Rechtsprechung
| FG Düsseldorf, 25.06.2004 - 8 K 2277/00 E |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsaufspaltung; Kapitalerhöhung; Betriebs-GmbH; Bezugsrechtsverzicht; Besitzunternehmer; Anteilserwerb; Angehörige; Entnahme; Stille Reserven; Wesentliche Beteiligung - Verbilligter Anteilserwerb durch Angehörigen im Zuge einer Kapitalerhöhung bei Betriebs-GmbH als ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verbilligter Anteilserwerb durch Angehörigen im Zuge einer Kapitalerhöhung bei Betriebs-GmbH als Entnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einspruch gegen die Erfassung eines Entnahmegewinns; Antrag auf Minderung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Versteuerung von an einen Dritten übertragenen Geschäftsanteilen; Stille Reserven als entnahmefähiges Wirtschaftsgut
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 25.06.2004 - 8 K 2277/00 E
- BFH, 15.12.2005 - III R 35/04
Papierfundstellen
- DB 2005, 366
- EFG 2004, 1817
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BFH, 16.04.1991 - VIII R 63/87
Bei Kapitalerhöhung übergangene stille Reserven in GmbH-Anteilen als …
Auszug aus FG Düsseldorf, 25.06.2004 - 8 K 2277/00
Im Übrigen wies er den Einspruch unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16.04.1991 (VIII R 63/87, BStBl II 1991, 832) als unbegründet zurück.Zwar habe der BFH in seinem Urteil vom 16.04.1991 (a.a.O.) eine Entnahme bejaht, wenn der Unternehmer des Besitzunternehmens es einer nahestehenden Person ermögliche, Anteile an der Betriebsgesellschaft gegen Leistung einer Einlage zu erwerben, die niedriger sei als der Wert der übernommenen Anteile.
Rn. 20 1. Ermöglicht es der Inhaber bzw. ein Gesellschafter des Besitzunternehmens einem Angehörigen, einen Teil des zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens gehörenden Anteils an der Betriebs-GmbH gegen Leistung einer Einlage zu übernehmen, die niedriger ist als der Wert des übernommenen Anteils, so liegt eine Entnahme in Höhe der Differenz zwischen dem Wert des übernommenen Anteils und der geleisteten Einlage vor (Urteil des BFH v. 16.04.1991, a.a.O.).
- BFH, 17.11.2005 - III R 8/03
Erlass eines Einzelsteuerbescheids bei Zusammenveranlagung nach Tod eines …
Auszug aus FG Düsseldorf, 25.06.2004 - 8 K 2277/00
Auch über die Revision gegen das Urteil des FG Münster vom 15.03.2001 (Az. des BFH: III R 8/03) ist noch nicht entschieden worden. - BFH, 08.04.1992 - I R 162/90
Keine Gewinnrealisierung bei Übergang von stillen Reserven (entgegen …
Auszug aus FG Düsseldorf, 25.06.2004 - 8 K 2277/00
Diesem Ergebnis liegen folgende Erwägungen zu Grunde: Vor der Kapitalerhöhung war der Kläger mit 80 % am Stammkapital der GmbH sowie an deren stillen Reserven beteiligt (vgl. insoweit Urteil des BFH vom 08.04.1992 I R 162/90, BStBl II 1992, 764).
- FG Münster, 15.03.2001 - 7 K 5316/98
Inhaltliche Bestimmtheit des an die Erbengemeinschaft als Gesamtrechtsnachfolger …
Auszug aus FG Düsseldorf, 25.06.2004 - 8 K 2277/00
Da darüber hinaus die neuen Anteile, soweit sie der Sohn des Klägers übernommen hat, kein Betriebsvermögen darstellten, ist es durch den teilweisen Verzicht des Klägers auf sein Bezugsrecht zu einer Entnahme dieses Rechts aus dem Betriebsvermögen gekommen (ebenso: Urteil des FG Münster v. 15.03.2001, 7 K 5316/98 E, EFG 2003, 708). - BFH, 05.03.1986 - I R 218/81
Auszug aus FG Düsseldorf, 25.06.2004 - 8 K 2277/00
Die in ihnen enthaltenen stillen Reserven sind teilweise den neuen Anteilen zugeflossen (vgl. Urteil des BFH vom 05.03.1986, I R 218/81, n. v., Leitsatz 6;… Scholz, a.a.O., § 55 Rn. 42). - FG Münster, 22.03.1995 - 13 K 97/93
Einkommensteuer; Übernahme eines neugebildeten Anteils am Stammkapital
Auszug aus FG Düsseldorf, 25.06.2004 - 8 K 2277/00
Eine solche Beteiligung beinhaltet nach herrschender gesellschaftsrechtlicher Auffassung (…s. Scholz, GmbH-Gesetz, 9. A. 2002, § 55 Rn. 41;… Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 16. A. 1996, § 55 Rn. 13) - für den Fall einer Kapitalerhöhung - ein Bezugsrecht des Gesellschafters auf das erhöhte Stammkapital bzw. eine Anwartschaft auf Teilnahme an der Kapitalerhöhung entsprechend seinem bisherigen Geschäftsanteil (s. auch: Urteil des Finanzgerichts - FG - Münster vom 22.03.1995 13 K 97/93, Entscheidungen der FG - EFG - 1995, 794;… Scholz, a.a.O., § 55 Rn. 41;… Baumbach/Hueck, a.a.O., § 55 Rn. 13).
