Rechtsprechung
| FG Bremen, 10.03.2004 - 2 K 47/03 (2) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO (1977) § 42 § 37 Abs. 2 S. 1
Inhaber des Anspruchs auf Erstattung von Steuerabzugsbeträgen bei Gestaltungsmissbrauch - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Inhaber des Anspruchs auf Erstattung von Steuerabzugsbeträgen bei Gestaltungsmissbrauch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beanspruchung von Kapitalertragssteuern; Rechtsmissbräuchliche Verlagerung von Beteiligungserträgen über Domizilgesellschaften ins Ausland; Zahlung einer Steuer oder einer steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund ; Stille Beteiligung an einer Gesellschaft; ...
Papierfundstellen
- EFG 2004, 942
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 23.10.2002 - I R 39/01
Kapitalertragsteuererstattung gem. § 50 d EStG; Rechtsmissbrauch
Auszug aus FG Bremen, 10.03.2004 - 2 K 47/03
Dementsprechend sind die Klägerin und die C so zu behandeln, als ob sie nicht Gläubigerinnen der Kapitalerträge (und Steuerschuldnerinnen) waren und damit auch nicht Inhaberrinnen eines Erstattungsanspruchs sind (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 23. Oktober 2002 I R 39/01, BFH/NV 2003, 289 ; BFH-Urteil vom 5. März 1986 I R 201/82, BFHE 146, 158 , BStBl II 1986, 496). - BFH, 05.03.1986 - I R 201/82
Rechtsmißbrauch - Zwischenschaltung von Basisgesellschaften - Niedrig besteuertes …
Auszug aus FG Bremen, 10.03.2004 - 2 K 47/03
Dementsprechend sind die Klägerin und die C so zu behandeln, als ob sie nicht Gläubigerinnen der Kapitalerträge (und Steuerschuldnerinnen) waren und damit auch nicht Inhaberrinnen eines Erstattungsanspruchs sind (…vgl. dazu BFH-Beschluss vom 23. Oktober 2002 I R 39/01, BFH/NV 2003, 289 ; BFH-Urteil vom 5. März 1986 I R 201/82, BFHE 146, 158 , BStBl II 1986, 496). - BFH, 09.04.1986 - I R 62/81
Abtretung - Erstattungszahlungsanspruch - Verwaltungsakt - Verletzung eigener …
Auszug aus FG Bremen, 10.03.2004 - 2 K 47/03
Anderes gilt jedoch, wenn es sich wie hier um einen Erstattungsanspruch handelt, denn ein solcher Anspruch konnte abgetreten werden (vgl. BFH-Urteil vom 9. April 1986 I R 62/81, BFHE 146, 344 , BStBl II 1986, 565).
- FG Düsseldorf, 26.10.2006 - 11 K 3205/05
Zulässigkeit der Erfassung von Mieterlösen einer Grundstücks-GbR bei den …
Mit Urteil vom 02.04.2004 (EFG 2004, 942 mit Anmerkung von Trossen) hat der Senat der Klage der KG stattgegeben, die diese in der mündlichen Verhandlung noch um die der Höhe nach unstreitigen Mieterlöse der Klägerin aus der Grundstücksüberlassung an die KG sowie an die Vertriebs-GmbH betragsmäßig erweitert hatte. - FG Düsseldorf, 02.07.2009 - 11 K 3403/08
Änderung des Bescheids über die gesonderte und einheitliche Feststellung von …
Mit Urteil vom 2. April 2004 (11 K 3126/01, EFG 2004, 942) entschied der erkennende Senat in dem Verfahren der "ABCD" GmbH & Co. KG gegen das Finanzamt K-Stadt betreffend die Streitjahre 1995 bis 1997, dass die Anteile an der AG-GmbH Betriebsvermögen der F. Grundstücksverwaltungs GbR darstellen und dass für diese Gesellschaft eine eigene Gewinnfeststellung durchzuführen ist.
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