweit Berechtigten und Verpflichteten zudem die Nutzung des Grundstücks nicht durch Kündigung entzogen werden und kann er seinerseits jederzeit die Übereignung des von ihm benutzten Grundstücks verlangen, so ist regelmäßig § 1 Abs. 2 GrEStG erfüllt (…vgl. BFH-Urteile BFH/NV 1996, 579 …und vom 30. September 1998 II R 13/96, BFH/NV 1999, 666; FG Köln Urteil vom 19. März 2003 5 K 5873/98, EFG 2003, 1113).

    Das Finanzgericht Köln hat in der Entscheidung vom 19. März 2003 (a.a.O) zu einem Leasingvertrag die eigentümerähnliche Position des Leasingnehmers bejaht.

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