Rechtsprechung
| FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 616/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 5 AO, § 195 S 2 AO, § 193 Abs 1 AO, § 366 AO
Beauftragung eines anderen Finanzamts mit der Durchführung einer Außenprüfung - Ermessensfehler - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 5; AO § 195 S. 2; AO § 366
Beauftragung eines anderen Finanzamts mit der Durchführung einer Außenprüfung als Ermessensentscheidung des beauftragenden Finanzamts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermessenentscheidung des Finanzamts über die Beauftragung eines anderen Finanzamtes mit der Durchführung einer Außenprüfung; Auswirkungen des Sitzes der Geschäftsleitung auf die örtliche Zuständigkeit eines Finanzamtes für die Besteuerung von Unternehmen nach Einkommen ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Beauftragung eines anderen Finanzamts mit der Durchführung einer Außenprüfung als Ermessensentscheidung des beauftragenden Finanzamts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2012, 1218
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (13)
- BFH, 25.01.1989 - X R 158/87
Örtliche Zuständigkeit - Übergang der Zuständigkeit - Bekanntwerden von Umständen …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 616/10
Sonderregeln sind nur in § 195 Sätze 2 und 3 AO enthalten, wonach andere als die für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörden mit der Außenprüfung und der Festsetzung der Steuer beauftragt werden können (BFH-Urteil vom 25. Januar 1989 X R 158/87, BFHE 156, 18, BStBl II 1989, 483; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. November 2008 3 K 649/08, juris).Die die Zuständigkeit ändernden Umstände müssen daher aus Sicht der betroffenen Finanzämter zweifelsfrei feststehen (BFH-Urteil vom 25. Januar 1989 X R 158/87, a.a.O.).
- BFH, 18.11.2008 - VIII R 40/07
Klagerecht einer zivilrechtlich beendeten Personengesellschaft wegen einer bei …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 616/10
Rn. 35 Die notwendig vor einer Außenprüfung zu erlassende Prüfungsanordnung (§ 196 AO) kann nach allgemeiner Auffassung der Rechtsprechung, der Literatur wie auch der Verwaltung entweder von der beauftragenden oder aber der beauftragten Finanzbehörde erlassen werden (BFH-Urteil vom 18. November 2008 VIII R 40/07, BFH/NV 2009, 705).Im Falle des Erlasses der Prüfungsanordnung durch das beauftragte Finanzamt, ist dieses zur Entscheidung über den Einspruch berufen (BFH-Urteil vom 18. November 2008 VIII R 40/07, BFH/NV 2009, 705;… BFH-Beschluss vom 17. Februar 2011 VIII B 51/10, BFH/NV 2011, 761;… BFH-Beschluss vom 27. November 2003 I B 119/03, I S 11/03, BFH/NV 2004, 756); es hat hierbei die im Rahmen der Prüfungsbeauftragung nach § 195 Satz 2 AO anzustellenden Ermessenserwägungen - wenn denn nicht schon in der Prüfungsanordnung erfolgt - mitzuteilen und diese ggf. zu ergänzen.
- BFH, 27.11.2003 - I B 119/03
Prüfungsanordnung
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 616/10
Im Falle des Erlasses der Prüfungsanordnung durch das beauftragte Finanzamt, ist dieses zur Entscheidung über den Einspruch berufen (…BFH-Urteil vom 18. November 2008 VIII R 40/07, BFH/NV 2009, 705;… BFH-Beschluss vom 17. Februar 2011 VIII B 51/10, BFH/NV 2011, 761; BFH-Beschluss vom 27. November 2003 I B 119/03, I S 11/03, BFH/NV 2004, 756); es hat hierbei die im Rahmen der Prüfungsbeauftragung nach § 195 Satz 2 AO anzustellenden Ermessenserwägungen - wenn denn nicht schon in der Prüfungsanordnung erfolgt - mitzuteilen und diese ggf. zu ergänzen.Dabei liegt es auf der Hand, dass das für die Besteuerung eines Steuerpflichtigen zuständige Finanzamt bei der Entscheidung über die Beauftragung eines anderen Finanzamtes mit der Durchführung einer Außenprüfung gemäß § 195 Satz 2 AO neben sachlichen Gründen auch die berechtigten Interessen des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen hat (BFH-Beschluss vom 27. November 2003 I B 119/03, I S 11/03, BFH/NV 2004, 756).
- BFH, 27.11.2003 - I S 11/03
Rechtmäßigkeit innerdienstlicher Prüfungsaufträge; Mitteilung der zu Grunde …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 616/10
Im Falle des Erlasses der Prüfungsanordnung durch das beauftragte Finanzamt, ist dieses zur Entscheidung über den Einspruch berufen (…BFH-Urteil vom 18. November 2008 VIII R 40/07, BFH/NV 2009, 705;… BFH-Beschluss vom 17. Februar 2011 VIII B 51/10, BFH/NV 2011, 761; BFH-Beschluss vom 27. November 2003 I B 119/03, I S 11/03, BFH/NV 2004, 756); es hat hierbei die im Rahmen der Prüfungsbeauftragung nach § 195 Satz 2 AO anzustellenden Ermessenserwägungen - wenn denn nicht schon in der Prüfungsanordnung erfolgt - mitzuteilen und diese ggf. zu ergänzen.Dabei liegt es auf der Hand, dass das für die Besteuerung eines Steuerpflichtigen zuständige Finanzamt bei der Entscheidung über die Beauftragung eines anderen Finanzamtes mit der Durchführung einer Außenprüfung gemäß § 195 Satz 2 AO neben sachlichen Gründen auch die berechtigten Interessen des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen hat (BFH-Beschluss vom 27. November 2003 I B 119/03, I S 11/03, BFH/NV 2004, 756).
- FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 1216/09
Kein einheitlicher Regelungsverbund zwischen Prüfungsanordnung und …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 616/10
Über die Anordnung dieser Prüfung werde im Verfahren 3 K 1216/09 gestritten.Bisher sei jedoch noch keine Prüfung erfolgt, weil sich die Klägerin auch gegen die Prüfungsanordnung der Vorjahre gewandt habe (vgl. Klageverfahren 3 K 1216/09 ).
- BFH, 19.08.1998 - XI R 37/97
Außenprüfung und Steuerstrafverfahren
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 616/10
Diese Selbstbeschränkung ist auch im gerichtlichen Verfahren zu beachten (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 19. August 1998 XI R 37/97, BFHE 186, 506, BStBl II 1999, 7, …und vom 28. Juni 2000 I R 20/99, BFH/NV 2000, 1447). - BFH, 10.02.1983 - IV R 104/79
Erweiterung einer Außenprüfung - Prüfungszeitraum - Begründung der Erweiterung …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 616/10
Rn. 38 aa) Eine Prüfungsanordnung (§ 196 AO) ist ein schriftlicher Verwaltungsakt, der gemäß § 121 AO zu begründen ist, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist (z.B. BFH-Urteile vom 16. Dezember 1987 I R 238/83, BFHE 152, 32, BStBl II 1988, 233; vom 10. Februar 1983 IV R 104/79, BFHE 137, 404, BStBl II 1983, 286;… BFH-Beschluss vom 12. August 2002 X B 210/01, BFH/NV 2003, 3). - BFH, 18.11.2008 - VIII R 41/07
Klagerecht einer zivilrechtlich beendeten Personengesellschaft wegen einer bei …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 616/10
Schließlich wies der Prozessbevollmächtigte unter Angabe des BFH-Urteils vom 18. November 2008 VIII R 41/07 darauf hin, dass § 367 Abs. 3 AO zur Anwendung komme. - BFH, 28.06.2000 - I R 20/99
Beschränkung der Ap auf bestimmte Sachverhalte?
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 616/10
Diese Selbstbeschränkung ist auch im gerichtlichen Verfahren zu beachten (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 19. August 1998 XI R 37/97, BFHE 186, 506, BStBl II 1999, 7, und vom 28. Juni 2000 I R 20/99, BFH/NV 2000, 1447). - BFH, 17.02.2011 - VIII B 51/10
Entscheidungsbefugnis über Einspruch gegen die vom beauftragten FA erlassene …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 616/10
Im Falle des Erlasses der Prüfungsanordnung durch das beauftragte Finanzamt, ist dieses zur Entscheidung über den Einspruch berufen (…BFH-Urteil vom 18. November 2008 VIII R 40/07, BFH/NV 2009, 705; BFH-Beschluss vom 17. Februar 2011 VIII B 51/10, BFH/NV 2011, 761;… BFH-Beschluss vom 27. November 2003 I B 119/03, I S 11/03, BFH/NV 2004, 756); es hat hierbei die im Rahmen der Prüfungsbeauftragung nach § 195 Satz 2 AO anzustellenden Ermessenserwägungen - wenn denn nicht schon in der Prüfungsanordnung erfolgt - mitzuteilen und diese ggf. zu ergänzen. - BFH, 12.08.2002 - X B 210/01
Pflicht zur Begründung einer Außenprüfungsanordnung
- BFH, 16.12.1987 - I R 238/83
Unterzeichnung der Prüfungsanordnung durch den Sachgebietsleiter der …
- FG Sachsen-Anhalt, 13.11.2008 - 3 K 649/08
§ 195 S. 2, 3 Abgabenordnung (AO) als Sonderregelung bzgl. der Außenprüfung …
- FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 1216/09
Kein einheitlicher Regelungsverbund zwischen Prüfungsanordnung und …
Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Streitfall wesentlich von dem unter dem Aktenzeichen 3 K 616/10 geführten Rechtsstreit zwischen den Beteiligten. - FG Schleswig-Holstein, 19.03.2013 - 1 K 64/10
Auftragsprüfung nach § 195 Satz 2 AO: fortgesetzte Entscheidungsbefugnis des …
Rn. 29 a. Die Erteilung eines Auftrages gemäß § 195 Satz 2 AO ist eine Ermessensentscheidung, diese Ermessensentscheidung hat das für die Besteuerung zuständige Finanzamt zu treffen, das beauftragte Finanzamt darf - obwohl für die Entscheidung über den Einspruch gegen die Prüfungsanordnung zuständig - insoweit keine eigene Ermessensentscheidung treffen (vgl. z.B. FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Januar 2012, 3 K 616/10, EFG 2012, 1218; s. auch BFH, Urteil vom 18. November 2008, VIII R 16/07, BFHE 223, 311, BStBl II 2009, 507, dort Rn 23 und 25 - zitiert nach juris; nicht eindeutig hingegen BFH…, Beschluss vom 17. Februar 2011, VIII B 51/10, BFH/NV 2011, 761, Rn 5 - die Befugnis des beauftragten Finanzamtes erstrecke sich "insbesondere" auf die Prüfung, ob Ermessensfehler vorlägen).
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