Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 3 K 2065/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Bürgschaftsverluste eines mittelbar beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit oder Kapitalvermögen abziehbar
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bürgschaftsaufwendungen eines mit 8,7 % mittelbar an der Schuldnerin beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit oder aus Kapitalvermögen Saldierung nach § 177 AO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abzugsfähigkeit von Bürgschaftsaufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit; Einkünftemindernde Berücksichtigung von aufgrund von drei Bürgschaften geleisteten Zahlungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Bürgschaftsaufwendungen eines mit 8,7 % mittelbar an der Schuldnerin beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit oder aus Kapitalvermögen - Saldierung nach § 177 AO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bürgschaftsverluste eines mittelbar beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers
Papierfundstellen
- EFG 2012, 1136
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (45)
- BFH, 17.07.1992 - VI R 125/88
Verlustübernahme eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 3 K 2065/10
Rn. 52 Der BFH hat bereits bei einer Beteiligung von 20% einen anderen Ausgang des Rechtsstreits als bei einem Mehrheitsgesellschafter nicht für ausgeschlossen gehalten (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juli 1992 VI R 125/88, BFHE 169, 148, BStBl II 1993, 111); denn bei der Frage, ob Bürgschaftsverluste durch das Arbeitsverhältnis oder das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, sind sämtliche Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu würdigen.Dabei ist zu prüfen, ob sich negative Folgen im Wesentlichen auf die Arbeitnehmerstellung oder die Gesellschaftsbeteiligung hätten auswirken können (BFH-Urteile in BFHE 169, 148, BStBl II 1993, 111, zur Verlustübernahme;… in BFHE 232, 86, BFH/NV 2011, 680, zum Darlehensverzicht).
Dieser Wert liegt zwar oberhalb der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 EStG in der im März 2002 geltenden Fassung von 1%; jedoch hat die Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze nichts daran geändert, dass eine Beteiligung von 8, 92% und 13.500 EUR nach der Rechtsprechung des BFH in Bezug auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit wirtschaftlich unbedeutend sein kann (vgl. BFH-Urteil in BFHE 169, 148, BStBl II 1993, 111, zu 20%).
- BFH, 25.11.2010 - VI R 34/08
Werbungskostenabzug für Verzicht auf Darlehensforderung des Arbeitnehmers gegen …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 3 K 2065/10
Auf den späteren Hinweis des Berichterstatters vom 21. Februar 2011 (Bl. 84 GA) auf das zwischenzeitlich ergangene BFH-Urteil vom 25. November 2010 VI R 34/08 (BFHE 232, 86, BFH/NV 2011, 680) haben die Kläger nochmals auf die von ihnen vorrangig geltend gemachte Veranlassung gemäß Klagebegründung hingewiesen.Der Berichterstatter führte weiter zu den vorrangig geltend gemachten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit aus, dass nach den Kriterien des BFH-Urteils in BFHE 232, 86, BFH/NV 2011, 680 ein vorrangiger Veranlassungszusammenhang zum Arbeitsverhältnis bestehe, da das Arbeitsverhältnis im Bürgschaftszeitpunkt für den Kläger von weit wichtigerer wirtschaftlicher Bedeutung gewesen sei als die ohnehin schon wertlos gewordene, geringe mittelbare Beteiligung.
Dabei ist zu prüfen, ob sich negative Folgen im Wesentlichen auf die Arbeitnehmerstellung oder die Gesellschaftsbeteiligung hätten auswirken können (BFH-Urteile in BFHE 169, 148, BStBl II 1993, 111, zur Verlustübernahme; in BFHE 232, 86, BFH/NV 2011, 680, zum Darlehensverzicht).
- BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06
Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Bürgschaftsübernahme für mittelbare …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 3 K 2065/10
Rn. 42 III. Ebenfalls zu Recht sehen die Beteiligten die Bürgschaftsaufwendungen nicht als Anschaffungskosten einer Beteiligung des Klägers i.S. des § 17 EStG an (vgl. BFH-Urteile vom 4. März 2008 IX R 78/06, BFHE 220, 446, BStBl II 2008, 575;… vom 25. Februar 2009 IX R 28/08, BFH/NV 2009, 1416).Rn. 43 Hinsichtlich der mittelbaren Beteiligung an der U Holding GmbH erfüllte --mangels Durchgriff-- nicht der Kläger, sondern die WB GmbH den Einkünfteerzielungstatbestand (siehe dazu BFH-Urteil in BFHE 220, 446, BStBl II 2008, 575, unter II.2.b.bb).
