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Rechtsprechung
   FG Münster, 17.09.2003 - 10 K 3637/01 E, F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10677
FG Münster, 17.09.2003 - 10 K 3637/01 E, F (https://dejure.org/2003,10677)
FG Münster, Entscheidung vom 17.09.2003 - 10 K 3637/01 E, F (https://dejure.org/2003,10677)
FG Münster, Entscheidung vom 17. September 2003 - 10 K 3637/01 E, F (https://dejure.org/2003,10677)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine verdeckte Stellvertretung bei Einspruchseinlegung, Klagebefugnis, Besitz von Depotauszügen als Zurechnungsgrund

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren: - Keine verdeckte Stellvertretung bei Einspruchseinlegung, Klagebefugnis, Besitz von Depotauszügen als Zurechnungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für wirksame Einspruchseinlegung durch den Ehegatten; Zulässigkeit der Klage gegen einen auf Null DM lautenden Steuerbescheid; Persönliche Zurechnung des durch Depotauzüge dokumentierten Kapitalvermögens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2004, 626
  • EFG 2004, 239
 
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Wird zitiert von ...

  • FG Düsseldorf, 04.11.2004 - 11 K 2702/02

    Kapitaleinkünfte; Schätzung; Steuerhinterziehung; Festsetzungsfrist; …

    Rn. 54 Soweit in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung davon ausgegangen wird, dass auch bezüglich hinterzogener Kapitaleinkünfte bei Verletzung der Mitwirkungspflicht gemäß § 90 Abs. 2 AO von der Existenz bestimmter Tatsachen unter Zugrundelegung eines geringeren als des sonst üblichen Grades an Überzeugung auszugehen sei, erfolgt keine Auseinandersetzung mit dem Grundsatz "in dubio pro reo" (vgl. FG Hamburg, Beschlüsse vom 21. Juni 2001 II 177/01, n. v., Juris-Nr: STRE 200171781; vom 10. April 2003 III 423/02, EFG 2003, 1134; Hessisches FG, Beschluss vom 12. September 2001 8 V 465/01, wistra 2002, 115; FG Münster, Urteil vom 17. September 2003 10 K 3637/01 E,F, EFG 2004, 239, NZB eingelegt, Az. des BFH: VIII B 294/03).
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