Rechtsprechung
| FG Münster, 20.07.2011 - 7 K 3666/08 E |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 3c Abs 2 Satz 1; EStG § 3 Nr 40; EStG § 17
Anwendung des Halbabzugsverbots bei Veräußerungsverlust aus § 17 EStG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus der Veräußerung von Anteilen einer GmbH
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Wesentliche Beteiligung: - Anwendung des Halbabzugsverbots bei Veräußerungsverlust aus § 17 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2011, 1864
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BFH, 04.03.2008 - IX R 80/06
Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise als …
Auszug aus FG Münster, 20.07.2011 - 7 K 3666/08
Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungskosten sind (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 08.02.2011 IX R 15/10, juris, vom 25.06.2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl. II 2010, 220 und vom 04.03.2008 IX R 80/06, BFHE 220, 451, BStBl. II 2008, 577).Rn. 62 Nach der Rechtsprechung des BFH zählen zu den nachträglichen Anschaffungskosten auch Finanzierungshilfen, wenn sie eigenkapitalersetzenden Charakter i.S.d. § 32a des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) in der vor dem 23.10.2008 geltenden Fassung haben (BFH-Urteil vom 04.03.2008 IX R 80/06, BFHE 220, 451, BStBl. II 2008, 577).
Rn. 63 Maßgebend für den eigenkapitalersetzenden Charakter eines Darlehens ist, ob ein Gesellschafter der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten (Krise der Gesellschaft), stattdessen ein Darlehen gewährt oder eine dem Darlehen wirtschaftlich entsprechend andere Rechtshandlung ausführt, § 32a Abs. 1 und 3 GmbHG a.F. (BFH-Urteil vom 04.03.2008 IX R 80/06, BFHE 220, 451, BStBl. II 2008, 577).
- BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08
Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften
Auszug aus FG Münster, 20.07.2011 - 7 K 3666/08
Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungskosten sind (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 08.02.2011 IX R 15/10, juris, vom 25.06.2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl. II 2010, 220 und vom 04.03.2008 IX R 80/06, BFHE 220, 451, BStBl. II 2008, 577).Rn. 55 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den BFH-Urteilen vom 25.06.2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl. II 2010, 220 und vom 14.07.2009 IX R 8/09, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2010, 399 sowie dem BFH-Beschluss vom 18.03.2010 IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl. II 2010, 627.
- BFH, 10.11.1998 - VIII R 6/96
Krisenbestimmtes Darlehen eines GmbH-Gesellschafters
Auszug aus FG Münster, 20.07.2011 - 7 K 3666/08
Ansonsten würde es sich um ein Darlehen handeln, das wie unter fremden Dritten gewährt worden ist; dieses unterfällt dem Anwendungsbereich des § 20 EStG, so dass sein Ausfall einkommensteuerrechtlich unbeachtlich ist (vgl. BFH-Urteil vom 10.11.1998 VIII R 6/96, BFHE 187, 480, BStBl. II 1999, 348).Dementsprechend liegt ein sog. "Krisendarlehen" vor, wenn im Zeitpunkt seiner Gewährung die Gesellschaft entweder insolvenzreif ist oder wenn die Insolvenzreife zwar noch nicht eingetreten ist, die Rückzahlung des Darlehens aber angesichts der finanziellen Situation der Gesellschaft in dem Maße gefährdet ist, dass ein ordentlicher Kaufmann das Risiko einer Kreditgewährung zu denselben Bedingungen wie der Gesellschafter nicht mehr eingegangen wäre (BFH-Urteil vom 10.11.1998 VIII R 6/96, BFHE 187, 480, BStBl. II 1999, 348).
- BFH, 18.03.2010 - IX B 227/09
Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust
Auszug aus FG Münster, 20.07.2011 - 7 K 3666/08
Rn. 55 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den BFH-Urteilen vom 25.06.2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl. II 2010, 220 und vom 14.07.2009 IX R 8/09, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2010, 399 sowie dem BFH-Beschluss vom 18.03.2010 IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl. II 2010, 627.Zwar hatte der BFH diese Rechtsfrage in seinem Beschluss vom 18.03.2010 (IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl. II 2010, 627) ausdrücklich offen gelassen.
