Rechtsprechung
| FG München, 21.05.2003 - 10 K 1915/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betrieblich oder privat veranlasster Forderungsverlust bei einer Betriebsübergabe; Einkommensteuer 1991
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Betrieblich oder privat veranlasster Forderungsverlust bei einer Betriebsübergabe - Einkommensteuer 1991
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aktivierung von am Abschlussstichtag realisierten Gewinnen; Wirtschaftliche Erfüllung durch Leistungsverpflichteten; Verlust von Forderungen aus betrieblichen Gründen; Erfordernis eines wirtschaftlichen Zusammenhangs für Veranlassung von Aufwendungen durch eine ...
Verfahrensgang
- FG München, 21.05.2003 - 10 K 1915/00
- BFH, 16.11.2005 - X R 48/03
Papierfundstellen
- EFG 2004, 323
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88
Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche …
Auszug aus FG München, 21.05.2003 - 10 K 1915/00
Andernfalls greifen die von der Rechtsprechung zu § 12 EStG entwickelten Grundsätze ein (Großer Senat des BFH vom 4.7.1990 GrS 2-3/88, BStBl. II 1990, 817, 823). - BFH, 03.07.1991 - X R 163/87
1. Bankangestellter mit Bankgeschäften in fortgesetzter Untreue zu Lasten der …
Auszug aus FG München, 21.05.2003 - 10 K 1915/00
Der Klägervertreter hat sich insoweit zwar auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3.7.1991 X R 163-164/97 (BStBl II 1991, 802 ) berufen, gleichwohl aber keinerlei konkreten und nachprüfbaren Sachverhalt dargelegt, der für einen eigenen Gewerbebetrieb des Herrn D. junior sprechen könnte. - BFH, 12.05.1993 - XI R 1/93
Aktivierung von Vorsteuer-Ansprüchen vor Vorlage einer berichtigten Rechnung
Auszug aus FG München, 21.05.2003 - 10 K 1915/00
Dies ist bei Forderungen der Fall, wenn der Leistungsverpflichtete die von ihm geschuldete Erfüllungshandlung wirtschaftlich erfüllt hat und die ihm zustehende Zahlung - von den mit jeder Forderung verbundenen Risiken abgesehen - so gut wie sicher ist (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH-vom 12.5.1993 XI R 1/93, BStBl. II 1993, 786). - BFH, 31.07.2002 - X R 103/96
Vertrag zwischen nahen Angehörigen; Schuldzinsenabzug bei Schenkung und Darlehen; …
Auszug aus FG München, 21.05.2003 - 10 K 1915/00
Diese Vertragsklausel aber beruht- wie der Übergabevertrag im Ganzen - auf ausschließlich privaten Gründen (vgl. BFH-Urteil vom 31.7.2002 X R 103/96, BFH/NV 2003, 26 ).
- BFH, 16.11.2005 - X R 48/03
Betriebsausgabenabzug: Vermögensverluste durch Diebstahl/Untreue
Das Finanzgericht (FG) wies die dagegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 323 veröffentlichtem Urteil als unbegründet ab. - BVerfG, 18.04.2006 - 2 BvR 475/06 Die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des BFH vom 2005-11-16 (X R 48/03, HFR 2006, 249) und das Urteil des FG München vom 2003-05-21 (10 K 1915/96, EFG 2004, 323) ist vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen worden.
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