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Weitere Entscheidung unten: FG Köln, 02.06.2004

Rechtsprechung
   BFH, 22.04.1982 - III R 135/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,640
BFH, 22.04.1982 - III R 135/79 (https://dejure.org/1982,640)
BFH, Entscheidung vom 22.04.1982 - III R 135/79 (https://dejure.org/1982,640)
BFH, Entscheidung vom 22. April 1982 - III R 135/79 (https://dejure.org/1982,640)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1969) § 19 Abs. 1, § 24 Nr. 1 lit. a

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Todesfall-Versicherungssumme aus Pauschalversicherung für Betriebsfahrzeuge als nichtsteuerbare Einnahme bei den Hinterbliebenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 135, 512
  • NJW 1982, 2576 (Ls.)
  • VersR 1982, 1064
  • BStBl II 1982, 496
  • EFG 2004, 1604
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.04.1976 - VI R 216/72

    Unfallbogen - Schmerzensgeld - Tagegeld - Versicherung - Arbeitgeber - Lohnsteuer …

    Auszug aus BFH, 22.04.1982 - III R 135/79
    b) Einen tatsächlichen Zusammenhang zwischen dem Dienstverhältnis und den Leistungen aus einer betrieblichen Autoinsassen-Unfallversicherung hat der VI. Senat des BFH in dem Urteil vom 13. April 1976 VI R 216/72 (BFHE 119, 247, 250, BStBl II 1976, 694) im Grundsatz bejaht.

    c) Im Streitfall liegt, ebenso wie bei dem Sachverhalt, der der Entscheidung des VI. Senats in BFHE 119, 247, BStBl II 1976, 694 zugrunde liegt, ein tatsächlicher Zusammenhang zwischen dem Dienst- und dem Versicherungsverhältnis vor.

  • BFH, 17.07.1981 - VI R 205/78

    Altersgründe - Gelegenheitsgeschenk - Zuwendungen des Arbeitgebers aus …

    Auszug aus BFH, 22.04.1982 - III R 135/79
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Arbeitslohn alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen und als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit anzusehen sind (zuletzt Urteil vom 17. Juli 1981 VI R 205/78, BFHE 133, 553, BStBl II 1981, 773).
  • BFH, 25.10.1994 - VIII R 79/91

    1. Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse (sog. …

    Derartige Zahlungen sind keiner der sieben Einkunftsarten in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7 EStG zuzuordnen (BFH-Urteile vom 22. April 1982 III R 135/79, BFHE 135, 512, BStBl II 1982, 496; in BFHE 122, 271, BStBl II 1977, 631; vom 29. Oktober 1963 VI 290/62 U, BFHE 78, 32, BStBl III 1964, 12 - Schmerzensgeld - vom 21. Februar 1957 IV 630/55 U, BFHE 64, 437, BStBl III 1957, 164; vom 29. Oktober 1959 IV 235/58 U, BFHE 70, 234, BStBl III 1960, 87; BMF-Schreiben vom 26. Oktober 1959 S 2210, Der Betrieb - DB - 1959, 1269).
  • BFH, 22.03.1985 - VI R 170/82

    Übliche Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung kein Arbeitslohn; …

    Das ist der Fall, wenn der Vorteil nur mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird (BFH-Urteil vom 10. Juni 1983 VI R 176/80, BFHE 138, 456, BStBl II 1983, 642) und wenn die Einnahme als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit anzusehen ist, d. h., wenn sich die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinn als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (BFH-Urteile vom 24. Februar 1981 VIII R 109/76, BFHE 133, 375, BStBl II 1981, 707; vom 22. April 1982 III R 135/79, BFHE 135, 512, BStBl II 1982, 496; in BFHE 138, 555, BStBl II 1983, 712).
  • FG Nürnberg, 02.07.2009 - 7 K 328/08

    Steuerpflicht, ermäßigte Besteuerung und Unzumutbarkeit der Besteuerung einer …

    Entschädigungen in diesem Sinn liegen vor, wenn Leistungen unmittelbar dazu dienen, den Verlust von entgangenen oder entgehenden Einnahmen auszugleichen, die, ihren Zufluss unterstellt, unter eine der in § 2 Abs. 3 Nr. 1 - 7 EStG genannten Einkunftsarten gefallen wären (BFH-Urteil vom 22.04.1982 III R 135/79, BStBl II 1982, 496).