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Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 05.05.2004 - 2 K 636/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Ausdruck aus einer Tabellenkalkulation kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG - Zuordnung von Fluren und Treppen im gemischt genutzten Einfamilienhaus zum Betriebsvermögen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 Abs. 1 EStG; § 4 Abs. 3 EStG; § 4 Abs. 4 EStG; § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG; § 12 Nr. 1 EStG
Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch; Für ein Fahrtenbuch erforderliche Angaben; Zulässigkeit der handschriftlichen Führung eines Fahrtenbuchs; Möglichkeit der Führug eines "elekronischen Fahrtenbuchs"; Pflicht zur Vornahme von Maßnahmen zur ... - IWW
- rechtsportal.de
EStG § 4 Abs. 1, 3, 4; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4
Fahrtenbuch; Tabellenkalkulationsausdruck; Gemischt genutztes Einfamilienhaus; Flur; Treppe; Betriebsvermögen - Ausdruck aus Tabellenkalkulation kein Fahrtenbuch; Zuordnung von Fluren - datenbank.nwb.de
Ausdruck aus Tabellenkalkulation kein Fahrtenbuch; Zuordnung von Fluren und Treppen im gemischt genutzten Einfamilienhaus zum Betriebsvermögen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch; Für ein Fahrtenbuch erforderliche Angaben; Zulässigkeit der handschriftlichen Führung eines Fahrtenbuchs; Möglichkeit der Führug eines "elekronischen Fahrtenbuchs"; Pflicht zur Vornahme von Maßnahmen zur ...
Papierfundstellen
- EFG 2004, 1817
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BFH, 18.10.1983 - VI R 180/82
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind dann keine Werbungskosten, …
Auszug aus FG Niedersachsen, 05.05.2004 - 2 K 636/01
Ebenso wie bei einem Arbeitszimmer, das ein Durchgangszimmer zu den übrigen Wohnräumen ist (BFH-Urteil vom 18. Oktober 1983 VI R 180/82, BStBl II 1984, 10), kommt auch hier eine Aufteilung der Flure und des Heizkellers in einen betrieblichen und einen selbst genutzten Teil nicht in Betracht. - BFH, 19.12.1972 - VIII R 65/70
Einfamilienhaus - Notwendiges Betriebsvermögen - Eigenbetrieblich genutzte Räume …
Auszug aus FG Niedersachsen, 05.05.2004 - 2 K 636/01
Ist das nicht der Fall, so sind die Aufwendungen in vollem Umfang nicht abziehbar nach § 12 Nr. 1 EStG (BFH-Urteil vom 19. Dezember 1972 VIII R 65/70, BStBl II 1973, 477). - BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71
Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des …
Auszug aus FG Niedersachsen, 05.05.2004 - 2 K 636/01
Rn. 28 Die Flure etc. sind - entgegen der Ansicht des Klägers - auch nicht als unselbständige Gebäudeteile, die zwangsläufig mehreren Zwecken dienen (BFH-Urteil vom 26. November 1973, GrS 5/71, BStBl II 1974, 132), bei der Ermittlung des Verhältnisses der Nutzungen auszuscheiden und dann anteilig den unterschiedlichen Nutzungen zuzurechnen.
