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Rechtsprechung
   FG Münster, 20.04.2012 - 14 K 4222/11 AO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4681
FG Münster, 20.04.2012 - 14 K 4222/11 AO (https://dejure.org/2012,4681)
FG Münster, Entscheidung vom 20.04.2012 - 14 K 4222/11 AO (https://dejure.org/2012,4681)
FG Münster, Entscheidung vom 20. April 2012 - 14 K 4222/11 AO (https://dejure.org/2012,4681)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Erweiterung einer steuerlichen Prüfungsanordnung bei Verdacht einer Steuerstraftat auf Grund festgestellter Mängel bei der Buchführung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsprüfung: - Erweiterung des Prüfungszeitraums, Zweitprüfung, Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1516
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97

    Begünstigung durch Verschleierung von Vermögen durch einen Rechtsanwalt; …

    Auszug aus FG Münster, 20.04.2012 - 14 K 4222/11
    Habe der Steuerpflichtige falsche Angaben gemacht, entfalte die tV nach dem Urteil des BGH vom 26.10.1998 - 5 StR 746/97 (wistra 1999, 103) weder für das Finanzamt noch für den Steuerpflichtigen eine Bindungswirkung.

    Hat der Steuerpflichtige oder sein Vertreter bei den zugrundeliegenden Erörterungen bewusst den Sachverhalt verfälscht oder verschleiert oder für die Besteuerung wesentliche Tatsachen gegenüber der Finanzverwaltung verschwiegen, kann die tatsächliche Verständigung keine Bindungswirkung entfalten (vgl. BGH, Urteil vom 26.10.1998 - 5 StR 746/97, HFR 1999, 578).

  • BFH, 24.01.1989 - VII R 35/86

    Außenprüfung - Prüfungsanordnung - Zweitprüfung

    Auszug aus FG Münster, 20.04.2012 - 14 K 4222/11
    Zur Begründung führte er u.a. Folgendes aus: Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sei die Anordnung einer Außenprüfung für einen bereits geprüften Zeitraum grundsätzlich zulässig (Verweis auf BFH, Urteil vom 24.01.1989 - VII R 35/86, BStBl II 1989, 440).

    Die Anordnung einer Außenprüfung für einen bereits geprüften Zeitraum ist grundsätzlich zulässig (sog. Zweitprüfung, vgl. BFH, Urteil vom 24.01.1989 - VII R 35/86, BStBl II 1989, 440).

  • BFH, 19.08.1998 - XI R 37/97

    Außenprüfung und Steuerstrafverfahren

    Auszug aus FG Münster, 20.04.2012 - 14 K 4222/11
    Im Rahmen der Überprüfung der pflichtgemäßen Ausübung des behördlichen Ermessens ist auch die Betriebsprüfungsordnung (-BpO- vom 15.03.2000, BStBl I 2000, 368) zu beachten, die als ermessensleitende Verwaltungsvorschrift für die Finanzbehörde bindend ist (BFH, Urteil vom 19.08.1998 - XI R 37/97, BStBl II 1999, 7 m.w.N.).
  • BFH, 10.04.2003 - IV R 30/01

    Ablaufhemmung bei rechtswidriger Prüfungsanordnung

    Auszug aus FG Münster, 20.04.2012 - 14 K 4222/11
    Maßgeblich ist mithin, ob die Außenprüfung etwas zur Klärung des Verjährungseintritts beitragen kann (vgl. BFH, Urteil vom 10.04.2003 - IV R 30/01, BStBl II 2003, 827).
  • BFH, 21.06.1994 - VIII R 54/92

    Für den zeitlichen Umfang einer Außenprüfung ist die Einordnung des zu prüfenden …

    Auszug aus FG Münster, 20.04.2012 - 14 K 4222/11
    Rn. 30 Nach § 193 Abs. 1 AO ist eine Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die wie der Kläger im Prüfungszeitraum gewerblich tätig waren, ohne weitere Voraussetzungen zulässig (st. Rspr, vgl. BFH, Urteil vom 21.06.1994 - VIII R 54/92, BStBl II 1994, 678 m.w.N.).
  • BFH, 02.09.2008 - X R 9/08

    Ergänzungsprüfungsanordnung bzw. Erweiterungsprüfungsanordnung als selbständiger …