    Die neue Rechtsgrundlage kann aber unzweifelhaft an die Stelle eines fiktiven Vergütungsanspruchs gegen einen potenziellen Arbeitgeber treten, auch wenn dieses Arbeitsverhältnis aufgrund der Folgen des schädigenden Ereignisses tatsächlich nicht mehr zustanden kommt (so auch Urteil des FG Köln vom 02.06.2004 III R 135/79, EFG 2004, 1604).

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dejure.org Übersicht BFH

Rechtsprechung
   FG Köln, 02.06.2004 - 7 K 735/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4466
FG Köln, 02.06.2004 - 7 K 735/02 (https://dejure.org/2004,4466)
FG Köln, Entscheidung vom 02.06.2004 - 7 K 735/02 (https://dejure.org/2004,4466)
FG Köln, Entscheidung vom 02. Juni 2004 - 7 K 735/02 (https://dejure.org/2004,4466)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Ausnahme vom Zusammenballungsprinzip; Gesetzlicher Schadensersatzanspruch als Rechtsgrundlage für Entschädigungsleistung; Berücksichtigung von Abfindungszahlungen im Rahmen der Einkommensteuer; Definition von Einkünften nach dem Einkommensteuergesetz; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1604
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (30)

  • BFH, 21.03.1996 - XI R 51/95

    Bei Auflösung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses als Ersatz für …

    Auszug aus FG Köln, 02.06.2004 - 7 K 735/02
    Nur in diesem Fall ist die Ermäßigung des Steuersatzes gerechtfertigt (vgl. BFH-Urteile vom 21. März 1996 XI R 41/95, BStBl II 1996, 416; vom 16. Juli 1997 XI R 13/97, BStBl II 1997, 753; vom 4. März 1998 XI R 46/97, BStBl II 1998, 787).

    Rn. 86 Weiterhin ist eine Ausnahme vom Erfordernis der Zusammenballung nach der Rechtsprechung des BFH möglich, wenn ein Steuerpflichtiger im Zusammenhang mit der Auflösung seines Arbeitsverhältnisses mehrere selbständige Entschädigungen erhält (BFH, Urt. v. 21.03.1996 - XI R 51/95, BStBl II 1996, 416;… Beschl. v. 04.02.1998 - XI B 108/97, BFH/NV 1998, 1082).

    Das sei z. B. der Fall, wenn neben eine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG eine Entschädigung für die Einhaltung eines Wettbewerbsverbots i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG tritt (…BFH, Beschl. v. 04.02.1998, a.a.O.) oder bei der Auflösung mehrerer Arbeitsverhältnisse in einem Veranlagungszeitraum (Urt. v. 21.03.1996, a.a.O.).

  • BFH, 14.01.2004 - X R 37/02

    Ablösung einer betrieblichen Veräußerungsleibrente bei Zuflussbesteuerung

    Auszug aus FG Köln, 02.06.2004 - 7 K 735/02
    Der BFH hat nämlich bei der Ablösung einer Versorgungsleistung durch eine Kapitalabfindung wiederholt eine tarifbegünstigte Entschädigungsleistung angenommen (vgl. insbesondere Urt. v. 14.01.2004, X R 37/02, BFH/NV 2004, 706;… s.a. BFH, Urt. v. 09.07.1992, XI R 5/91, BStBl II 1993, 27;… Beschl. v. 11.03.1996, IV B 55/95, BFH/NV 1996, 737) und dabei ausgeführt, dass die Ablösung der Versorgungsleistungen durch eine an ihre Stelle tretende Kapitalabfindung eine andersartige Leistung darstelle und diese Kapitalabfindung auf einer neuen Rechtsgrundlage beruhe.

