Rechtsprechung
| FG Köln, 21.01.2004 - 4 K 4336/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung der Einkommensteuer unterliegenden ausländischen Einkünfte eines Steuerpflichtigen bei Unterhaltsleistungen; Beurteilung des Umfangs der unbeschränkten Einkommensteuerpflichtigkeit einer natürlichen Personen; Gewährung einer Steuervergünstigung an ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Grenzpendlerbesteuerung: - Voraussetzungen der erweitert unbeschränkten Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 3 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 21.01.2004 - 4 K 4336/01
- BFH, 10.08.2004 - I B 40/04
Papierfundstellen
- EFG 2005, 419
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 12.11.1986 - I R 222/82
Einfamilienhaus - Summe der Einkünfte - Ausland
Auszug aus FG Köln, 21.01.2004 - 4 K 4336/01
Das dem Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 31.01.2001 (1 K 87/98) zugrunde liegende Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21.11.1986 (I R 222/82, BStBl II 1987, 256) habe sich nicht damit befassen können, da die Vorschrift des § 1 Abs. 3 EStG zum Zeitpunkt der Urteilsfindung nicht einmal im Referentenentwurf des BMF vorgelegen habe.Auch der BFH hat in seinem Urteil vom 12.11.1986 (I R 222/82, BStBl II 1987, 256), zu der noch dem § 50 Abs. 4 EStG a. F. vorausgehenden Vorschrift des § 2 des Ausführungsgesetzes Grenzgänger Niederlande (AGGrenzg NL) - wenngleich wegen des dort relevanten Vorranges völkerrechtlicher Vereinbarungen (vgl. § 2 AO) unter Rückgriff auf Art. 2 Abs. 2 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden und nicht auf die Vorschriften des EStG - erklärt, dass der Begriff der Einkünfte dem deutschen Steuerrecht zu entnehmen sei und bei der Ermittlung der Einkünfte die allgemeinen Einkünfteermittlungsvorschriften (§ 2 Abs. 2 EStG) unter Außerachtlassung der für beschränkt Steuerpflichtige geltenden Besonderheiten heranzuziehen seien.
- FG Brandenburg, 31.01.2001 - 1 K 87/98
Ermittlung der Einkünfte i.S. des § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG; Rückumzugskosten eines …
Auszug aus FG Köln, 21.01.2004 - 4 K 4336/01
Das dem Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 31.01.2001 (1 K 87/98) zugrunde liegende Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21.11.1986 (I R 222/82, BStBl II 1987, 256) habe sich nicht damit befassen können, da die Vorschrift des § 1 Abs. 3 EStG zum Zeitpunkt der Urteilsfindung nicht einmal im Referentenentwurf des BMF vorgelegen habe.Rn. 25 Die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte eines Steuerpflichtigen sind sowohl hinsichtlich der relativen (10 v. H.) als auch der absoluten Grenze (nicht mehr als 12.000,00 DM) nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln (…Schaumburg, Internationales Steuerrecht, Köln, 2. Aufl., Rz. 5.55; Schulze zur Wiesche in: IStR 1996, 105, 106; Kaefer in: BB 1995, 1615, 1616;… Stapperfend in: Herrmann/Heuer/Spitaler, EStG, KStG, Bd. 1, § 1 Anm. 265, 287; Urteil des FG Brandenburg vom 31.01.2001 1 K 87/98 E, EFG 2001, 561).
- EuGH, 14.09.1999 - C-391/97
Gschwind - "Artikel 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG) …
Auszug aus FG Köln, 21.01.2004 - 4 K 4336/01
Rn. 30 So ist nach dem Urteil des EuGH vom 14.09.1999 C-391/97, EuGHE I 1999, 5451, BStBl II 1999, 841 ("Frans Gschwind") die Regelung eines Mitgliedsstaates, bei gebietsansässigen Eheleuten das Splittingverfahren anzuwenden, die Gewährung dieser Steuervergünstigung an gebietsfremde Eheleute jedoch davon abhängig zu machen, dass entweder mindestens 90 v. H. ihres Welteinkommens in diesem Staat der Steuer unterliegen oder aber die in diesem Staat nicht der Steuer unterliegenden ausländischen Einkünfte einen bestimmten Betrag nicht überschreiten, mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar und stellt insbesondere nicht eine unzulässige diskriminierende Ungleichbehandlung dar.
- FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 2 K 381/05
Erfordernis einer Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde über die Höhe von …
Der Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde kommt keine Bindungswirkung in diesem Sinne zu, denn für die Prüfung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 EStG sind die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte eines Steuerpflichtigen sowohl hinsichtlich der relativen als auch der absoluten Grenze nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln (vgl. BFH vom 28. Juni 2005, I R 114/04 BStBl II 2005, 835; FG Köln vom 21. Januar 2004, 4 K 4336/01, EFG 2005, 419;… Lehner/Waldhoff in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff EStG § 1 Rz. D 163;… Herlinghaus in Flick/Wassermeyer/Baumhoff, Außensteuerrecht, § 1 EStG Rz. 162).
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