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Rechtsprechung
   FG Hessen, 16.05.2002 - 1 K 4360/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11492
FG Hessen, 16.05.2002 - 1 K 4360/00 (https://dejure.org/2002,11492)
FG Hessen, Entscheidung vom 16.05.2002 - 1 K 4360/00 (https://dejure.org/2002,11492)
FG Hessen, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 1 K 4360/00 (https://dejure.org/2002,11492)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuschuss; öffentliche Mittel; Mehrfamilienhaus; Vermietung und Verpachtung; Mietausfallrisiko; vereinbarte Förderung; Wohnberechtigungsschein - Steuerliche Behandlung von Zuschüssen für die Vermietung an Wohnscheininhaber.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Behandlung von Zuschüssen für die Vermietung an Wohnscheininhaber

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerliche Behandlung von Zuschüssen für die Vermietung an Wohnscheininhaber.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 157
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.03.1991 - IX R 104/86

    Zuschüsse nach § 43 Abs. 3 Satz 2 StBauFG mindern stets die Herstellungskosten …

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2002 - 1 K 4360/00
    Zur Begründung verweisen sie im wesentlichen auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26.03.1991 IX R 104/86, Bundessteuerblatt (BStBl) II 1992, 999, und vom 23.03.1995 IV R 58/94, BStBl II 1995, 702, sowie die Kommentierung von Drenseck in Schmidt, Einkommensteuergesetz ( EStG ), § 7 Rz. 63. Das Urteil des erkennenden Senats vom 22.08.2000 1 K 5760/98, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 138, stehe im Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung und betreffe zudem einen anderen Sachverhalt insoweit, als es im Urteilsfall um eine Förderung im hessischen Mietbauprogramm nach § 88 d des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG) gegangen und dem Zuschussgeber selbst ein Belegungsrecht mit Mietpreisbindung auf 20 Jahre eingeräumt worden sei.

    Die Leistung eines Dritten muss jedoch in unmittelbarem rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung stehen (BFH-Urteile in BStBl II 1992, 999, …und vom 25.01.1994 IX R 121/90, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1994, 845).

    Die vorstehende Differenzierung nach dem Zweck des Zuschusses entspricht entgegen der Auffassung der Kläger den Grundsätzen der BFH-Urteile in BStBl II 1992, 999, betreffend Zuschüsse aus denkmalpflegerischen Gründen (Minderung der Herstellungskosten), in BFH/NV 1994, 845, betreffend staatliche Prämien für die familiengerechte Belegung einer Wohnung (Einnahmen) und in BStBl II 1995, 702, betreffend einen gemeindlichen Zuschuss zum Bau einer Tiefgarage ohne Mietpreisbindung und Nutzungsbeschränkung (Minderung der Herstellungskosten).

    Denn dieses Wahlrecht ist bereits durch das BFH-Urteil in BStBl II 1992, 999, (erneut) als ohne Rechtsgrundlage dargestellt worden und die Verwaltung hatte hierzu zunächst die Auffassung kundgetan, dass dem Steuerpflichtigen das Wahlrecht nur dann noch zustehe, wenn er es bereits vor Veröffentlichung dieses Urteils ausgeübt habe (Verfügung der OFD Düsseldorf vom 13.01.1993 - S 2205 A - St 12 H, Der Betrieb 1993, 303;… vgl. a. Verfügung der OFD Koblenz vom 04.02.1993, S 2205 A - St 31 1, DStR 1993, 518, und Jansen in Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O.).

    Dies erscheint deshalb geboten, weil es in den in BStBl II 1992, 999, und BStBl II 1995, 702, veröffentlichten Urteilen des BFH hierauf letztlich nicht ankam, da es sich zweifelsfrei um Fälle der Minderung der Herstellungskosten gehandelt hat.

    Der IX. Senat des BFH hat zwar in dem Urteil in BStBl II 1992, 999, die auch vom erkennenden Senat für zutreffend erachtete Abgrenzung dargestellt.

  • BFH, 23.03.1995 - IV R 58/94

    Gemeindezuschuß zur Tiefgarage ohne Vereinbarung einer Mietpreisbindung oder …

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2002 - 1 K 4360/00
    Zur Begründung verweisen sie im wesentlichen auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26.03.1991 IX R 104/86, Bundessteuerblatt (BStBl) II 1992, 999, und vom 23.03.1995 IV R 58/94, BStBl II 1995, 702, sowie die Kommentierung von Drenseck in Schmidt, Einkommensteuergesetz ( EStG ), § 7 Rz. 63. Das Urteil des erkennenden Senats vom 22.08.2000 1 K 5760/98, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 138, stehe im Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung und betreffe zudem einen anderen Sachverhalt insoweit, als es im Urteilsfall um eine Förderung im hessischen Mietbauprogramm nach § 88 d des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG) gegangen und dem Zuschussgeber selbst ein Belegungsrecht mit Mietpreisbindung auf 20 Jahre eingeräumt worden sei.