    Im Urteil vom 14. Januar 2004 (X R 37/02, BFH/NV 2004, 706) beispielsweise bejahte der BFH die Zusammenballung von Einkünften im Zusammenhang mit der Kapitalabfindung von Rentenansprüchen im Jahre 1998, obwohl die Rente bereits seit 1987 gezahlt wurde (s. Abschn. II. 2. d. dd).

    Rn. 87 In dem Urteil vom 14. Januar 2004 (X R 37/02, BFH/NV 2004, 706) lässt der BFH eine Ausnahme vom Erfordernis der Zusammenballung für die Tarifermäßigung mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Übermaßverbot zu (s. Abschn. II. 1. d. cc des Urteils).

  • BFH, 13.12.1989 - X R 208/87

    Eine außerhalb der Außenprüfung gegebene Auskunft des FA ist nach Treu und …

    Auszug aus FG Köln, 02.06.2004 - 7 K 735/02
    Unter diesen Umständen sind an den Nachweis der eine Bindung des Finanzamtes begründenden Merkmale strenge Anforderungen zu stellen (…BFH, Urt. v. 06.08.1998, a.a.O.; Urt. v. 13.12.1989, X R 208/87, BStBl II 1990, 274).

    Insbesondere muss zweifelsfrei feststehen, dass der Sachverhalt und die steuerrechtliche Frage zutreffend dargelegt sowie von dem Auskunft erteilenden Beamten richtig verstanden worden sind, und dass dieser für die spätere Veranlagung des um Auskunft bittenden Steuerpflichtigen zuständig war (BFH, Urt. v. 13.12.1989, a.a.O.).

  • BFH, 06.08.1997 - II R 33/95

    Verbindlichkeit einer mündlichen Auskunft

    Auszug aus FG Köln, 02.06.2004 - 7 K 735/02
    Der Umstand, dass die vom Kläger behauptete Zusage mündlich erteilt wurde, legt die Annahme nahe, dass nur eine unverbindliche Meinungsäußerung erstrebt und gegeben worden ist (vgl. BFH, Urt. v. 06.08.1998, II R 33/95, BFH/NV 1998, 12).

    Unter diesen Umständen sind an den Nachweis der eine Bindung des Finanzamtes begründenden Merkmale strenge Anforderungen zu stellen (BFH, Urt. v. 06.08.1998, a.a.O.;… Urt. v. 13.12.1989, X R 208/87, BStBl II 1990, 274).

  • BFH, 22.04.1998 - X R 4/95

    Bestimmung des zuständigen Beamten nach der Höhe der Einkünfte aus …

    Auszug aus FG Köln, 02.06.2004 - 7 K 735/02
    So müssen die Umstände, die eine Bindung des Finanzamtes begründen sollen, bestimmt und vollständig dargelegt und zweifelsfrei nachgewiesen werden (BFH, Urt. v. 22.04.1998, X R 4/95, BFH/NV 1998, 1221).

    Unklarheiten im Sachverhalt gehen zu Lasten dessen, der sich auf die Verbindlichkeit einer Auskunft beruft (BFH, Urt. v. 22.04.1998, a.a.O.).

  • BFH, 04.02.1998 - XI B 108/97

    Spätere Ausgleichszahlungen bei aufgelöstem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus FG Köln, 02.06.2004 - 7 K 735/02
    Rn. 86 Weiterhin ist eine Ausnahme vom Erfordernis der Zusammenballung nach der Rechtsprechung des BFH möglich, wenn ein Steuerpflichtiger im Zusammenhang mit der Auflösung seines Arbeitsverhältnisses mehrere selbständige Entschädigungen erhält (…BFH, Urt. v. 21.03.1996 - XI R 51/95, BStBl II 1996, 416; Beschl. v. 04.02.1998 - XI B 108/97, BFH/NV 1998, 1082).

    Das sei z. B. der Fall, wenn neben eine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG eine Entschädigung für die Einhaltung eines Wettbewerbsverbots i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG tritt (BFH, Beschl. v. 04.02.1998, a.a.O.) oder bei der Auflösung mehrerer Arbeitsverhältnisse in einem Veranlagungszeitraum (…Urt. v. 21.03.1996, a.a.O.).

