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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 30.08.2002 - V 22/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13103
FG Hamburg, 30.08.2002 - V 22/02 (https://dejure.org/2002,13103)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30.08.2002 - V 22/02 (https://dejure.org/2002,13103)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30. August 2002 - V 22/02 (https://dejure.org/2002,13103)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwendung von Wirtschaftsgütern und Vorsteuerberichtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 15a; UStG § 2 Abs. 2
    Zusammenwirken von Begründung einer Organschaft und Vorsteuerabzug

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zusammenwirken von Begründung einer Organschaft und Vorsteuerabzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Zusammenwirken von Begründung einer Organschaft und Vorsteuerabzug:

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 274
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 2 K 2191/08

    Vorsteueraufteilung bei einem als gemeinnützig anerkannten eingetragenen Verein, …

    Die Behandlung des Organkreises als ein Unternehmen müsse nämlich zur Folge haben, dass für die Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung die Außenumsätze dieses gesamten unternehmerischen Organkreises entscheidend seien (so auch FG Hamburg, Beschluss vom 30.08.2002 V 22/02, EFG 2003, 274 ).

    Da bei bestehender Organschaft nur ein dem Organträger zuzurechnendes, jedoch aus Organgesellschaft(en) und Organträger bestehendes (Gesamt-) Unternehmen besteht, sind die vorbezeichneten Voraussetzungen und Aufteilungsmaßstäbe in Bezug auf das Gesamtunternehmen zu beurteilen und festzulegen; insbesondere sind dessen gesamte Ausgangsumsätze und ggf. die bei ihm insgesamt bestehenden wirtschaftlichen oder nichtwirtschaftlichen Bereiche der Beurteilung zugrunde zu legen, Innenumsätze sind insbesondere bei einer Aufteilungsmethode, die sich am Umsatzschlüssel oder Pro-rata-Satz orientiert, nicht zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss vom 12.05.2003 V B 211/02, BStBl II 2003, 784 ; FG Hamburg, Beschluss vom 30.08.2002 V 22/02, EFG 2003, 274 ;… auch die Darstellung bei Stadie in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Kommentar zum Umsatzsteuergesetz , § 2 Rn. 959 ff.).

    So entspricht es nicht der bei der Anwendung eines Umsatzschlüssels zu beachtenden Methodik, innerhalb eines Organkreises Innenumsätze und Außenumsätze in gleichem Umfang zur Verhältnisbildung heranzuziehen (vgl. die schon oben im Hinblick auf die Verhältnisse bei einer Organschaft angegebenen Fundstellen: BFH-Beschluss vom 12.05.2003 V B 211/02, BStBl II 2003, 784 ; FG Hamburg, Beschluss vom 30.08.2002 V 22/02, EFG 2003, 274 ;… auch die Darstellung bei Stadie in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Kommentar zum Umsatzsteuergesetz , § 2 Rn. 959 ff.).

  • BFH, 12.05.2003 - V B 220/02

    Vorsteuerberichtigung mangels eines zulässigen Vorsteuerabzugs wegen Umwandlung …

    Auch diese Anträge hatten keinen Erfolg (Beschlüsse vom 30. August 2002 V 76/02 und V 22/02).
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