Rn. 59 aa) Die Höhe der Beteiligung des Klägers an der U Holding GmbH als ein wesentliches Entscheidungskriterium ist im Streitfall gering: sie ist nur mittelbar, so dass der Kläger an der U Holding GmbH nicht selbst wesentlich i.S. des § 17 EStG beteiligt war (vgl. BFH-Urteil in BFHE 220, 446, BStBl II 2008, 575).
- BFH, 17.09.2009 - VI R 24/08
Verlust aus Veräußerung der Beteiligung am Arbeitgeber bei Beendigung des …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 3 K 2065/10
Dafür kommt es zum einen auf das die Aufwendungen auslösende Moment und zum anderen auf dessen Zusammenhang mit der einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre an (BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, 823; BFH-Urteil vom 17. September 2009 VI R 24/08, BFHE 226, 321, BStBl II 2010, 198).Rn. 57 Zur Klarstellung wird der Kläger darauf hingewiesen, dass der Umstand, dass die Umstrukturierung "conditio sine qua non" für den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses war, zur Annahme einer Veranlassung durch das Arbeitsverhältnis nicht ausreicht (z.B. BFH-Urteile vom 6. Mai 2010 VI R 25/09, BFHE 229, 297, BStBl II 2010, 851; in BFHE 226, 321, BStBl II 2010, 198).
- BFH, 20.12.1988 - VI R 55/84
Abziehbarkeit von Einkünften aus beruflicher Veranlassung aufgrund …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 3 K 2065/10
Jedoch ist der BFH auch schon bei niedrigeren Quoten von einer nicht unbedeutenden Beteiligung und einer regelmäßigen Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ausgegangen (BFH-Urteile vom 20. Dezember 1988 VI R 55/84, BFH/NV 1990, 23, bei 40%-Beteiligung; vom 26. November 1993 VI R 3/92, BFHE 173, 69, BStBl II 1994, 242, bei 42, 5% zum Zeitpunkt der Verpflichtungserklärung;… vom 31. Juli 1991 VIII R 67/88, BFH/NV 1992, 33, bei 25%-Beteiligung;… BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2003 VI B 29/01, BFH/NV 2004, 489, bei 25%; siehe auch BFH-Beschluss vom 5. Januar 2001 VIII B 118/00, juris).Solche besonderen Umstände können etwa vorliegen, wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer sich im Hinblick darauf verbürgt, dass er sich in seiner Funktion als Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig gemacht hat (BFH-Urteil vom 20. Dezember 1988 VI R 55/84, BFH/NV 1990, 23;… vgl. auch BFH-Urteile vom 5. Oktober 2004 VIII R 64/02, BFH/NV 2005, 54; vom 1. Dezember 1961 VI 306/60 U, BFHE 74, 163, BStBl III 1962, 63) oder wenn er sich im Hinblick auf eine Tätigkeit als Geschäftsführer verbürgt hat, die seine Inanspruchnahme als Haftender rechtfertigen würde (BFH-Urteil vom 14. Mai 1991 VI R 48/88, BFHE 164, 431, BStBl II 1991, 758, dort betreffend einer 50%-Beteiligung des Ehegatten).
- BFH, 02.03.2005 - VI R 36/01
Werbungskostenabzug - Zahlungen aufgrund abstrakten Schuldanerkenntnisses
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 3 K 2065/10
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH entscheidet der engere und wirtschaftlich vorrangige Veranlassungszusammenhang (z.B. BFH-Urteil vom 2. März 2005 VI R 36/01, BFH/NV 2006, 33; Schneider, HFR 2011, 404 f. und NWB 2011, 604; Dötsch, juris-PR Steuerrecht 16/2011, Anm. 3).Von einer durch das Arbeitsverhältnis veranlassten Bürgschaftsübernahme kann in solchen Fällen nur beim Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall ausgegangen werden (…z.B. BFH-Beschluss vom 17. Dezember 2008 VI B 43/08, BFH/NV 2009, 585; zum Schuldanerkenntnis s. BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 33).
