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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 14.05.2003 - 13 K 222/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16220
FG Baden-Württemberg, 14.05.2003 - 13 K 222/01 (https://dejure.org/2003,16220)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.05.2003 - 13 K 222/01 (https://dejure.org/2003,16220)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Mai 2003 - 13 K 222/01 (https://dejure.org/2003,16220)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG 1997 § 10 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG 1997 § 12 Nr. 1; ; AO 1977 § 367 Abs. 2; ; AO 1977 § 351 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungen eines Rentners für ein philosophisches Studium als Berufausbildungskosten; Verböserungsmöglichkeit im Einspruchsverfahren gegen einen Änderungsbescheid; Einkommensteuer 1998 und 1999

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen eines Rentners für ein philosophisches Studium als Berufsausbildungskosten - Verböserungsmöglichkeit im Einspruchsverfahren gegen einen Änderungsbescheid - Einkommensteuer 1998 und 1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verböserung einer finanzbehördlichen Entscheidung bei Einspruch gegen den Bescheid und Hinweis auf die Möglichkeit der Verböserung; Beschränkung der Prüfung auf den Verfahrensgegenstand des Einspruchsverfahrens ; Umfan der Prüfung bei Einspruch gegen einen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 783
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.10.2000 - IX R 62/97

    Verböserung bei einem Änderungsbescheid

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.05.2003 - 13 K 222/01
    Sie kann eigene Fehler in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nur im Hinblick auf den Änderungsbescheid, nicht im Hinblick auf den Erstbescheid überprüfen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 IX R 62/97, BFE 193, 57, BStBl II 2001, 124).
  • BFH, 18.12.1987 - VI R 149/81

    Begriff der Berufsausbildung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.05.2003 - 13 K 222/01
    Eine Berufsausbildung im Sinne dieser Vorschrift hat der BFH angenommen, wenn der Steuerpflichtige mit der Ausbildung eine nicht nur vorübergehende Betätigungsmöglichkeit schaffen wollte, die dem Aufbau oder der Erhaltung und Sicherung seiner beruflichen Existenz und damit der Erhaltung und Sicherung seiner Lebensgrundlagen dienen konnte und sollte (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1987 VI R 149/81, BFHE 152, 337, BStBl II 1988, 494).
  • BFH, 17.11.1978 - VI R 139/76

    Berufsausbildungskosten sind nur Sonderausgaben, wenn die Ausbildung die Ausübung …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.05.2003 - 13 K 222/01
    Unter Berufung auf die Begründung der Bundesregierung zum Gesetzentwurf (…BTDrucks V/3430, S. 8, 9) hat der BFH gefordert, dass es sich um Maßnahmen handeln muss, die eine Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen vorbereiten (BFH-Urteil vom 17. November 1978 VI R 139/76, BFHE 126, 437, BStBl II 1979, 180) und nicht nur sein Interesse an Allgemeinbildung im weitesten Sinne bzw. seine persönlichen Neigungen befriedigen sollen.
  • FG Schleswig-Holstein, 16.05.2017 - 4 K 41/16

    Steuerliche Anerkennung eines nach Eintritt in den Ruhestand begonnenen Studiums …

    Solche nicht auszuschließenden privaten Gründe wurden in der Rechtsprechung u.a. angenommen im Falle der Aufnahme eines Studiums der orientalischen Kunstgeschichte, bei welchem die Steuerpflichtige nach Abschluss des Studiums mit etwa 55 Jahren in den Beruf eingestiegen wäre (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Oktober 2003, 3 K 2899/00, EFG 2004, 247; BFH-Urteil vom 26. Januar 2005, VI R 71/03, BStBl. II 2005, 349), im Falle eines sich seit Jahren hinziehenden Philosophiestudiums, welches eine über 75 Jahre alte Person aufgenommen hatte (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Mai 2003, 13 K 222/01, EFG 2004, 783; BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005, VI B 33/04) oder bei Aufwendungen eines in Deutschland lebenden Ausländers für das Erlernen der deutschen Sprache und zwar auch dann, wenn die ausreichenden Deutschkenntnisse für den angestrebten Ausbildungsplatz förderlich waren (BFH-Urteil vom 15. März 2007, VI R 14/04, BStBl. II 2007, 814).

    Relevante, zu berücksichtigende Umstände können u. a. sein die grundsätzlichen privaten Interessen und Neigungen des Steuerpflichtigen, die Möglichkeit einer beabsichtigten Freizeitgestaltung, die - auch altersbedingten - geringen Aussichten auf eine berufliche Tätigkeit zur Erzielung steuerbarer Einkünfte, die Konkretheit der Vorstellungen des Steuerpflichtigen über die beabsichtigte Tätigkeit, die sonstigen wirtschaftlichen Gegebenheiten, wie die Existenzsicherung und/oder das Alter des Steuerpflichtigen, (wobei Letzteres nicht als feste Grenze, sondern lediglich als ein Kriterium heranzuziehen ist), und ob im konkreten Einzelfall tatsächlich eine nachhaltige berufsmäßige Ausübung der erlernten Fähigkeiten zur Erzielung von Einkünften angestrebt wird (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil vom 26. Januar 2005, VI R 71/03, BStBl. II 2005, 349; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Oktober 2003, 3 K 2899/00, EFG 2004, 247;… BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005, VI B 33/04, BFH/NV 2005, 1056; BFH-Beschluss vom 10. Januar 2012, VI B 93/11 - juris;… BFH-Beschluss vom 7. Oktober 2008, VI B 92/07, BFH/NV 2009, 148; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Mai 2003, 13 K 222/01, EFG 2004, 783).

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 7/04

    Vorliegen einer Beschwer stellt eine Zulässigkeitsvoraussetzung für den Einspruch …

    Die Klage blieb mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 783 veröffentlichten Gründen erfolglos.
  • BFH, 10.02.2005 - VI B 33/04

    Aufwendungen für Philosophiestudium eines 78jährigen als Berufsausbildungskosten?

    Das Finanzgericht (FG) wies die hiergegen erhobene Klage, die mit dem Verfahren wegen Einkommensteuer 1998 verbunden war, mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 783 veröffentlichten Gründen ab.
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