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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 10 K 43/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15391
FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 10 K 43/10 (https://dejure.org/2010,15391)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.11.2010 - 10 K 43/10 (https://dejure.org/2010,15391)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. November 2010 - 10 K 43/10 (https://dejure.org/2010,15391)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Beweislastverteilung bei nicht erklärten Zinseinnahmen - Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Schätzung von Kapitaleinkünften bei Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Steuerpflichtigen

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    AO § 90 Abs. 2; AO § 162; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7
    Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme einer verzinslichen Anlegung eines Bargeldvermögens und damit einer Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen trotz fehlender Aufklärung über die verzinslichen Anlagen der Gelder; Pflicht eines Steuerpflichtigen zur Offenlegung von ausschließlich oder ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BB 2011, 1192
  • EFG 2011, 804
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 10 K 43/10
    In diesen Fällen kann das Finanzamt von der Existenz bestimmter Tatsachen auch unter Zugrundelegung eines geringeren als des sonst üblichen Grades an Überzeugung ausgehen (vgl. grundlegend Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Februar 1989 X R 16/86, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1989, 462).
  • BFH, 21.01.2005 - VIII B 163/03

    Verletzung von Mitwirkungspflichten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 10 K 43/10
    Nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 3. Juni 2003, VI 99/1999, BFH-Beschluss vom 21. Januar 2005, VIII B 163/03, Sammlung der nicht amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2005, 835 m.w.N.), von der abzuweichen keine Veranlassung besteht, spricht bereits eine allgemeine Lebenserfahrung dafür, dass hohe Geldbeträge, wie hier von 1.000.000 DM, sowie größere Erlöse aus Wertpapierbeständen in Höhe von rund 213.000 DM, wenn sie nicht alsbald benötigt werden, zins- und ertragbringend angelegt werden.
  • FG Nürnberg, 03.06.2003 - VI 99/99

    Kapitaleinkünfte: Schätzung bei ungewöhnlichem Sachvortrag

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 10 K 43/10
    Die Beweisnähe eines Steuerpflichtigen für die in seiner Sphäre liegenden steuererheblichen Tatsachen - im Streitfall Aufbewahrung eines ungewöhnlich hohen Geldbetrages in bar oder Anlage des Geldes und Wertpapiere bei einer Bank mit entsprechenden Einkünften - verschiebt die Grenze der zumutbaren Mitwirkung zu dessen Lasten um so mehr, je persönlicher (personenbezogener), ungewöhnlicher, verwickelter, schwerer zugänglich, atypischer, undurchsichtiger usw. die behaupteten Verhältnisse sind (vgl. Finanzgericht - FG - Nürnberg, Urteil vom 3. Juni 2003, VI 99/1999, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2003, 1356 m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 20.04.2016 - 14 K 14207/15

    Rechtfertigen Formfehler Schätzungen durch das Finanzamt?

    Hinzukommen müssen vielmehr weitere Umstände, die es nahelegen davon auszugehen, dass derartige Beträge tatsächlich zinsbringend angelegt worden sind (FG Stuttgart, Urteil vom 26.11.2010 - 10 K 43/10 - EFG 2011, 804).
  • VG Schleswig, 19.10.2020 - 4 B 32/20

    Gewerbesteuer - Haftungsbescheid

    Dies gilt umso mehr, je weiter die aufzuklärenden Umstände in der Privatsphäre des Beteiligten liegen und dieser der alleinige Wissensträger ist (BFH…, Beschluss vom 03. Mai 1999 - VII S 1/99, BFH/NV 2000, 1; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. November .2010 - 10 K 43/10, EFG 2011, 804).
  • FG Nürnberg, 21.10.2015 - 5 K 456/14

    Schätzung ausländischer Kapitaleinkünfte durch das Finanzamt: Indizienbeweis und …

    Auch das Innehaben von Depots in der Schweiz kann im Zusammenhang mit dem Verschweigen weiterer Einkünfte in den Einkommensteuererklärungen und der Verweigerung jeglicher Mitwirkung zur Zuschätzung weiterer ausländischer Kapitalerträge führen (Urteil des FG Baden-Württemberg vom 26.11.2010 10 K 43/10. EFG 2011, 804).
  • FG Münster, 24.04.2012 - 6 K 4728/09

    Hinzuschätzung von Einkünften; Mitwirkungspflicht des Stpfl.

    Die Beweisnähe eines Steuerpflichtigen für die in seiner Sphäre liegenden steuererheblichen Tatsachen verschiebt die Grenze der zumutbaren Mitwirkung zu dessen Lasten um so mehr, je persönlicher (personenbezogener), ungewöhnlicher, verwickelter, schwerer zugänglich, atypischer, undurchsichtiger usw. die behaupteten Verhältnisse sind (FG Nürnberg, Urteil vom 03.06.2003, VI 99/99, EFG 2003, 1356; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.11.2010, 10 K 43/10, EFG 2011, 804).

    Hinzukommen müssen vielmehr weitere Umstände, die es nahelegen davon auszugehen, dass derartige Beträge tatsächlich zinsbringend angelegt worden sind (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.11.2010, 10 K 43/10, EFG 2011, 804).

  • FG Hamburg, 22.08.2016 - 3 K 36/16

    Versäumte Klagefrist oder Rechtsmittelfrist - Zu den persönlichen und …

    Rn. 276 - vorherige ertragbringende Wertpapier- oder Kapitalanlage oder - ggf. grenzüberschreitender - Transfer eines daraus resultierenden Erlöses (Urteile FG Münster vom 24.04.2012 6 K 4728/09 E, EFG 2012, 1764, rechtskräftig nach BFH, Beschluss vom 09.10.2012, VIII R 23/12, n. v.; FG Baden-Württemberg vom 26.11.2010 10 K 43/10, EFG 2011, 804) oder.
  • VG Schleswig, 19.10.2020 - 4 B 31/20

    Gewerbesteuer - Haftungsbescheid

    Dies gilt umso mehr, je weiter die aufzuklärenden Umstände in der Privatsphäre des Beteiligten liegen und dieser der alleinige Wissensträger ist (BFH…, Beschluss vom 03. Mai 1999 - VII S 1/99, BFH/NV 2000, 1; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. November .2010 - 10 K 43/10, EFG 2011, 804).
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