  • BFH, 26.06.1996 - XI R 41/95

    Wegfall einer betrieblichen Rentenverpflichtung durch Tod des Rentenberechtigten …

    Auszug aus FG Köln, 02.06.2004 - 7 K 735/02
    Nur in diesem Fall ist die Ermäßigung des Steuersatzes gerechtfertigt (vgl. BFH-Urteile vom 21. März 1996 XI R 41/95, BStBl II 1996, 416; vom 16. Juli 1997 XI R 13/97, BStBl II 1997, 753; vom 4. März 1998 XI R 46/97, BStBl II 1998, 787).

    Vornehmlich für mit der Auflösung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang stehende Entlassungsentschädigungen und Abfindungen hat der Bundesfinanzhof die Forderung erhoben, dass entsprechend dem Sinn und Zweck der Steuerbegünstigung - nämlich einen Ausgleich von Progressionsnachteilen zu bewirken - eine einheitliche Entschädigung innerhalb eines Veranlagungszeitraums in einem Betrag gezahlt werden müsse, andernfalls die für die Anwendung des § 34 EStG und damit der Tarifbegünstigung erforderliche Zusammenballung nicht gegeben sei (vgl. BFH-Urteil vom 21. März 1996 XI R 41/95, a.a.O.).

  • BFH, 06.09.2000 - XI R 19/00

    Entschädigung: Auszahlung in zwei Veranlagungszeiträumen

    Auszug aus FG Köln, 02.06.2004 - 7 K 735/02
    Rn. 85 Der BFH sieht eine Ausnahme vom Erfordernis der Zusammenballung aus Billigkeitsgründen auch vor in besonders gelagerten Ausnahmefällen, wie z.B. in Fällen finanzieller Existenznot (BFH, Urt. v. 06.09.2000, XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431).
  • BFH, 28.07.1993 - XI R 74/92

    Entschädigungszahlungen an GmbH-Geschäftsführer (§§ 24 , 34 EStG )

    Auszug aus FG Köln, 02.06.2004 - 7 K 735/02
    Das Vorliegen eines entsprechenden Ausnahmefalls lehnt der BFH jedoch bereits dann ab, wenn die Teilbeträge aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs in Teilbeträgen geleistet werden, die sich über mehr als einen Veranlagungszeitraum erstrecken, ohne dass zuvor die Zahlung als Einmalbetrag vereinbart war (BFH, Urt. v. 28.07.1993 - XI R 74/92, BFH/NV 1994, 368).
  • BFH, 03.07.2002 - XI R 34/01

    Entschädigung, ergänzende Zusatzleistung; Berichtigung eines offensichtlichen …

    Auszug aus FG Köln, 02.06.2004 - 7 K 735/02
    Rn. 90 Eine weitere Ausnahme wurde vom FG Niedersachsen und vom FG Düsseldorf für den Fall zugelassen, dass die Leistung im zweiten Veranlagungszeitraum zur gesamten Abfindung äußerst geringfügig ist (…FG Niedersachsen, Urt. v. 21.05.2001, 15 K 800/98, EFG 2001, 1131;… bestätigt durch BFH, 11.12.2002 - XI R 37/01, BFH/NV 2003, 747, jedoch mit der Begründung der sozialen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers; FG Düsseldorf, Urt. v. 23.04.2001, 7 K 7144/97 E, EFG 2001, 894, bestätigt durch BFH, Urt. v. 03.07.2002 - XI R 34/01, BFH/NV 2003, 448, jedoch ebenfalls mit der Begründung der sozialen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers).
  • BFH, 11.12.2002 - XI R 54/01

    Unschädlichkeit von Entschädigungszusatzleistungen

  • BFH, 11.12.2002 - XI R 37/01

    Entschädigung - sozial motivierte Ergänzungsleistung

  • BFH, 29.01.2003 - XI R 1/02

    Entschädigung; Dienstwagenüberlassung

  • FG Köln, 19.12.2001 - 10 K 2834/97

    Besteuerung von Entlassungsentschädigungen

  • FG Niedersachsen, 21.05.2001 - 15 K 800/98

    Steuerermäßigung gem. § 34 EStG auch bei Entschädigung für Verlust des …

  • FG Düsseldorf, 23.04.2001 - 7 K 7144/97

    Arbeitnehmerabfindung; Dienstwagen; Entschädigung; Ermäßigter Steuersatz; …

  • FG Berlin, 12.11.2001 - 9 K 9111/00

    Zufluss einer Entschädigung in zwei Veranlagungszeiträumen steht Steuerermäßigung …