- BFH, 17.12.2008 - VI B 43/08
Keine Revisionszulassung wegen Frage der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 3 K 2065/10
Von einer durch das Arbeitsverhältnis veranlassten Bürgschaftsübernahme kann in solchen Fällen nur beim Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall ausgegangen werden (z.B. BFH-Beschluss vom 17. Dezember 2008 VI B 43/08, BFH/NV 2009, 585;… zum Schuldanerkenntnis s. BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 33).Das FA würdigt insbesondere im Ergebnis lediglich den Sachverhalt anders als der erkennende Senat und setzt seine tatsächliche Würdigung an die Stelle der tatsächlichen Würdigung durch den Senat (…vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Februar 2010 IX B 180/09, BFH/NV 2010, 883;… vom 16. April 2009 VIII B 216/08, BFH/NV 2009, 1264; vom 17. Dezember 2008 VI B 43/08, BFH/NV 2009, 585).
- BFH, 07.02.2008 - VI R 75/06
Zu den Voraussetzungen des Werbungskostenabzugs bei wirtschaftlichem Verlust …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 3 K 2065/10
Zu diesen Aufwendungen i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG zählen alle Vermögensabflüsse in Geld und Geldeswert (vgl. z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, unter C.III.2.d aa) einschließlich den Arbeitnehmer unfreiwillig treffende Substanzverluste (vgl. BFH-Urteil vom 7. Februar 2008 VI R 75/06, BFHE 220, 407, BStBl II 2010, 48).Rn. 50 aa) Das EStG enthält allerdings keine ausdrückliche Regelung dazu, nach welchen Grundsätzen Werbungskosten einer Einkunftsart zuzuordnen sind, wenn neben anderen Einkunftsarten auch Einkünfte i.S. des § 19 Abs. 1 EStG in Betracht kommen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 220, 407, BStBl II 2010, 48, m.w.N.).
- BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88
Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 3 K 2065/10
Dafür kommt es zum einen auf das die Aufwendungen auslösende Moment und zum anderen auf dessen Zusammenhang mit der einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre an (BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, 823; BFH-Urteil vom 17. September 2009 VI R 24/08, BFHE 226, 321, BStBl II 2010, 198). - BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01
Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 3 K 2065/10
Das ist anzunehmen, wenn die Aufwendungen in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen (z.B. BFH-Urteile vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403;… vom 14. April 1993 I R 95/92, BFH/NV 1994, 157). - BFH, 16.03.2010 - VIII R 20/08
Nachträgliche Schuldzinsen - Wesentliche Beteiligung - Berücksichtigung von …
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/97
Bürgschaftsverluste als nachträgliche AK der Beteiligung
- BFH, 06.05.2010 - VI R 25/09
Aufwendungen für das Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV sind Werbungskosten
- BFH, 16.11.2011 - VI R 97/10
Ausgaben zur Tilgung einer Bürgschaftsverpflichtung als Werbungskosten - …
- BFH, 24.05.2011 - VIII R 46/09
Entgeltlicher Erwerb "gebrauchter" Lebensversicherungen - Einkunftsermittlung bei …
- BFH, 03.12.1982 - VI R 228/80
Doppelte Haushaltsführung - Eigentumswohnung am Beschäftigungsort - Mietausgaben …
- BFH, 24.11.2009 - VIII R 11/07
Werbungskostenabzug bei Kapitalanlagen
- BFH, 05.10.2004 - VIII R 64/02
Gesellschafter-Geschäftsführer - Darlehen; Refinanzierungszinsen
- BFH, 26.11.1993 - VI R 3/92
Verlorener Zuschuß eines Gesellschafter-Geschäftsführers an die GmbH regelmäßig …
- BFH, 08.12.1992 - VIII R 99/90
