Rechtsprechung
| FG Berlin, 14.12.2005 - 6 K 6304/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewStG § 8 Nr. 1
Hinzurechnung von Zinsen für DDR-Altkredite als Dauerschuldentgelte - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Hinzurechnung von Zinsen für DDR-Altkredite als Dauerschuldentgelte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beurteilung der Altkreditschulden einer VEB-Nachfolge-GmbH als Dauerschulden; Anhaltspunkte für ein verdecktes Treuhandverhältnis oder wirtschaftliches Eigentum; Annahme von Stillhalteschulden
Verfahrensgang
- FG Berlin, 14.12.2005 - 6 K 6304/02
- FG Berlin, 20.04.2006 - 6 K 6304/02
- BFH, 26.06.2006 - I B 14/06
Papierfundstellen
- EFG 2006, 1273
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 02.07.1997 - I R 28/96
Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb
Auszug aus FG Berlin, 14.12.2005 - 6 K 6304/02
Rn. 12 Unabhängig davon ist die Klägerin der Auffassung, aufgrund der Besonderheiten der seinerzeitigen planwirtschaftlichen Kreditvergabe entziehe sich der Entstehungsgrund für den Altkredit bereits systembedingt dem Anwendungsbereich des § 8 GewStG; insoweit seien weder die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 02.07.1997, I R 28/96) noch die Ausführungen in dem BMF-Schreiben (IV B 2 - S 1901-193/94 vom 22.12.1994) zutreffend.Rn. 30 Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs in einem vergleichbaren Fall (Urteil vom 02. Juli 1997, I R 28/96, BFH/NV 1998, S. 212) hat der Beklagte in seiner Einspruchsentscheidung vom 18. Juni 2002 mit zutreffender Begründung den Antrag der Klägerin, den Ansatz von Entgelten für Dauerschulden im Streitjahr entfallen zu lassen, zurückgewiesen.
- FG Hessen, 20.05.2008 - 8 K 1797/03
Dauerschuldzinsen: Für die Berechnung der Jahresfrist ist die tatsächliche Dauer …
Auf die Ausführungen des BFH in BFH/NV 1998, 212 unter II. 3. a) und b), denen der Senat in Übereinstimmung mit anderen Finanzgerichten, wie z.B. dem FG Berlin, Urteil vom 14. Dezember 2005 6 K 6304/02, EFG 2006, 1273, folgt, und die insoweit darauf beruhende Begründung in der Einspruchsentscheidung des Bekl. wird hiermit Bezug genommen (§ 105 Abs. 5 FGO).
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