  • FG Baden-Württemberg, 11.10.2001 - 6 K 233/98

    Keine Tarifbegünstigung bei fehlender Zusammenballung von …

  • BFH, 04.03.1998 - XI R 46/97

    Tarifbegünstigung von Abfindungen

  • BFH, 14.08.2001 - XI R 22/00

    EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2

  • BFH, 24.01.2002 - XI R 2/01

    Soziale Fürsorge - Veranlagungszeitraum - Steuerbegünstigung der …

  • BFH, 24.01.2002 - XI R 43/99

    Arbeitgeber - Arbeitnehmer - Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Einmalige …

  • BFH, 09.07.1992 - XI R 5/91

    Tarifbegünstigung bei Umwandlung von Pensionsansprüchen in Abfindung

  • BFH, 10.10.2001 - XI R 54/00

    EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1 und 2; BGB § 613a

  • BFH, 16.07.1997 - XI R 13/97

    Zur Frage der Zusammenballung von Einkünften bei Anwendung des § 34 Abs. 1 und 2 …

  • BFH, 10.10.2001 - XI R 50/99

    Gewinnabhängiger Tantiemeanspruch eines Arbeitnehmers ist keine Gewinnbeteiligung …

  • FG Düsseldorf, 16.05.2002 - 14 K 3263/99

    Tarifbegünstigung; Steuerermäßigung; Entschädigung; Abfindung; Zusammenballung …

  • BGH, 18.12.1986 - III ZR 214/85

    Erschwerung des Berufswechsels eines Berufssoldaten

  • FG Münster, 08.11.1999 - 4 K 154/98

    Voraussetzungen einer steuerbgünstigten Entschädigung

  • BFH, 11.03.1996 - IV B 55/95

    Ablösung einer Versorgungsleistung durch Kapitalabfindung als …

  • FG Münster, 30.06.2015 - 13 K 3126/13

    Entschädigung für "entgehende" Einnahmen bei Schadensersatz für den …

    Diese Entkopplung vom Dienstverhältnis sei auch der entscheidende Unterschied etwa zu einem anderen in der Rechtsprechung entschiedenen Fall (FG Köln, Urteil vom 2.6.2004 7 K 735/02, EFG 2004, 1604;… Revision: BFH-Urteil vom 6.9.2006 XI R 38/04, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2007, 408), in dem zwar ein Amtshaftungsanspruch zu einer steuerpflichtigen Entschädigung i.S.d. § 24 Nr. 1a EStG geführt habe, der Amtshaftungsanspruch aber aus dem Dienstverhältnis selbst gefolgt sei.
  • FG Nürnberg, 02.07.2009 - 7 K 328/08

    Steuerpflicht, ermäßigte Besteuerung und Unzumutbarkeit der Besteuerung einer …

    Die neue Rechtsgrundlage kann aber unzweifelhaft an die Stelle eines fiktiven Vergütungsanspruchs gegen einen potenziellen Arbeitgeber treten, auch wenn dieses Arbeitsverhältnis aufgrund der Folgen des schädigenden Ereignisses tatsächlich nicht mehr zustanden kommt (so auch Urteil des FG Köln vom 02.06.2004 III R 135/79, EFG 2004, 1604).
  • BFH, 08.05.2007 - I B 12/06

    Erklärungen in englischer Sprache; Auslegung durch das FG

    Der Vortrag der Kläger lässt nicht einmal klar erkennen, ob damit eine Abweichung von dem --vom FG zitierten-- Urteil des FG Köln vom 19. Dezember 2001 10 K 2834/97 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 469) oder von dem Urteil vom 2. Juni 2004 7 K 735/02 (EFG 2004, 1604) gerügt werden soll.
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