Rechtsprechung
| FG Köln, 09.05.2011 - 10 Ko 4150/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beraterwechsel zwischen Einspruchs- und Klageverfahren führt nicht zum Nachweiszwang über tatsächliches Entstehen von Kosten für Gebühren und Auslagen des früheren Beraters; Beraterwechsel zwischen Einspruchs- und Klageverfahren als ein den Nachweis der tatsächlichen ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kosten: - Nachweis der Kosten des Vorverfahrens bei Beraterwechsel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2011, 2020
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- FG Schleswig-Holstein, 20.08.2008 - 5 KO 15/08
Kostenerstattung für das außergerichtliche Vorverfahren - keine Erstattung …
Auszug aus FG Köln, 09.05.2011 - 10 Ko 4150/10
Fiktive Ausgaben sind nicht erstattungsfähig (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Beschluss vom 20. August 2008 5 Ko 15/08, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2008, 1754 mit Rechtsprechungsnachweisen; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 139 FGO, Tz. 7 (Stand Januar 2010)).
- FG Köln, 01.12.2014 - 10 Ko 1901/14
Kostenfestsetzung: Erstattung ausländischer Umsatzsteuer sowie Nachweis der …
Fiktive Ausgaben sind nicht erstattungsfähig (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. Beschluss des Senats vom 9.5.2011 10 Ko 4150/10, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2011, 2020 m.w.N.). - FG Hessen, 31.01.2013 - 1 Ko 2202/11
Festsetzung der Geschäftsgebühr und Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr auf …
Dabei ist der Begriff "erhält" in dem Sinne zu verstehen, dass der Gebührentatbestand verwirklicht und damit eine Gebühr verdient ist (vgl. FG Köln, Beschl vom 15. Oktober 2001 10 Ko 3092/01, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 115, und vom 28. April 2011 10 Ko 410, 411/10, EFG 2011, 2020; Meyer/Goez/ Schwamberger, GStB, Kennzahl 3421, Rz 16). - FG Düsseldorf, 18.01.2012 - 4 Ko 122/12
Ermäßigung der Geschäftsgebühr eines Steuerberaters für die Vertretung im …
Rn. 14 Anders als die Erinnerungsführerin meint, ist es für die Anwendung des § 40 Abs. 2 StBGebV unerheblich, ob der Steuerberater die Gebühr nach § 28 StBGebV tatsächlich geltend gemacht und erhalten hat (vgl. FG Düsseldorf, Beschluss in EFG 2001, 858; FG Köln, Beschluss vom 28. April 2011 10 Ko 410, 411/10, EFG 2011, 2020).
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