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Rechtsprechung
   FG Münster, 29.07.2003 - 6 K 5809/00 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10669
FG Münster, 29.07.2003 - 6 K 5809/00 E (https://dejure.org/2003,10669)
FG Münster, Entscheidung vom 29.07.2003 - 6 K 5809/00 E (https://dejure.org/2003,10669)
FG Münster, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - 6 K 5809/00 E (https://dejure.org/2003,10669)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anerkennungsfähigkeit einer dauernden Last; Sonderausgabenabzug von Leistungen bei Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge; Sonderausgabenabzug von Aufwendungen als dauernde Last bei Bestehen eines Vorbehaltnießbrauches

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1686
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und …

    Auszug aus FG Münster, 29.07.2003 - 6 K 5809/00
    Durch die Charakterisierung als vorbehaltene Vermögenserträge unterscheiden sich die Zuwendungsleistungen auf Grund einer Vermögensübergabe im Wege der vorweggenommenen Erbfolge von den Unterhaltsleistungen und Zuwendungen i. S. d. § 12 EStG (vgl. BFH, Beschluss vom 05. Juli 1990, GrS 4 - 6/89, BStBl. II 1990, 847).
  • BFH, 10.11.1999 - X R 46/97

    Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen

    Auszug aus FG Münster, 29.07.2003 - 6 K 5809/00
    Dies ist dann nicht möglich, wenn sich der Übergeber die Nutzungen des übergebenden Vermögens durch die Bestellung eines Nießbrauches vorbehalten hat (BFH-Urteil vom 14. Juli 1993, X R 54/91, BStBl. II 1994, 19), die Versorgungsleistungen nicht aus den tatsächlich erzielten Erträgen erbracht werden können (vgl. BFH-Beschluss vom 10. November 1999, X R 46/97) oder das übergebende Vermögen erst durch Aufwendungen des Erwerbers in einen Zustand versetzt werden muss, damit es überhaupt zur Erzielung von Erträgen eingesetzt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 27. August 1997, X R 54794, BStBl. II 1997, 813).
  • BFH, 27.08.1997 - X R 54/94

    Übertragung eines ertraglosen Grundstücks

    Auszug aus FG Münster, 29.07.2003 - 6 K 5809/00
    Dies ist dann nicht möglich, wenn sich der Übergeber die Nutzungen des übergebenden Vermögens durch die Bestellung eines Nießbrauches vorbehalten hat (BFH-Urteil vom 14. Juli 1993, X R 54/91, BStBl. II 1994, 19), die Versorgungsleistungen nicht aus den tatsächlich erzielten Erträgen erbracht werden können (vgl. BFH-Beschluss vom 10. November 1999, X R 46/97) oder das übergebende Vermögen erst durch Aufwendungen des Erwerbers in einen Zustand versetzt werden muss, damit es überhaupt zur Erzielung von Erträgen eingesetzt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 27. August 1997, X R 54794, BStBl. II 1997, 813).
  • BFH, 14.07.1993 - X R 54/91

    Versorgungsleistungen bei Erwerb von Vermögen unter Vorbehalt des Nießbrauchs …

    Auszug aus FG Münster, 29.07.2003 - 6 K 5809/00
    Dies ist dann nicht möglich, wenn sich der Übergeber die Nutzungen des übergebenden Vermögens durch die Bestellung eines Nießbrauches vorbehalten hat (BFH-Urteil vom 14. Juli 1993, X R 54/91, BStBl. II 1994, 19), die Versorgungsleistungen nicht aus den tatsächlich erzielten Erträgen erbracht werden können (vgl. BFH-Beschluss vom 10. November 1999, X R 46/97) oder das übergebende Vermögen erst durch Aufwendungen des Erwerbers in einen Zustand versetzt werden muss, damit es überhaupt zur Erzielung von Erträgen eingesetzt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 27. August 1997, X R 54794, BStBl. II 1997, 813).
  • BFH, 23.01.1992 - XI R 6/87

    Kein Entgelt durch Versorgungsrente bei vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus FG Münster, 29.07.2003 - 6 K 5809/00
    Rn. 22 Die Revision wird zugelassen, weil der Senat mit der Entscheidung von der Rechtsprechung des XI. Senates des Bundesfinanzhofs abweicht, wonach es für den Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG ausreichend ist, wenn der Wert des übertragenen Vermögens die Hälfte des Kapitalwertes der Versorgungsleistungen ausmacht und es auf die Höhe der laufenden Erträge aus der übertragenen Wirtschaftseinheit nicht ankommt (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 1992, XI R 6/87, BStBl. II 1992, 526).
  • FG Düsseldorf, 13.12.2005 - 17 K 2050/04

    Häusliches Arbeitszimmer; Anderer Arbeitsplatz für berufliche Tätigkeit; …

    Ebenso stelle das Finanzgericht - FG - Köln in einer Entscheidung vom 25.07.2003 (6 K 6803/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2003, 1686) eine wertende Betrachtung an, die sich an den tatsächlichen Gegebenheiten des modernen Wirtschaftslebens orientiere.

    Rn. 21 Auch nach dem von den Klägern angeführten Urteil des FG Köln vom 25.07.2003 (10 K 6803/98, EFG 2003, 1686) sei der (begrenzte) Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer nicht erwarten könne, dass der Arbeitnehmer für seine im häuslichen Arbeitszimmer verrichteten Tätigkeiten den Arbeitsplatz im Betrieb aufsuche.

    Rn. 43 Soweit das FG Köln in seiner Entscheidung vom 25.07.2003 (10 K 6803/98, EFG 2003, 1686; Revision durch Beschluss vom 07.07.2004, VI R 56/03 als unbegründet zurückgewiesen - nicht dokumentiert) angenommen hat, für die Frage, ob ein "anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht", sei darauf abzustellen, ob ein Aufsuchen des anderen Arbeitsplatzes üblicherweise erwartet werden könne, folgt dem der entscheidende Senat nicht (vgl. auch BFH-Urteil vom 07.08.2003, VI R 41/98, BStBl II 2004, 80, in dem der BFH darauf abstellt, dass der Kläger seinen Bereitschaftsdienst nicht an seinem regulären Arbeitsplatz verrichten konnte, weil das Gebäude des Arbeitgebers zu den betreffenden Zeit verschlossen war).

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