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Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 25.08.2010 - 2 K 2331/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,32091
FG Rheinland-Pfalz, 25.08.2010 - 2 K 2331/09 (https://dejure.org/2010,32091)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.08.2010 - 2 K 2331/09 (https://dejure.org/2010,32091)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. August 2010 - 2 K 2331/09 (https://dejure.org/2010,32091)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG 2002, § 4 Abs 3 EStG 2002, § 12 Nr 1 S 2 EStG 2002, § 12 AO
    Wohnzimmer mit offener Küche eines Zweizimmer-Appartments als häusliches Arbeitszimmer eines Gewerbetreibenden

  • IWW
  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzugsfähigkeit eines Arbeitszimmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Hauptraum der Wohnung ist kein häusliches Arbeitszimmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ein die Hälfte der Wohnung ausmachendes Wohnzimmer als häusliches Arbeitszimmer für eine gewerbliche Tätigkeit; Voraussetzungen für das Führen von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zur Einkünfteminderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1961
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 06.12.1991 - VI R 101/87

    Eine zum Wohnzimmer hin offene Galerie kann mangels räumlicher Trennung vom …

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.08.2010 - 2 K 2331/09
    In Anwendung dieser Grundsätze hat der BFH mit Urteil vom 6. Dezember 1991 (VI R 101/87, Bundessteuerblatt II 1992, 304) entschieden, dass nach der Lebenserfahrung von einer schädlichen privaten Mitveranlassung auszugehen ist, wenn es an einer klaren Abgrenzung des Arbeitszimmers vom privaten Wohnbereich fehlt.
  • BFH, 21.04.1994 - IV R 98/93

    Einkommensteuer; Arbeitszimmer bei nicht abgeschlossenen Räumen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.08.2010 - 2 K 2331/09
    Erst die Abgeschlossenheit macht den Raum aber zu einem Gebäudeteil, über dessen Nutzungsart sich überhaupt eine nachprüfbare Aussage treffen lässt (BFH-Urteil vom 21. April 1994 IV R 98/93, BFH/NV 1994, 853).
  • BFH, 27.07.2015 - GrS 1/14

    Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im …

    Rn. 42 Gegen eine Aufteilung haben sich ausgesprochen: das FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2010 2 K 2331/09 (EFG 2011, 1961, Rev. III R 62/11); das FG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Februar 2011 7 K 2005/08 (EFG 2011, 1055); das FG München, Urteil vom 31. Mai 2011 13 K 2979/10 (EFG 2012, 1825, Rev. VIII R 24/12); das FG Hamburg, Urteil vom 8. Juni 2011 6 K 121/10 (EFG 2011, 2131); das Sächsische FG, Urteil vom 11. Januar 2012 2 K 1854/11 (EFG 2012, 1125); das FG Düsseldorf, Urteil vom 1. Februar 2012 7 K 87/11 E (EFG 2012, 1830, Rev. VIII R 10/12); das Sächsische FG, Urteil vom 24. Mai 2012 1 K 1474/10 (juris, Rev. X R 18/12); das FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. September 2012 3 K 1740/10 (EFG 2013, 113, Rev. VI R 68/12); das FG Münster, Urteil vom 26. April 2013 14 K 3871/11 G, F (juris); das FG Düsseldorf, Urteil vom 4. Juni 2013 10 K 734/11 E (EFG 2013, 1023, Rev. X R 26/13); das FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Juni 2013 2 K 2225/11 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2015, 641, Rev. VIII R 22/14).
  • BFH, 08.09.2016 - III R 62/11

    Keine Berücksichtigung von Aufwendungen für einen mit Büromöbeln und einer …

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. August 2010 2 K 2331/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Rn. 4 Das Finanzgericht (FG) wies die dagegen erhobene Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 1961 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.

    das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 25. August 2010 2 K 2331/09 aufzuheben und den angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2007 dahingehend abzuändern, dass weitere Betriebsausgaben in Höhe von 3.393,12 EUR bei den Einkünften des Klägers aus Gewerbebetrieb berücksichtigt werden und die Einkommensteuer dementsprechend herabgesetzt wird.

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.06.2013 - 2 K 2225/11

    Berufliches Arbeitszimmer in einem 30 qm großen Apartment

    Zwar sagt die Abgeschlossenheit eines Raumes nichts über die Art seiner Nutzung aus, erst die Abgeschlossenheit macht aber den Raum zu einem Gebäudeteil, über dessen Nutzungsart sich überhaupt eine nachprüfbare Aussage treffen lässt (BFH-Urteil vom 21. April 1994 IV R 98/93, BFH/NV 1994, 853, zum Ganzen auch Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. August 2010 2 K 2331/09 , EFG 2011, 1961 ; Revisionsverfahren III R 62/11).
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