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Rechtsprechung
   FG München, 10.07.2001 - 8 K 4828/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11527
FG München, 10.07.2001 - 8 K 4828/00 (https://dejure.org/2001,11527)
FG München, Entscheidung vom 10.07.2001 - 8 K 4828/00 (https://dejure.org/2001,11527)
FG München, Entscheidung vom 10. Juli 2001 - 8 K 4828/00 (https://dejure.org/2001,11527)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 12 Nr. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 12 Nr. 1 S. 2
    Werbungskostenabzug bei Teilnahme einer Redaktionsleiterin an einem u.a. der Konfliktbewältigung und Kommunikationstechnik dienenden Weiterbildungskurs (NLP); Einkommensteuer 1997 und 1998

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskostenabzug bei Teilnahme einer Redaktionsleiterin an einem u.a. der Konfliktbewältigung und Kommunikationstechnik dienenden Weiterbildungskurs (NLP) - Einkommensteuer 1997 und 1998

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Absetzbarkeit von Aufwendungen eines Leiters der Redaktion eines internen unternehmerischen Informationsblatts für Führungskräfte für die Teilnahme an vier Neuro-Linguistisches Programmieren (NLP) - Kursen ; Nicht unerhebliche private Mitveranlassung ; Auswirkungen eines ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 776
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.08.1988 - VI R 175/85

    Aufwendungen von Lehrern für Skilehrgänge nur unter engen Voraussetzungen als …

    Auszug aus FG München, 10.07.2001 - 8 K 4828/00
    Aufwendungen für eine berufliche Fortbildung sind nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 26. August 1988 VI R 175/85 m.w.N.) als Werbungskosten i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) zu berücksichtigen, wenn es sich um Ausgaben handelt, die ein Steuerpflichtiger tätigt, um im ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden.
  • BFH, 20.09.1996 - VI R 40/96

    Aufwendungen für einen Lehrgang als Werbungskosten

    Auszug aus FG München, 10.07.2001 - 8 K 4828/00
    Ein nahezu ausschließlicher beruflicher Bezug könnte sich ergeben, wenn in Seminaren primär auf den konkreten Beruf zugeschnittene Kenntnisse vermittelt werden und der Teilnehmerkreis des Seminars entsprechend homogen zusammengesetzt ist (BFH-Urteil vom 20. September 1996 VI R 40/96, BFH/NV 1997, 110).
  • FG Baden-Württemberg, 03.12.1997 - 7 K 55/96

    Steuerliche Abzugsfähigkeit der Kosten für die Ausbildung zum Practitioner in …

    Auszug aus FG München, 10.07.2001 - 8 K 4828/00
    So nehmen beispielsweise auch Ärzte (vgl. Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. November 1997 6 K 1808/97, EFG 1998, 180) und Lehrer (vgl. Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 3. Dezember 1997 7 K 55/96, EFG 1998, 639) an NLP-Kursen teil.
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.11.1997 - 6 K 1808/97
    Auszug aus FG München, 10.07.2001 - 8 K 4828/00
    So nehmen beispielsweise auch Ärzte (vgl. Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. November 1997 6 K 1808/97, EFG 1998, 180) und Lehrer (vgl. Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 3. Dezember 1997 7 K 55/96, EFG 1998, 639) an NLP-Kursen teil.
  • BFH, 28.08.2008 - VI R 44/04

    Aufwendungen für NLP- und Supervisionskurse können zu Werbungskosten führen

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 776 veröffentlicht.
  • FG München, 28.07.2005 - 15 K 4588/03

    Teilnahme einer evangelischen Pfarrerin und Religionslehrerin an Seminaren …

    Fehlt hingegen die eindeutige berufsspezifische Ausrichtung und der homogene Teilnehmerkreis, so genügt die allgemein persönlichkeitsbildende Ausrichtung des Lehrgangs auch dann den Anforderungen an den Begriff der Werbungskosten nicht, wenn die erlernten Fähigkeiten und erworbenen Kenntnisse im beruflichen Arbeitsfeld in nützlicher und förderlicher Weise ein- und umgesetzt werden können (vgl. FG München Urteile vom 20. Oktober 2004, EFG 2005, 599 und vom 10. Juli 2001, EFG 2005, 776 - angefochten mit Revision zum BFH Az.: VI R 44/04; FG Baden-Württemberg Urteile vom 4. September 2003, EFG 2003, 1774 und vom 3. Dezember 1997, EFG 1998, 639 ; FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 13. November 1997, EFG 1998, 180).
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