- BFH, 09.12.1998 - IV B 33/98
Kfz-Privatanteil bei einem Zahnarzt
Auszug aus FG Niedersachsen, 05.05.2004 - 2 K 636/01
Bei einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch handelt es sich um fortlaufend und zeitnah geführte Aufzeichnungen mindestens mit Angaben zum jeweiligen Datum, dem Tachostand zu Beginn und zum Ende der Fahrt, den gefahrenen Kilometern sowie bei betrieblichen Fahrten dem Reiseziel, dem Reisezweck, der Reiseroute und den aufgesuchten Geschäftspartnern (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 1998, IV B 33/98, BFH/NV 1999, 916 m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 235/00
Anerkennung eines elektronischen Fahrtenbuchs; Einkommensteuer 1996 und 1997
Auszug aus FG Niedersachsen, 05.05.2004 - 2 K 636/01
In beiden Fällen müssen jedenfalls nachträgliche Veränderungen (technisch) ausgeschlossen oder zumindest dokumentiert sein (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. März 2000 4 K 3019/98 m.w.N.; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 2002 2 K 235/00, EFG 2002, 667; so auch Abschn. 31 Abs. 7 Nr. 2 LStR 1996 [BStBl I 1995, Sonder-Nr. 3/1995, 38] und nunmehr auch BMF-Schreiben vom 12. Mai 1997 [BStBl I 1997, 562]). - FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2000 - 4 K 3019/98
Umfang der privaten Nutzung eines unternehmenseigenen Pkws
Auszug aus FG Niedersachsen, 05.05.2004 - 2 K 636/01
In beiden Fällen müssen jedenfalls nachträgliche Veränderungen (technisch) ausgeschlossen oder zumindest dokumentiert sein (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. März 2000 4 K 3019/98 m.w.N.; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 2002 2 K 235/00, EFG 2002, 667; so auch Abschn. 31 Abs. 7 Nr. 2 LStR 1996 [BStBl I 1995, Sonder-Nr. 3/1995, 38] und nunmehr auch BMF-Schreiben vom 12. Mai 1997 [BStBl I 1997, 562]).
- BFH, 16.11.2005 - VI R 64/04
Computerdatei als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Der auf diese Weise erzeugte Datenbestand ist kein in sich geschlossenes Verzeichnis und damit auch kein Fahrten-"Buch" i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG (gleicher Ansicht: Niedersächsisches FG, Urteil vom 5. Mai 2004 2 K 636/01, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2004, 1817; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 2002 2 K 235/00, EFG 2002, 667;… Adamek in Bordewin/Brandt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 8 Rz. 153;… Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stichwort: Kraftfahrzeuggestellung, Rz. 41; vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 28. Mai 1996 IV B 6 -S 2334- 173/96, BStBl I 1996, 654, unter II. 1., und H 31 (9-10) "Elektronisches Fahrtenbuch" der Lohnsteuer-Richtlinien --LStR-- seit 2000; anderer Auffassung: Büchter-Hole, Anmerkung in EFG 2002, 668). - FG Münster, 18.02.2020 - 6 K 46/17
Rückgängigmachung eines seitens des Klägers gebildeten Investitionsabzugsbetrages …
Der auf diese Weise erzeugte Datenbestand ist kein in sich geschlossenes Verzeichnis und damit auch kein Fahrten-"Buch" i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG (…vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2005 VI R 64/04, a.a.O.; gleicher Ansicht: Niedersächsisches FG, Urteil vom 05.05.2004 2 K 636/01, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2004, 1817; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2002 2 K 235/00, EFG 2002, 667). - BFH, 22.04.2013 - III B 115/12
Nichtzulassungsbeschwerde: Vermeintliche greifbare Gesetzwidrigkeit wegen …
Vorhanden war allein eine erstinstanzliche Rechtsprechung, die ein solches "Fahrtenbuch" nur dann als ordnungsgemäß i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der im Streitjahr geltenden Fassung ansah, wenn nachträgliche Veränderungen der Aufzeichnungen technisch ausgeschlossen sind oder zumindest dokumentiert werden (z.B. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 16. März 2000 4 K 3019/98, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2000, 717; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 27. Februar 2002 2 K 235/00, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 667; Urteil des Niedersächsischen FG vom 5. Mai 2004 2 K 636/01, EFG 2004, 1817; Urteil des FG Düsseldorf vom 21. September 2004 9 K 1073/04 H (L), DStRE 2005, 1433; Urteil des FG Münster vom 24. August 2005 1 K 2899/03 G,U,F, EFG 2006, 32). - FG Düsseldorf, 21.09.2004 - 9 K 1073/04
Anrechnung eines geldwerten Vorteils in Höhe von 1 Prozent pro Monat des …
Jedenfalls erfüllt die nachträgliche Erfassung von Fahrten in einer Standardtabellenkalkulationssoftware, wie dem verwendeten Microsoft Excel, die eine nachträgliche Änderung weder verhindert noch hinreichend dokumentiert, nicht die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch (ebenso: FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 2002, 2 K 235/00, EFG 2002, 667; Nds. FG, Urteil vom 5. Mai 2004, 2 K 636/01, n.v.). - FG Münster, 08.06.2005 - 1 K 6435/02
Vorlage eines Terminkalenders als Ersatz für ein ordnungsgemäß geführtes …
In beiden Fällen müssen jedenfalls nachträgliche Veränderungen (technisch) ausgeschlossen oder zumindest dokumentiert sein (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. März 2000 4 K 3019/98 m.w.N.; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Februar 2002 2 K 235/00, EFG 2002, 667; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 05.05.2004 2 K 636/01, Haufe-Index: 1214187).
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