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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 27.03.2012 - 2 K 854/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25630
FG Nürnberg, 27.03.2012 - 2 K 854/10 (https://dejure.org/2012,25630)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 27.03.2012 - 2 K 854/10 (https://dejure.org/2012,25630)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 27. März 2012 - 2 K 854/10 (https://dejure.org/2012,25630)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatzes für die Beförderungen von Personen mit Schiffen auch auf i.R.v. Schifffahrten erbrachten Restaurationsleistungen und Unterhaltungsleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermäßigter Steuersatz auch für Restaurations- und Unterhaltungsleistungen bei Kombifahrten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1975
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BFH, 01.08.1996 - V R 58/94

    Umsatzsteuer bei Beförderungsleistungen und Pauschalreisen durch ausländische …

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.03.2012 - 2 K 854/10
    Hinsichtlich der Pauschalreise auf einem Schiff mit Unterkunft und Verpflegung hat der BFH bereits entschieden, dass kein einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang in diesem Sinne vorliegt (BFH-Urteil vom 01.08.1996 V R 58/94, BStBl. II 1997, 160).

    Ein Ausnahmefall, in dem der Leistungsempfänger wegen der Annehmlichkeiten eines besonderen Schiffs oder wegen außergewöhnlicher Darbietungen auf dem Schiff keinen Wert auf die Beförderung und die Beförderungsstrecke legt (vgl. BFH-Urteil vom 01.08.1996 V R 58/94 a.a.O.) ist bei den von der Klägerin angebotenen Kombifahrten nicht gegeben.

  • BFH, 10.02.2010 - XI R 49/07

    Garantiezusage eines Autoverkäufers als steuerpflichtige sonstige Leistung

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.03.2012 - 2 K 854/10
    Deshalb ist das Wesen bzw. sind die charakteristischen Merkmale des fraglichen Umsatzes zu ermitteln, um festzustellen, ob der Steuerpflichtige gegenüber dem Leistungsempfänger mehrere selbständige Leistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt, wobei auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (…z.B. BFH-Urteile vom 17.04.2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712 und vom 10.02.2010 XI R 49/07, BStBl. II 2010, 1109 m.w.N.).

    Für eine einheitliche Leistung kann sprechen, wenn der Leistende gegenüber seinem Kunden eine aus mehreren Teilen zusammengesetzte Dienstleistung gegen Zahlung eines Gesamtpreises erbringt (BFH-Urteil vom 10.02.2010 XI R 49/07 a.a.O.) bzw. die Leistungen aufgrund einer einzigen Vertragsgrundlage erbracht werden (…vgl. BFH-Urteil vom 08.09.2011 V R 5/10, BFH/NV 2012, 523 und BFH-Beschluss vom 26.04.2010 V B 3/10, BFH/NV 2010, 1664, m.w.N.).

  • BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09

    Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.03.2012 - 2 K 854/10
    Nach der Rechtsprechung ist die Beurteilung als Beförderungsleistung nicht deswegen ausgeschlossen, weil dem Kunden während der Beförderung zusätzliche Annehmlichkeiten geboten werden und ihm ein angenehmes Reiseerlebnis verschafft wird (BFH-Urteil vom 02.03.2011 XI R 25/09, BStBl. II 2011, 737).
  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Gesamtheit von Dienstleistungen - …

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.03.2012 - 2 K 854/10
    Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck erfüllt, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 25.02.1999 C-349/96, Card Protection Plan Ltd. (CPP), Slg. 1999, I-973, UR 1999, 254; BFH-Urteile vom 11.11.2004 V R 30/04, BStBl. II 2005, 802).
  • BFH, 11.11.2004 - V R 30/04

    Entschädigung für Flurschäden und Aufwuchsschäden als echter Schadensersatz - …

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.03.2012 - 2 K 854/10
    Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck erfüllt, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 25.02.1999 C-349/96, Card Protection Plan Ltd. (CPP), Slg. 1999, I-973, UR 1999, 254; BFH-Urteile vom 11.11.2004 V R 30/04, BStBl. II 2005, 802).
  • BFH, 08.09.2011 - V R 5/10