    Die vorstehende Differenzierung nach dem Zweck des Zuschusses entspricht entgegen der Auffassung der Kläger den Grundsätzen der BFH-Urteile in BStBl II 1992, 999, betreffend Zuschüsse aus denkmalpflegerischen Gründen (Minderung der Herstellungskosten), in BFH/NV 1994, 845, betreffend staatliche Prämien für die familiengerechte Belegung einer Wohnung (Einnahmen) und in BStBl II 1995, 702, betreffend einen gemeindlichen Zuschuss zum Bau einer Tiefgarage ohne Mietpreisbindung und Nutzungsbeschränkung (Minderung der Herstellungskosten).

    Dies erscheint deshalb geboten, weil es in den in BStBl II 1992, 999, und BStBl II 1995, 702, veröffentlichten Urteilen des BFH hierauf letztlich nicht ankam, da es sich zweifelsfrei um Fälle der Minderung der Herstellungskosten gehandelt hat.

    Der IV. Senat hat aber in dem Urteil in BStBl II 1995, 702, ausdrücklich dahingestellt sein lassen, ob er sich der Auffassung des IX. Senats, dass ein Zuschuss zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu rechnen ist, wenn mit seiner Gewährung Mietpreisbindungen, Belegungsrechte o.ä.

  • FG Hessen, 22.08.2000 - 1 K 5760/98

    Wohnungsbauförderung; Zuschuss; Mietpreisbindung; Einnahme; Vermietung und …

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2002 - 1 K 4360/00
    Zur Begründung verweisen sie im wesentlichen auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26.03.1991 IX R 104/86, Bundessteuerblatt (BStBl) II 1992, 999, und vom 23.03.1995 IV R 58/94, BStBl II 1995, 702, sowie die Kommentierung von Drenseck in Schmidt, Einkommensteuergesetz ( EStG ), § 7 Rz. 63. Das Urteil des erkennenden Senats vom 22.08.2000 1 K 5760/98, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 138, stehe im Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung und betreffe zudem einen anderen Sachverhalt insoweit, als es im Urteilsfall um eine Förderung im hessischen Mietbauprogramm nach § 88 d des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG) gegangen und dem Zuschussgeber selbst ein Belegungsrecht mit Mietpreisbindung auf 20 Jahre eingeräumt worden sei.

    Er verweist insbesondere auf das rechtskräftige Urteil des Senats in EFG 2001, 138.

    Zuschüsse zur Finanzierung von Baumaßnahmen aus öffentlichen oder privaten Mitteln gehören nach der bereits durch das Urteil in EFG 2001, 138, dokumentierten Auffassung des Senats dann zu den Einnahmen, wenn sie letztlich dem Zweck dienen, einen Ausgleich für eine dem Eigentümer und Vermieter im Wege einer Belegungs- und Mietpreisbindung auferlegte bzw. von ihm übernommene Einschränkung seiner Eigentümer- und Verwertungsrechte zu schaffen.

    In einem solchen Fall ist deshalb der Zuschuss als Einnahme bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen, wobei es auf die im Einzelfall vereinbarten Bedingungen wie die Dauer der Bindung usw. nicht entscheidend ankommt, so dass sich die Kläger zu Unrecht auf die geringfügigen Unterschiede zum Sachverhalt, der dem Senatsurteil in EFG 2001, 138, zugrunde lag, berufen.

  • BFH, 25.01.1994 - IX R 121/90

    Drittleistungen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2002 - 1 K 4360/00
    Die Leistung eines Dritten muss jedoch in unmittelbarem rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung stehen (BFH-Urteile in BStBl II 1992, 999, und vom 25.01.1994 IX R 121/90, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1994, 845).

    Die vorstehende Differenzierung nach dem Zweck des Zuschusses entspricht entgegen der Auffassung der Kläger den Grundsätzen der BFH-Urteile in BStBl II 1992, 999, betreffend Zuschüsse aus denkmalpflegerischen Gründen (Minderung der Herstellungskosten), in BFH/NV 1994, 845, betreffend staatliche Prämien für die familiengerechte Belegung einer Wohnung (Einnahmen) und in BStBl II 1995, 702, betreffend einen gemeindlichen Zuschuss zum Bau einer Tiefgarage ohne Mietpreisbindung und Nutzungsbeschränkung (Minderung der Herstellungskosten).

    Die Frage, ob der Zuschuss als Entschädigung für entgehende Einnahmen i.S.v. § 24 Nr. 1 a EStG angesehen und deshalb nach § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG ermäßigt besteuert werden kann, hat der BFH in dem Urteil in BFH/NV 1994, 845, bereits zutreffend verneint.

