Rechtsprechung
| FG Hamburg, 02.02.2007 - 2 K 21/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
AO § 160
Zahlungsempfänger i.S.d. § 160 AO bei Zahlung auf Anweisung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 160; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 10
Zahlungsempfänger i.S.d. § 160 AO bei Zahlung auf Anweisung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- FG Hamburg (Leitsatz)
Abgabenordnung: Zahlungsempfänger i.S.d. § 160 AO bei Zahlung auf Anweisung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zahlungsempfänger bei Zahlung auf Anweisung eines wirtschaftlich tätigen Geschäftspartners; Abziehbarkeit von Betriebsausgaben; Außerbilanzielle Neutralisierung eines Betriebsausgabenabzugs durch die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung; Zahlungsempfänger bei ...
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Zahlungsempfänger bei Zahlung auf Anweisung
Papierfundstellen
- EFG 2007, 974
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BFH, 04.12.1996 - I R 99/94
Grenzen der Gewinnneutralität bei durchlaufenden Posten
Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2007 - 2 K 21/06
Dass das Geschäft erkennbar im fremden Namen und für fremde Rechnung abgeschlossen wird, wird dabei nicht vorausgesetzt (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1996, I R 99/94, BFHE 182, 131, BStBl II 1997, 404).Auf durchlaufende Posten findet die Vorschrift des § 160 AO aber ohnehin keine Anwendung (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1996, I R 99/94, BFHE 182, 131, BStBl II 1997, 404).
- BFH, 20.04.2005 - X R 40/04
Benennungsverlangen i. S. von § 160 AO
Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2007 - 2 K 21/06
Empfänger i.S.d. § 160 AO ist derjenige, dem der in der Betriebsausgabe enthaltene wirtschaftliche Wert übertragen wurde (BFH-Urteil vom 20. April 2005, X R 40/04, BFH/NV 2005, 1739).Dieser Grundsatz folgt aus dem Sinn der Vorschrift, mögliche Steuerausfälle zu verhindern, die dadurch eintreten können, dass der Empfänger geltend gemachter Betriebsausgaben die Einnahmen bei sich nicht steuererhöhend erfasst (BFH-Urteile vom 25. August 1986, IV B 76/86, BFHE 149, 381, BStBl II 1987, 481; vom 20. April 2005, X R 40/04, BFH/NV 2005, 1739).
- BFH, 25.08.1986 - IV B 76/86
Empfänger von Ausgaben bei zwischengeschalteter ausländischer …
Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2007 - 2 K 21/06
Dieser Grundsatz folgt aus dem Sinn der Vorschrift, mögliche Steuerausfälle zu verhindern, die dadurch eintreten können, dass der Empfänger geltend gemachter Betriebsausgaben die Einnahmen bei sich nicht steuererhöhend erfasst (BFH-Urteile vom 25. August 1986, IV B 76/86, BFHE 149, 381, BStBl II 1987, 481;… vom 20. April 2005, X R 40/04, BFH/NV 2005, 1739).
- BFH, 17.10.2001 - I R 19/01
Benennungsverlangen gem. § 160 AO
Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2007 - 2 K 21/06
Das gilt insbesondere, wenn es sich bei dem Zahlungsempfänger um eine sog. Domizilgesellschaft handelt (BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001, I R 19/01, BFH/NV 2002, 609). - BFH, 09.08.1989 - I R 66/86
Bei der Versagung des Betriebsausgabenabzugs wegen unzureichender Benennung von …
Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2007 - 2 K 21/06
Auf der zweiten Stufe ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob und inwieweit die in § 160 AO genannten Ausgaben, bei denen der Empfänger nicht genau bezeichnet ist, zum Abzug zugelassen werden (BFH-Urteil vom 9. August 1989, I R 66/86, BFHE 158, 7, BStBl II 1989, 995). - BFH, 04.11.2004 - III R 5/03
Abzug von Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Agenturgeldern
Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2007 - 2 K 21/06
Das Vorliegen einer Vereinbarung mit der C des Inhalts, dass die erzielten Erlöse unmittelbar Eigentum der C würden mit der Folge, dass dann weder Betriebseinnahmen noch Betriebsausgaben vorlägen (vgl. zum Agenturgeschäft BFH-Urteil vom 4. November 2004, III R 5/03, BFHE 208, 162, BStBl II 2005, 277), hat die Klägerin nicht vorgetragen.
- BFH, 17.11.2010 - I B 143/10
Nichtberücksichtigung von Betriebsausgaben wegen Nichtbenennung von …
Diese auf den eigentlichen Leistungsgrund für die Zahlung aufbauende Auslegung des Empfängerbegriffs liegt auch dem Urteil des FG Hamburg vom 2. Februar 2007 2 K 21/06 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 974) zugrunde, wonach bei einem Kaufvertrag mit einem wirtschaftlich tätigen Geschäftspartner (keine Basis-/Domizilgesellschaft) dieser Geschäftspartner bezogen auf die Kaufpreisforderung Gläubiger und Zahlungsempfänger i.S. des § 160 Abs. 1 Satz 1 AO sei; dies gelte auch dann, wenn der Geschäftspartner den Steuerpflichtigen anweisen würde, die Zahlung an einen Dritten zu leisten.Entscheidend ist daher --worin dem Urteil des FG Hamburg (in EFG 2007, 974) zuzustimmen ist-- stets, wer bei wirtschaftlicher Betrachtung die vom Steuerpflichtigen durch seine Zahlung entgoltene Leistung erbringt (…Senatsurteil in BFH/NV 2007, 849;… Buciek in Beermann/Gosch, a.a.O., § 160 AO Rz 32).
- FG Münster, 17.08.2010 - 10 V 1009/10
Antragsbefugnis; Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 160 AO und § 4 Abs. 5 Satz 1 …
Das ist derjenige, der sich die Zahlungen aufgrund eigener Leistungen verdient hat (…Frotscher, a.a.O., Rz. 7), denn § 160 AO bezweckt lediglich, den wirtschaftlichen Vertragspartner zu erfassen, der die Betriebseinnahme zu versteuern hat (FG Hamburg, Urteil vom 02.02.2007, 2 K 21/06, EFG 2007, 974).Das gilt auch dann, wenn der Geschäftspartner den Steuerpflichtigen anweist (vgl. § 787 des Bürgerlichen Gesetzbuches [BGB]), die Zahlungen an einen Dritten zu leisten, denn auch in diesem Fall erlischt die Forderung durch die Zahlung, und die Zahlung fließt dem Geschäftspartner wirtschaftlich zu (FG Hamburg, Urteil vom 02.02.2007, 2 K 21/06, EFG 2007, 974 mit Anmerkung Kühnen; Bauhaus, AO-StB 2007, 235).
- FG Hamburg, 22.01.2018 - 2 V 305/17
Aussetzung der Vollziehung: Nichtberücksichtigung von Betriebsausgaben wegen …
Rn. 42 Nicht berufen kann sich die Antragstellerin ferner auf das Urteil des erkennenden Senats vom 2. Februar 2007 (2 K 21/06, EFG 2007, 974).
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