Rechtsprechung
| FG Köln, 26.01.2012 - 6 K 4538/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Betriebs-Berater
Einordnung einer Vertragsarztzulassung als gesondertes Wirtschaftsgut seitens des FA erneut gescheitert
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 7 Abs 1; SGB V § 103 Abs 4; EStG § 5 Abs 2
Vertragsarztpraxis: Kein weiteres immaterielles Wirtschaftsgut neben Praxiswert - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abschreibung wegen Abnutzung bei dem Erwerb einer Vertragsarztpraxis; Vorliegen eines weiteren Wirtschaftsguts neben dem erworbenen Praxiswert beim Erwerb einer Vertragsarztpraxis; Anerkennung von Absetzungen für Abnutzung auf den Praxiswert aus einer Vertragspraxis
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Bilanzen: - Vertragsarztpraxis: Kein weiteres immaterielles Wirtschaftsgut neben Praxiswert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Kauf einer Vertragsarztpraxis
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Das Finanzgericht Köln zur steuerlichen Behandlung der Vertragsarztzulassung beim Praxiskauf nach der Entscheidung des BFH vom 09.08.2011
Papierfundstellen
- BB 2012, 1086
- EFG 2012, 1128
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BFH, 09.08.2011 - VIII R 13/08
Zulassung zum Vertragsarzt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung als …
Auszug aus FG Köln, 26.01.2012 - 6 K 4538/07
Sie verweist insofern auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 09.08.2011 (VIII R 13/08, BStBl II 2011, 875, DStR 2011, 1799).Ergänzend trägt er vor, dass im Urteil des BFH vom 09.08.2011(VIII R 13/08, BStBl II 2011, 875) ein Sonderfall für möglich gehalten werde, wenn ein Arzt an einen ausscheidenden Arzt eine Zahlung im Zusammenhang mit der Erlangung der Vertragsarztzulassung leiste, ohne jedoch dessen Praxis zu übernehmen, weil er den Vertragssitz an einen anderen Ort verlege.
Rn. 29 1. Der Senat schließt sich der Ansicht des BFH in seiner Entscheidung vom 09.08.2011 (VIII R 13/08, BStBl II 2011, 875) - auf die hinsichtlich der weiteren Rechtsausführungen verwiesen wird - an, dass beim Erwerb einer Vertragsarztpraxis im Regelfall neben dem erworbenen Praxiswert kein weiteres selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut in Form des "mit einer Vertragsarztzulassung verbundenen wirtschaftlichen Vorteils" vorhanden ist.
Rn. 43 IV. Die Revision wird nicht zugelassen, da der im Urteil vom 09.08.2011 (VIII R 13/08, BStBl II 2011, 875) dargelegten höchstrichterlichen Rechtsprechung unter Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalles gefolgt wird.
- BFH, 24.02.1994 - IV R 33/93
Praxiswert - Sozietät - Nutzungsdauer
Auszug aus FG Köln, 26.01.2012 - 6 K 4538/07
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für dessen Abschreibung wegen Abnutzung nach § 7 Abs. 1 Sätze 1-2 EStG ist im Einzelfall zu schätzen und wird in der Regel mit einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren angesetzt (BFH-Urteil vom 24.02.1994 IV R 33/93, BStBl II 1994, 590 m.w.N.). - FG Niedersachsen, 28.09.2004 - 13 K 412/01
Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung für die Aufwendungen zur Erlangung eines …
Auszug aus FG Köln, 26.01.2012 - 6 K 4538/07
Rn. 34 Anders als in dem vom Niedersächsischen Finanzgericht am 28.09.2004 (13 K 412/01, DStRE 2005, 427) entschiedenen Fall, auf den der BFH in dem oben zitierten Urteil im Zusammenhang mit den für möglich gehaltenen Sonderfällen vergleichend hingewiesen hat, besteht im vorliegenden Fall also nicht allein ein Interesse an der bloßen Zulassung.
- BFH, 21.02.2017 - VIII R 7/14
Abgrenzung des Erwerbs einer Vertragsarztpraxis vom Erwerb nur des …
Sie verweisen auf das Urteil des FG Köln vom 26. Januar 2012 6 K 4538/07 (EFG 2012, 1128), dessen Sachverhalt dem Streitfall weitgehend entspreche.Die Feststellungslast bezüglich der Umstände, dass entgegen dem äußeren Anschein nicht eine Praxis als Chancenpaket, sondern nur der Vorteil aus der Zulassung veräußert und erworben werden soll, liegt beim Finanzamt (zutreffend FG Köln, Urteil in EFG 2012, 1128, Rz 20).