  • BFH, 28.11.1980 - VI R 226/77

    Unterhaltsleistung - Übergangsregelung - Anfechtungsverfahren - …

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2002 - 1 K 4360/00
    Im Übrigen könnte eine solche auf Billigkeitsgründen beruhende Übergangsregelung der Verwaltung zur Anpassung an eine die Verwaltungspraxis ändernde Rechtsprechung ohnehin nicht in einem Anfechtungsverfahren gegen die Steuerbescheide, sondern nur in einem gesonderten Erlassverfahren berücksichtigt werden (vgl. Urteil des BFH vom 28.11.1980 VI R 226/77, BStBl II 1981, 319).
  • FG Hessen, 23.05.2000 - 12 K 4183/99

    Baukostenzuschuß; II. Wohnungsbaugesetz; Mietpreisbindung; Belegungsrecht; …

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2002 - 1 K 4360/00
    Der Senat sieht sich mit seiner Auffassung ebenso in Übereinstimmung mit dem Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 23.05.2000 12 K 4183/99, Juris, betreffend einen vergleichbaren Sachverhalt (Zuschuss nach dem Hessischen Mietwohnprogramm) sowie mit der Literatur (…Drenseck in Schmidt, EStG , 21. Aufl., § 21 Rz. 65 "Baukostenzuschüsse", Jansen in Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 21 EStG Anm. 86 "Zuschüsse", Blümich/ Stuhrmann, EStG , § 21 Rz. 103, v. Reden in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 21 Rz. 172).
  • BFH, 14.10.2003 - IX R 60/02

    Fördermittel als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

    Diesen Zweck erreicht die Förderung nach § 88d II.WoBauG durch eine Vereinbarung des staatlichen Zuschuss- oder Darlehensgebers mit dem Bauherren, aufgrund derer sich der Bauherr in der gesetzlich vorgesehenen Weise bindet und für den darin liegenden Verzicht auf eine günstigere Vermietung nach den Gegebenheiten des Marktes einen Ausgleich in Gestalt eines leistungsfreien Darlehens oder Zuschusses erhält (so zutreffend auch das Hessische FG, Urteile vom 16. Mai 2002 1 K 4360/00, EFG 2003, 157, und vom 22. August 2000 1 K 5760/98, EFG 2001, 138).
  • BFH, 14.10.2003 - IX R 34/02

    VuV - öffentliche Fördermittel

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 157 veröffentlichten Urteil ab.
  • FG Hessen, 19.08.2003 - 7 K 4251/01

    Zuschuss; öffentliche Mittel; Vermietung- und Verpachtung; Mietwohnungsbau; …

    Diesem Verständnis entsprechend hat auch der 1. Senat des Hessischen Finanzgerichts in seinem Urteil vom 16. Mai 2002 (1 K 4360/00 in EFG 2003, 157) die Differenzierung für die ertragsteuerliche Behandlung der gewährten Zuschüsse herausgearbeitet.
  • FG Hessen, 19.08.2003 - 7 K 4622/01

    Zuschuss; öffentliche Mittel; Vermietung- und Verpachtung; Mietwohnungsbau; …

    Diesem Verständnis entsprechend hat auch der 1. Senat des Hessischen Finanzgerichts in seinem Urteil vom 16. Mai 2002 (1 K 4360/00 in EFG 2003, 157) die Differenzierung für die ertragsteuerliche Behandlung der gewährten Zuschüsse herausgearbeitet.
  • FG München, 19.11.2003 - 10 K 3722/02

    Leistungsfreie Baudarlehen nach dem Dritten Förderungsweg als echte Darlehen und …

    Entgegen der Rechtsauffassung des FG Nürnberg (Urteile vom 14. August 1998 VII 189/95, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 883, und vom 11. Juli 2001 III 225/00, DStRE 2002, 1242) und der Finanzverwaltung (siehe z.B. Verfügung der OFD Erfurt vom 17. Oktober 1995 in DB 1995, 2244) handelt es sich bei den leistungsfreien Baudarlehen nach dem Dritten Förderungsweg nicht um Zuschüsse, die im Jahr der Darlehensauszahlung entweder als Einnahme aus VuV zu versteuern sind (so Urteile des FG München vom 19. März 2002 - 6 K 49/02, EFG 2003, 462 , und des Hessischen FG vom 16. Mai 2002 - 1 K 4630/00, EFG 2003, 157) oder die Anschaffungs- oder Herstellungskosten und damit die AfA-Bemessungsgrundlage mindern (…so das FG Nürnberg, a.a.O., und die Finanzverwaltung), sondern entsprechend seiner vertraglichen Bezeichnung und rechtlichen Gestalt um ein Darlehen.
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