Werbungskosten durch Bürgschaft zugunsten des Arbeitgebers
- BFH, 14.05.1991 - VI R 48/88
Aufwendungen eines Geschäftsführers einer GmbH wegen Inanspruchnahme aus einer …
- BFH, 25.04.2006 - VIII R 46/02
Unterbrechung Einspruchsverfahren
- BFH, 30.03.1999 - VIII R 70/96
Einkünfte aus Kapitalvermögen; Überschusserzielungsabsicht
- BFH, 10.02.2005 - IX B 169/03
Bürgschaftsübernahme durch Gesellschafter-Geschäftsführer
- BFH, 29.02.1980 - VI R 165/78
Aufwendungen eines Arbeitnehmers - Bürgschaft - Werbungskosten - Sicherung von …
- BFH, 16.04.2009 - VIII B 216/08
Künstlerische Tätigkeit einer Personengesellschaft
- BFH, 17.02.2010 - IX B 180/09
Keine Vermietungsabsicht bei konkret beabsichtigtem Verkauf
- BFH, 24.04.1997 - IV R 42/96
Berücksichtigung von Bürgschaftsaufwendungen
- BFH, 22.02.2007 - VI B 99/06
NZB: GmbH-Beteiligungsverlust keine WK
- BFH, 28.06.2007 - VI B 44/07
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer: Bürgschaftsübernahme gesellschaftsrechtlich …
- BFH, 22.12.2003 - VI B 29/01
Gesellschafter-Geschäftsführer: Arbeitszimmer
- BFH, 14.04.1993 - I R 95/92
Fortbildungskosten als vorweggenommene Betriebsausgaben (§ 4 EStG )
- BFH, 31.07.1991 - VIII R 67/88
Schuldzinsen für Kredite als nachträgliche Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte …
- BFH, 05.01.2001 - VIII B 118/00
Beschwerdebegründung - Rechtsfortbildung - Rechtseinheit - Stammkapital - …
- BFH, 11.02.1993 - VI R 4/91
Voraussetzungen eines Werbungskostenabzugs aufgrund der Inanspruchnahme aus einer …
- BFH, 22.01.1965 - VI 243/62 U
Steuerliche Behandlung eines falsch bezeichneten zusätzlichen Arbeitsentgelts - …
- BFH, 05.05.1981 - VIII R 113/78
Berechnung der Einkommensteuer - Begünstigte Einkünfte - Gesamtbetrag der …
- BFH, 01.12.1961 - VI 306/60 U
Einordnung von auf Grund einer Ausfallbürgschaft von einem …
- BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89
Wegen Konkurs des Bauunternehmers vergebliche Bauaufwendungen als Werbungskosten
- BFH, 09.08.2006 - II R 24/05
Saldierung materieller Fehler auch bei Teilverjährung, Bestimmung des …
- BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77
Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt …
- BFH, 18.12.1991 - X R 38/90
- Berichtigung von Rechtsfehlern gem. § 177 AO 1977 nach Eintritt der …
- BFH, 14.07.1993 - X R 34/90
Steuerfestsetzung - Bestandskraft - Steuerbescheid - Aufhebung - Änderung
- BFH, 05.08.1986 - IX R 13/81
Neue Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen trotz groben Verschuldens im …
- BFH, 25.02.2009 - IX R 28/08
Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Darlehen für mittelbare Beteiligung - …
- FG Hamburg, 05.07.2013 - 3 K 218/12
Einkommensteuer: Zinsen für durch Gesellschafter-Geschäftsführer von der …
Nicht unwesentlich beteiligt in diesem Sinne ist ein beherrschender Gesellschafter (…BFH-Urteil vom 22.02.2007 VI B 99/06, BFH/NV 2007, 1297), aber niedrigere Beteiligungen können genügen, etwa von 25 % (…BFH-Beschluss vom 22.12.2003 VI B 29/01, BFH/NV 2004, 489; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.2011 3 K 2065/10, EFG 2012, 1136, m. w. N.).Dagegen überwiegt die Veranlassung durch das Arbeitsverhältnis bei einer Beteiligung von 8, 92 %, die auf 7 % reduziert werden soll, wenn die Beteiligung wertlos und mit einer Rendite hieraus nicht zu rechnen ist und Arbeitslohn in sechsstelliger Höhe gesichert werden soll (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.2011 3 K 2065/10, EFG 2012, 1136).
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