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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 50/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9194
FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 50/09 (https://dejure.org/2012,9194)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.02.2012 - 9 K 50/09 (https://dejure.org/2012,9194)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 9 K 50/09 (https://dejure.org/2012,9194)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kindergeld eines in Deutschland lebenden polnischen Staatsangehörigen für seine bei der von ihm getrennt lebenden Kindesmutter in Polen lebenden Tochter

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 63 Abs. 1 S. 3 EStG; § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG; Art 76 Abs. 1 VO 1408/71/EWG
    Kindergeld für einen in Deutschland lebenden polnischen Staatsangehörigen für sein bei der von ihm getrennt lebenden Kindesmutter in Polen lebendes Kind

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Polnischer Staatsbürger in Deutschland: Kindergeld für in Polen lebende Tochter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kindergeld für einen in Deutschland lebenden polnischen Staatsangehörigen für sein bei der von ihm getrennt lebenden Kindesmutter in Polen lebendes Kind

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1368
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.08.2011 - III R 55/08

    Kindergeld für im Inland selbständig tätige polnische Staatsangehörige - § 100 …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 50/09
    Die VO Nr. 1408/71 soll also grundsätzlich für alle Personen gelten, die im Rahmen der für Arbeitnehmer und Selbständige bereitgestellten Systeme sozialer Sicherheit oder aufgrund der Ausübung einer Arbeitnehmer- oder Selbständigentätigkeit versichert sind (vgl. BFH-Urteil vom 4. August 2011 - III R 55/08, BFH/NV 2012, 85).

    Nur soweit ein solcher Anspruch bestand, wäre die dann gegebene Anspruchskumulierung nach den Antikumulierungsvorschriften der VO Nr. 1408/71 bzw. der VO Nr. 574/72 zu klären (so ausdrücklich BFH-Urteil vom 4. August 2011 - III R 55/08, BFH/NV 2012, 85).

  • FG Münster, 30.11.2009 - 8 K 2866/08

    Kindergeld für das Auslandskind eines nicht rentenversicherungspflichtigen …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 50/09
    Vielmehr besteht - wie oben dargelegt - ein Kindergeldanspruch nur nach deutschem Recht (so im Ergebnis auch FG Münster, Urteil vom 30. November 2009 - 8 K 2866/08 Kg, EFG 2010, 731, für einen mit dem Streitfall vergleichbaren Sachverhalt).
  • FG Sachsen-Anhalt, 18.12.2012 - 4 K 950/09

    Kein materiellrechtlicher Anspruch auf deutsches Kindergeld bei sich gegenseitig …

    Rn. 85 Zu diesem Personenkreis zählt der Kläger nicht mehr, seit er Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bezieht (ebenso FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.07.2009 - 10 K 10434/06 B, EFG 2010, 63; a.A. Niedersächsisches FG, Urteil vom 08.02.2012 - 9 K 50/09, EFG 2012, 1368, unter unzutreffender Berufung auf das BFH-Urteil vom 04.08.2011 - III R 55/08, BFH/NV 2012, 85).
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