Rechtsprechung
| FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2004 - 2 K 1633/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung eines Verlustes aus dem Umtausch von Aktien im Rahmen der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften; Aktien in Streubesitz
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG 1999
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2004 - 2 K 1633/02
- BFH, 09.06.2005 - IX R 49/04
- BFH, 29.11.2005 - IX R 49/04
- BVerfG, 10.01.2008 - 2 BvR 294/06
Papierfundstellen
- EFG 2004, 1840
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02
Spekulationssteuer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 04.08.2003 - IX B 45/03
AdV, Einkünfte aus Spekulationsgeschäften
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 16.07.2002 - IX R 62/99
Zur Vereinbarkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG in der für den …
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- BFH, 08.06.1990 - III R 41/90
Aussetzung des Verfahrens - Musterprozeß - Anhängigkeit beim BFH - Entscheidung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87
Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 23.11.2004 - IX B 88/04
Änderungsantrag oder Aufhebungsantrag nach § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 28.03.1979 - I R 194/78
Privatvermögen - Wesentliche Beteiligung - Gewinnrealisierende Veräußerung - …
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- BVerfG, 10.01.2008 - 2 BvR 294/06
Gleichheitsgrundsatz (Steuerrecht; strukturelles Vollzugsdefizit; …
Rn. 4 Mit Urteil vom 24. August 2004 - 2 K 1633/02 - (EFG 2004, S. 1840) wies das Finanzgericht die Klage als unbegründet ab, ließ jedoch die Revision zum Bundesfinanzhof wegen grundsätzlicher Bedeutung zu: Der Senat halte die Bestimmung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG für verfassungsgemäß. - BFH, 29.11.2005 - IX R 49/04
Versteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte im Jahr 1999 …
Das Finanzgericht (FG) schloss sich diesen verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Norm in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1840 veröffentlichtem Urteil nicht an. - FG Rheinland-Pfalz, 19.05.2005 - 4 K 1678/02
Verluste im Zusammenhang mit dem Verfall von Optionsscheinen; zur …
Diese erweiterte Verrechnungsmöglichkeit vermindert das wirtschaftliche Interesse der Geldanleger am Verschweigen steuerrelevanter Tatbestände derart, dass von einem Fortbestehen des bis Ende 1998 gegebenen Vollzugsdefizits nicht ausgegangen werden kann (vergl. Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. August 2004 - Az.: 2 K 1633/02, EFG 2004, 1840). - FG München, 01.02.2005 - 15 V 4976/04
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von …
Die Instanzgerichte kommen zu einer unterschiedlichen verfassungsrechtlichen Einschätzung des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG n.F. Während zum Teil weiter verfassungsrechtliche Zweifel angeführt werden (vgl. etwa Beschluss des Niedersächsischen FG vom 16. Mai 2003 13 V 184/03, EFG 2003, 1093 für die Veranlagungszeiträume 1999 und 2000; Beschluss des FG Brandenburg vom 24. Mai 2004 3 V 974/04, DStRE 2004, 956 für den Veranlagungszeitraum 1999; und Beschluss des FG Düsseldorf vom 27. Juli 2004 8 V 2806/04, EFG 2004, 1693 für den Veranlagungszeitraum 1999) hat etwa das FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 24. August 2004, 2 K 1633/02, EFG 2004, 1840) unter Anknüpfung an die Ausführungen des BVerfG zur Erweiterung der Haltefrist und des Verlustausgleichs sowie zur veränderten Kapitalmarktlage keinen Anlass für eine verfassungsrechtliche Beanstandung der Norm für den Veranlagungszeitraum 1999 gesehen.
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