- BFH, 08.02.2011 - IX R 15/10
Veräußerungsgewinn i. S. von § 17 Abs. 1 und 2 EStG
Auszug aus FG Münster, 20.07.2011 - 7 K 3666/08
Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungskosten sind (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 08.02.2011 IX R 15/10, juris, vom 25.06.2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl. II 2010, 220 und vom 04.03.2008 IX R 80/06, BFHE 220, 451, BStBl. II 2008, 577). - BFH, 14.07.2009 - IX R 8/09
Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust
Auszug aus FG Münster, 20.07.2011 - 7 K 3666/08
Rn. 55 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den BFH-Urteilen vom 25.06.2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl. II 2010, 220 und vom 14.07.2009 IX R 8/09, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2010, 399 sowie dem BFH-Beschluss vom 18.03.2010 IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl. II 2010, 627. - BFH, 31.10.1990 - I R 77/86
- Verbindlichkeit eines Energieversorgungsunternehmens aufgrund einer …
Auszug aus FG Münster, 20.07.2011 - 7 K 3666/08
Die betragsmäßige Erweiterung des Klagebegehrens nach Klageerhebung und nach Ablauf der Klagefrist, mit der die Kläger nunmehr die Anerkennung eines Veräußerungsverlustes in Höhe von 36.150,- EUR begehren, ist nicht als Klageänderung i.S.d. § 67 FGO anzusehen, sondern als zulässige Klageerweiterung gem. § 155 FGO i.V.m. § 264 Nr. 2 der Zivilprozessordnung - ZPO - ohne Änderung des Klagegegenstandes (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 31.10.1990 I R 77/86, Amtliche Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 163, 387, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1991, 471). - BFH, 04.11.1997 - VIII R 43/96
Darlehensverluste bei wesentlicher Beteiligung
Auszug aus FG Münster, 20.07.2011 - 7 K 3666/08
In diesem Fall sind die Anschaffungskosten der Beteiligung jedoch nur um den Wert des Darlehens zu erhöhen, den es im Zeitpunkt des Eintritts der Krise hatte (…BFH-Urteile vom 26.01.1999 VIII R 79/96, BFH/NV 1999, 924 und vom 04.11.1997, VIII R 43/96, BFH/NV 1998, 1076). - BFH, 26.01.1999 - VIII R 79/96
Nachträgliche AK; Darlehen in der Krise
Auszug aus FG Münster, 20.07.2011 - 7 K 3666/08
In diesem Fall sind die Anschaffungskosten der Beteiligung jedoch nur um den Wert des Darlehens zu erhöhen, den es im Zeitpunkt des Eintritts der Krise hatte (BFH-Urteile vom 26.01.1999 VIII R 79/96, BFH/NV 1999, 924 …und vom 04.11.1997, VIII R 43/96, BFH/NV 1998, 1076). - FG Münster, 15.12.2010 - 10 K 2061/05
Veräußerungsverlust hindert nicht Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens
Auszug aus FG Münster, 20.07.2011 - 7 K 3666/08
Denn bei strenger Beachtung des Wortlauts des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG ist die maßgebende Bedingung für die hälftige Berücksichtigung der Anschaffungskosten, hier der wirtschaftliche Zusammenhang zu dem Veräußerungspreis, erfüllt (vgl. auch Urteil des FG Münster vom 15.12.2010 10 K 2061/05, Betriebs-Berater - BB - 2011, 469, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IX R 4/11). - BFH - IX R 4/11 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
- FG Rheinland-Pfalz, 04.11.2015 - 1 K 1214/13
Besteuerung einer verlustbringenden Zwangseinziehung von GmbH-Anteilen
Deshalb finde auch das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 20. Juli 2011 (7 K 3666/08) keine Anwendung.Werden bei der Anteilsveräußerung im Sinne von § 17 EStG veräußerungsbedingte Einnahmen (Veräußerungspreis) erzielt, sind nach Rechtsprechung des BFH Halbeinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c EStG) und Halbabzugsverbot (§ 3c Abs. 2 EStG) auch im Verlustfall anzuwenden (BFH-Urteil vom 6. April 2011, IX R 40/10, BFHE 233, 442, BStBl II 2011, 785; vgl. auch rechtskräftige Urteile des Finanzgerichts Münster vom 15. Dezember 2010, 10 K 2061/05 E, EFG 2011, 950 - 952 und vom 20. Juli 2011, 7 K 3666/08 E, EFG 2011, 1864 - 1867).
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