Rechtsprechung
| FG Hamburg, 23.03.2004 - VII 62/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,14234) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Erstmalige Verlustfeststellung nach Ablauf der Feststellungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- FG Hamburg (Leitsatz)
Einkommensteuer: Verlustfeststellung nach Ablauf der Feststellungsfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
EStG § 10d Abs. 4
Verlustfeststellung nach § 10d EStG nach Fristablauf
Papierfundstellen
- EFG 2004, 1130
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BFH, 12.06.2002 - XI R 26/01
Verlustfeststellungsbescheid und Festsetzungsverjährung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99
Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 09.12.1998 - XI R 62/97
Erlaß oder Änderung von Verlust-Feststellungsbescheiden
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 13.07.1999 - VIII R 76/97
Gewinnfeststellung bei Treuhandverhältnis
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 30.09.1997 - VII R 76/97 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 02.08.2006 - XI R 65/05
Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs unter Einbeziehung verjährter …
Zwar räumten das FG Köln und mit ihm weitere FG unter Hinweis auf § 181 Abs. 5 AO 1977 grundsätzlich die Möglichkeit der Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs trotz Festsetzungsverjährung ein (FG Köln in EFG 2005, 1679; FG Hessen vom 10. Februar 2004 1 K 3106/01, EFG 2004, 979; FG Hamburg vom 23. März 2004 VII 62/01, EFG 2004, 1130). - BFH, 01.03.2006 - XI R 33/04
Feststellung des verbleibenden Verlustsabzugs gemäß § 10d EStG bei …
c) Auch der Sinn und Zweck des § 10d EStG verlangt nicht, dass ein erstmaliger Feststellungsbescheid über den verbleibenden Verlustabzug ausnahmslos nur dann ergehen kann, wenn für das Verlustentstehungsjahr noch ein Einkommensteuerbescheid erlassen werden kann (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 23. März 2004 VII 62/01, EFG 2004, 1130; Urteil des FG Köln vom 11. Mai 2005 4 K 2205/02, EFG 2005, 1679 --Aktenzeichen des Bundesfinanzhofs --BFH-- XI R 25/05--; Wüllenkemper, EFG 2004, 1132; Adamek, EFG 2004, 1294; Pfützenreuter, EFG 2005, 1681; a.A. Urteile des Hessischen FG vom 10. November 2004 13 K 1303/04, EFG 2005, 789 --rechtskräftig-- und 13 K 426/04, EFG 2005, 946 --BFH-Aktenzeichen XI R 56/04--; Oberfinanzdirektion Münster, Verfügung vom 11. März 2005, Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 011/2005, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2005, 786; Gatzka/Wilhelm, DStR 2005, 1794; Valentin, EFG 2005, 790).
dejure.org
Übersicht FG Hamburg
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.