    Auszug aus FG Münster, 20.04.2012 - 14 K 4222/11
    Einer Darstellung der konkreten Ermessenserwägungen bedarf es dagegen auch in diesem Fall nicht (vgl. BFH, Urteil vom 02.09.2008 - X R 9/08, BFH/NV 2009, 3).
  • BFH, 13.01.2010 - X B 113/09

    Zulässigkeit einer Außenprüfung, wenn regelmäßige Festsetzungsfrist bereits …

    Auszug aus FG Münster, 20.04.2012 - 14 K 4222/11
    Vielmehr ist eine Außenprüfung nach dieser Rechtsprechung, der der Senat folgt, auch dann zulässig, wenn festgestellt werden soll, ob Steuern hinterzogen oder leichtfertig verkürzt worden sind und daher eine verlängerte Festsetzungsfrist greift (vgl. BFH, Beschluss vom 13.01.2010 - X B 113/09, BFH/NV 2010, 600 m.w.N.).
  • BFH, 28.04.1983 - IV R 255/82

    Begründung einer Prüfungsanordnung - Begründungsmangel - Heilung eines …

    Auszug aus FG Münster, 20.04.2012 - 14 K 4222/11
    Ob die Finanzbehörde eine Prüfung anordnet und auf welche Veranlagungszeiträume sich diese erstreckt, steht in ihrem pflichtgemäßen Ermessen (BFH-Urteil vom 28.04.1983 - IV R 255/82, BStBl II 1983, 621, m.w.N.).
  • BFH, 27.03.2002 - XI B 49/00

    Begründung einer Prüfungsanordnung

    Auszug aus FG Münster, 20.04.2012 - 14 K 4222/11
    Auch hinsichtlich der Frage, ob die Behörde ihr Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat, ist auf den Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung abzustellen (vgl. BFH, Beschluss vom 27.03.2002 - XI B 49/00, BFH/NV 2002, 1013).
  • FG Baden-Württemberg, 09.12.2014 - 4 K 181/13

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer zweiten Außenprüfung

    Einer Zweitprüfung entgegenstehen könnte § 173 Abs. 2 AO - ebenso wie der Umstand, dass die reguläre Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist - allenfalls dann, wenn es "auf der Hand liegt", dass es zu keiner Steuerhinterziehung gekommen ist (ebenso: FG Münster, Urteil vom 20. April 2012, Az. 14 K 4222/11 AO, EFG 2012, 1516).
  • FG Münster, 14.06.2013 - 14 K 135/13

    Verdacht einer Steuerstraftat als Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der …

    Dies reiche jedoch nicht aus (Verweis auf Urteil des FG Münster vom 20.04.2012 - 14 K 4222/11 AO).
  • FG Hamburg, 26.09.2013 - 3 K 181/11

    Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei kurzfristiger Vermietung nicht …

    Deshalb muss auch nicht entschieden werden, ob die tatsächliche Verständigung der Beteiligten darüber, dass die Söhne während der Streitjahre im Souterrain gewohnt hätten, wirksam und bindend ist oder nicht (…vgl. zur fehlenden Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung bei einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung BFH-Beschluss vom 11.07.2012 X B 136/11, BFH/NV 2012, 1815, m. w. N., und bei Zurückhaltung entscheidungserheblicher Tatsachen durch den Steuerpflichtigen BGH-Urteil vom 26.10.1998 5 StR 746/97, HFR 1999, 578; FG Münster, Urteil vom 20.04.2012 14 K 4222/11 AO, EFG 2012, 1516;… Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, Vor § 118 AO Rz. 30).
  • FG München, 02.08.2017 - 7 K 919/17

    Erweiterung des Prüfungszeitraums gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 BpO

    Im Rahmen der Überprüfung der pflichtgemäßen Ausübung des behördlichen Ermessens ist auch die Betriebsprüfungsordnung (- BpO - vom 15. März 2000, BStBl I 2000, 368) zu beachten, die als ermessensleitende Verwaltungsvorschrift für die Finanzbehörde bindend ist (Urteil des Finanzgerichts - FG - Münster vom 20. April 2012 14 K 4222/11, EFG 2012, 1516 und BFH-Urteil vom 19. August 1998 XI R 37/97, BStBl II 1999, 7 m.w.N.).
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