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Rechtsprechung
   FG Berlin, 14.12.2005 - 6 K 6304/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18851
FG Berlin, 14.12.2005 - 6 K 6304/02 (https://dejure.org/2005,18851)
FG Berlin, Entscheidung vom 14.12.2005 - 6 K 6304/02 (https://dejure.org/2005,18851)
FG Berlin, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - 6 K 6304/02 (https://dejure.org/2005,18851)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 8 Nr. 1
    Hinzurechnung von Zinsen für DDR-Altkredite als Dauerschuldentgelte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Hinzurechnung von Zinsen für DDR-Altkredite als Dauerschuldentgelte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beurteilung der Altkreditschulden einer VEB-Nachfolge-GmbH als Dauerschulden; Anhaltspunkte für ein verdecktes Treuhandverhältnis oder wirtschaftliches Eigentum; Annahme von Stillhalteschulden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1273
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BFH, 02.07.1997 - I R 28/96

    Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb

    Auszug aus FG Berlin, 14.12.2005 - 6 K 6304/02
    Rn. 12 Unabhängig davon ist die Klägerin der Auffassung, aufgrund der Besonderheiten der seinerzeitigen planwirtschaftlichen Kreditvergabe entziehe sich der Entstehungsgrund für den Altkredit bereits systembedingt dem Anwendungsbereich des § 8 GewStG; insoweit seien    weder die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -  (Urteil vom 02.07.1997, I R 28/96) noch die Ausführungen in dem BMF-Schreiben (IV B 2 - S 1901-193/94 vom 22.12.1994) zutreffend.

    Rn. 30 Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs in einem vergleichbaren Fall (Urteil vom 02. Juli 1997, I R 28/96, BFH/NV 1998, S. 212) hat der Beklagte in seiner Einspruchsentscheidung vom 18. Juni 2002 mit zutreffender Begründung den Antrag der Klägerin, den Ansatz von Entgelten für Dauerschulden im Streitjahr entfallen zu lassen, zurückgewiesen.

  • FG Hessen, 20.05.2008 - 8 K 1797/03

    Dauerschuldzinsen: Für die Berechnung der Jahresfrist ist die tatsächliche Dauer …

    Auf die Ausführungen des BFH in BFH/NV 1998, 212 unter II. 3. a) und b), denen der Senat in Übereinstimmung mit anderen Finanzgerichten, wie z.B. dem FG Berlin, Urteil vom 14. Dezember 2005 6 K 6304/02, EFG 2006, 1273, folgt, und die insoweit darauf beruhende Begründung in der Einspruchsentscheidung des Bekl. wird hiermit Bezug genommen (§ 105 Abs. 5 FGO).
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