    Beförderungsleistungen eines Chauffeurservice - Entstehung der Steuerschuld …

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.03.2012 - 2 K 854/10
    Für eine einheitliche Leistung kann sprechen, wenn der Leistende gegenüber seinem Kunden eine aus mehreren Teilen zusammengesetzte Dienstleistung gegen Zahlung eines Gesamtpreises erbringt (…BFH-Urteil vom 10.02.2010 XI R 49/07 a.a.O.) bzw. die Leistungen aufgrund einer einzigen Vertragsgrundlage erbracht werden (vgl. BFH-Urteil vom 08.09.2011 V R 5/10, BFH/NV 2012, 523 und BFH-Beschluss vom 26.04.2010 V B 3/10, BFH/NV 2010, 1664, m.w.N.).
  • BFH, 17.04.2008 - V R 39/05

    Aushändigung von Broschüren als Nebenleistung einer Seminarleistung - Behandlung …

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.03.2012 - 2 K 854/10
    Deshalb ist das Wesen bzw. sind die charakteristischen Merkmale des fraglichen Umsatzes zu ermitteln, um festzustellen, ob der Steuerpflichtige gegenüber dem Leistungsempfänger mehrere selbständige Leistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt, wobei auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (z.B. BFH-Urteile vom 17.04.2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712 und vom 10.02.2010 XI R 49/07, BStBl. II 2010, 1109 m.w.N.).
  • BFH, 26.04.2010 - V B 3/10

    Aussetzung der Vollziehung - Einheitliche Leistung - Hauptleistung und …

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.03.2012 - 2 K 854/10
    Für eine einheitliche Leistung kann sprechen, wenn der Leistende gegenüber seinem Kunden eine aus mehreren Teilen zusammengesetzte Dienstleistung gegen Zahlung eines Gesamtpreises erbringt (…BFH-Urteil vom 10.02.2010 XI R 49/07 a.a.O.) bzw. die Leistungen aufgrund einer einzigen Vertragsgrundlage erbracht werden (vgl. BFH-Urteil vom 08.09.2011 V R 5/10, BFH/NV 2012, 523 und BFH-Beschluss vom 26.04.2010 V B 3/10, BFH/NV 2010, 1664, m.w.N.).
  • BFH, 28.09.1987 - V B 106/86

    Voraussetzungen unter denen die Rechtmäßigkeit eines Bescheides für ernstlich …

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.03.2012 - 2 K 854/10
    Die Tatsache der Beförderung durch ein dafür geeignetes Fahrzeug entfällt nicht, wenn das Motiv nicht in dem wirtschaftlichen Nutzen einer Beförderung zu sehen ist, sondern in der sportlichen Betätigung oder in anderen Gründen der Freizeitgestaltung (BFH-Beschlüsse vom 08.12.1983 V S 13/83, UR 1984, 122 und vom 28.09.1987 V B 106/86, BFH/NV 1988, 339).
  • BFH, 08.12.1983 - V S 13/83
    Auszug aus FG Nürnberg, 27.03.2012 - 2 K 854/10
    Die Tatsache der Beförderung durch ein dafür geeignetes Fahrzeug entfällt nicht, wenn das Motiv nicht in dem wirtschaftlichen Nutzen einer Beförderung zu sehen ist, sondern in der sportlichen Betätigung oder in anderen Gründen der Freizeitgestaltung (BFH-Beschlüsse vom 08.12.1983 V S 13/83, UR 1984, 122 …und vom 28.09.1987 V B 106/86, BFH/NV 1988, 339).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 7 K 7079/09

    Umsatzbesteuerung von entgeltlichen, nicht bereits in den Flugticketpreis …

    Des Weiteren galt die Beköstigung anlässlich einer nächtlichen Sylvesterrundfahrt auf einem bayerischen See als unselbständige Nebenleistung (Finanzgericht - FG - Nürnberg, Urteil vom 27. März 2012 - 2 K 854/10 - Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2012, 1975, Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH anhängig zum Aktenzeichen [Az.] V B 67/12).
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