Rn. 39 c) Der Erwerb einer Praxis als Chancenpaket im Sinne des BFH-Urteils in BFHE 234, 286, BStBl II 2011, 875 kann entgegen der Auffassung des FG auch vorliegen, wenn eine Gemeinschaftspraxis (Personengesellschaft) eine Einzelpraxis samt der wertbildenden Faktoren erwirbt und die Vertragsarztzulassung des Übergebers vom Zulassungsausschuss einem Gesellschafter der Personengesellschaft neu erteilt wird (ebenso FG Köln, Urteil in EFG 2012, 1128).
Rn. 46 bbb) Somit ist im Streitfall ein Indiz für die beabsichtigte Überleitung der Zuweiserbindungen von S auf die GbR auch darin zu sehen, dass M vor der Übergabe in der Praxis des S tätig war (s.a. FG Köln, Urteil in EFG 2012, 1128, Rz 23).
- FG Bremen, 24.08.2016 - 1 K 67/16
Einkommensteuerliche Behandlung von Aufwendungen für erworbene …
Es sei daher nicht der Sonderfall des BFH-Urteils vom 9. August 2011 (VII R 13/08), sondern ein mit dem Urteil des FG Köln vom 26. Januar 2012 ( 6 K 4538/07) vergleichbarer Sachverhalt gegeben.Auch im Fall des Finanzgerichts Köln vom 26. Januar 2012 ( 6 K 4538/07) sei nicht lediglich die Vertragsarztzulassung übertragen worden.
Dies ist in der Regel dann gegeben, wenn der Verkäufer noch eine Zeit lang in der Gemeinschaftspraxis des Erwerbers tätig ist und so Maßnahmen ergriffen werden, dass neben der Übernahme der gesetzlich krankenversicherten Patienten auch die privat versicherten Patienten an die Praxis des Erwerbers gebunden werden (vgl. Urteil des FG Köln vom 26. Januar 2012 6 K 4538/07, EFG 2012, 1128).
- FG Nürnberg, 12.12.2013 - 6 K 1496/12
Vorteil aus der Zulassung zum Vertragsarzt als selbständiges nicht abnutzbares …
Rn. 29 Die GbR verwies auf ein rechtskräftiges Urteil des Finanzgerichts Köln vom 26.01.2012 (Az. 6 K 4538/07, EFG 2012, 1128).Rn. 53 g) Nach dem Urteil des Finanzgerichts Köln vom 26.01.2012 (Az. 6 K 4538/07, EFG 2012, 1128) ist eine solche Verselbständigung des Vorteils aus der Zulassung als Vertragsarzt trotz einer vor Abschluss des Kaufvertrages dokumentierten Absicht, die Praxisräume des veräußernden Arztes zu räumen und den Vertragsarztsitz einem Mitgesellschafter der erwerbenden GbR zu übergeben, nicht anzunehmen, wenn ein besonderes Interesse des Erwerbers an den Patienten- und Zuweiserbindungen besteht, der Geschäftsbetrieb des Erwerbers ausgebaut werden soll, der Verkäufer noch während einer Übergangszeit in den Räumlichkeiten des Erwerbers arbeitet, die Wettbewerbssituation des Erwerbers am Markt verbessert werden soll, mit der Übernahme nicht nur der Stamm an gesetzlich krankenversicherten Patienten, sondern auch der nicht unerhebliche Stamm privat versicherter Patienten so weit wie möglich übernommen werden soll und die Übernahme des Archivs des abgebenden Arztes erfolge.
- FG Düsseldorf, 27.05.2014 - 11 K 2364/13
AfA für erworbenen Praxiswert - Ausnahmefall des alleinigen Erwerbs einer …
Rn. 37 Das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 26. Januar 2012 (Az. 6 K 4538/07, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2012, 1128) sei nicht einschlägig, dort habe durch die monatelange Mitarbeit nach Praxisübernahme die Patienbindung im Vordergrund gestanden.Da der isolierte Erwerb eines Kassenarztsitzes in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs einen Ausnahmefall darstellt, trägt der Beklagte hierfür die Feststellungslast (so auch Finanzgericht Köln Urteil vom 26. Januar 2012 Az. 6 K 4538/07, EFG 2012, 1128).
- FG Nürnberg, 23.09.2014 - 1 K 1894/12
Wirtschaftlicher Vorteil aus einer Vertragsarztzulassung als selbständiges …
Rn. 70 Die vorliegende Konstellation ist nicht vergleichbar mit dem Sachverhalt, über den das Finanzgericht Köln in seinem Urteil vom 26.01.2012 6 K 4538/07 (EFG 2012, 1128) zu befinden hatte.
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