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Rechtsprechung
   FG München, 06.10.2010 - 10 K 925/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,34474
FG München, 06.10.2010 - 10 K 925/09 (https://dejure.org/2010,34474)
FG München, Entscheidung vom 06.10.2010 - 10 K 925/09 (https://dejure.org/2010,34474)
FG München, Entscheidung vom 06. Oktober 2010 - 10 K 925/09 (https://dejure.org/2010,34474)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erstattungsanspruch der Familienkasse bei Doppelzahlung von Kindergeld - Keine Verwirkung des Rückforderungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nach Ablauf der Festsetzungsfrist; Erstattungsanspruch der Familienkasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der Familienkasse auf Rückzahlung des doppelt gezahlten Kindergeldes; Zuständigkeit der Familienkasse bei Arbeitsplatzwechsel zu einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber auch bei Beurlaubung des Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nach Ablauf der Festsetzungsfrist - Erstattungsanspruch der Familienkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 402
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 56/01

    Rückforderung von Kindergeld

    Auszug aus FG München, 06.10.2010 - 10 K 925/09
    Schließlich muss der Verpflichtete auch tatsächlich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs vertraut und sich entsprechend eingerichtet haben (zum Ganzen vgl. BFH-Urteil vom 14.10.2003 VIII R 56/01, BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123, m.w.N.; …und vom 15.06.2004 VIII R 93/03, BFH/NV 2005, 153).
  • BFH, 30.08.2005 - VII R 64/04

    Bestimmung des Leistungsempfängers eines Rückforderungsanspruchs in einem …

    Auszug aus FG München, 06.10.2010 - 10 K 925/09
    Rn. 23 Der Rückforderungsanspruch richtet sich gegen den Leistungsempfänger, das ist derjenige, zu dessen Gunsten erkennbar die Zahlung geleistet wurde, die zurückverlangt wird (BFH-Urteil vom 30.08.2005 VII R 64/04, BFHE 210, 219, BStBl II 2006, 353 m.w.N.).
  • BFH, 06.05.1994 - V B 28/94

    Klage gegen die Feststellung der Nichtigkeit von bezeichneten …

    Auszug aus FG München, 06.10.2010 - 10 K 925/09
    Der Inhalt des Bescheids gilt als richtig (Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 06.05.1994 V B 28/94, BFH/NV 1995, 275).
  • BFH, 15.06.2004 - VIII R 93/03

    Kindergeld: Verwirkung von Rückforderungsansprüchen

    Auszug aus FG München, 06.10.2010 - 10 K 925/09
    Schließlich muss der Verpflichtete auch tatsächlich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs vertraut und sich entsprechend eingerichtet haben (zum Ganzen vgl. BFH-Urteil vom 14.10.2003 VIII R 56/01, BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123, m.w.N.; und vom 15.06.2004 VIII R 93/03, BFH/NV 2005, 153).
  • BFH, 23.04.1986 - I R 178/82

    Umwandlung einer OHG - GmbH - Zurückbezug - Ermittlung des Einkommens - Einkommen …

    Auszug aus FG München, 06.10.2010 - 10 K 925/09
    Danach ist ein Verwaltungsakt nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist (s. hierzu für einen Fall der Verletzung der sachlichen Zuständigkeit BFH-Urteil vom 23.04.1986 I R 178/82, BFHE 147, 125, BStBl II 1986, 880).
  • FG Nürnberg, 28.10.2011 - 7 K 408/10

    Rückforderung einer doppelten Kindergeldzahlung nach § 37 Abs. 2 AO - Abgrenzung …

    Schließlich muss der Verpflichtete auch tatsächlich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs vertraut und sich entsprechend eingerichtet haben (zum Ganzen vgl. BFH-Urteile vom 14.10.2003 VIII R 56/01, BStBl II 2004, 123; …und vom 15.06.2004 VIII R 93/03, BFH/NV 2005, 153; Finanzgericht München, Urteil vom 06.10.2010 10 K 925/09, EFG 2011, 402).
  • FG Baden-Württemberg, 27.06.2017 - 4 K 2249/16

    Wechsel der sachlichen Zuständigkeit gemäß § 72 EStG

    Rn. 20 Ausschließlich die im jeweiligen Zeitpunkt sachlich zuständige Familienkasse ist daher zur Vornahme etwa erforderlicher Änderungen oder Aufhebungen bereits ergangener Festsetzungen, auch soweit diese vergangene Zeiträume betreffen und - formell rechtmäßig - durch eine andere Behörde erlassen worden sind, befugt (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 6. Oktober 2009, 12 K 113/09, EFG 2010, 382; FG München, Urteil vom 6. Oktober 2010, 10 K 925/09, EFG 2011, 402, 403 und FG Nürnberg, Urteil vom 28. Oktober 2011, 7 K 408/10, EFG 2012, 1073, 1074;… vgl. auch Sunder-Plassmann, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, November 2016, § 26 AO Rn. 20; so ausdrücklich im Übrigen auch V 3.1 Abs. 3 DA-KG).
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