Rechtsprechung
| FG Köln, 07.08.2012 - 10 Ko 2683/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs 2 Satz 2; VV RVG Vorbemerkung 3 Abs 4
Keine Anrechnung der im Vorverfahren entstandenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im Klageverfahren nach Beraterwechsel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Anrechnung einer im Vorverfahren entstandenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des Klageverfahrens im finanzgerichtlichen Verfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kosten: - Keine Anrechnung der im Vorverfahren entstandenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im Klageverfahren nach Beraterwechsel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2012, 2148
- EFG 2012, 2240
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- OLG Koblenz, 20.08.2008 - 14 W 524/08
Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr bei vorprozessualer Vertretung …
Auszug aus FG Köln, 07.08.2012 - 10 Ko 2683/11
Sie ist nicht anzuwenden, wenn der Erstattungsberechtigte vorprozessual von einem anderen Anwalt vertreten war und es erst nach Beendigung der außergerichtlichen Tätigkeit zu einem Bevollmächtigtenwechsel kommt (OLG Koblenz, Beschluss vom 20.08.2008 14 W 524/08 FamAZ 2009, 1244 und Beschluss vom 17. Oktober 2008 14 W 625/08, FamAZ 2009, 1244; OLG München, Beschluss vom 25.11.2008 11 W 2558/08 NJW 2009, 1220;… Herget in Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 91 Rn. 13 "Anwaltswechsel"). - OLG München, 25.11.2008 - 11 W 2558/08
Kostenfestsetzung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr unter …
Auszug aus FG Köln, 07.08.2012 - 10 Ko 2683/11
Sie ist nicht anzuwenden, wenn der Erstattungsberechtigte vorprozessual von einem anderen Anwalt vertreten war und es erst nach Beendigung der außergerichtlichen Tätigkeit zu einem Bevollmächtigtenwechsel kommt (OLG Koblenz, Beschluss vom 20.08.2008 14 W 524/08 FamAZ 2009, 1244 und Beschluss vom 17. Oktober 2008 14 W 625/08, FamAZ 2009, 1244; OLG München, Beschluss vom 25.11.2008 11 W 2558/08 NJW 2009, 1220;… Herget in Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 91 Rn. 13 "Anwaltswechsel"). - FG Köln, 30.07.2009 - 10 Ko 1450/09
Anrechnung einer Geschäftsgebühr für ein finanzbehördliches Vorverfahren auf die …
Auszug aus FG Köln, 07.08.2012 - 10 Ko 2683/11
Insoweit verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 30. Juli 2009 10 Ko 1450/09 (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2009, 1857; ebenso Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 139 FGO Tz. 91 (Stand Oktober 2011)).
- OLG Koblenz, 17.10.2008 - 14 W 625/08
Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr bei vorprozessualer Vertretung …
Auszug aus FG Köln, 07.08.2012 - 10 Ko 2683/11
Sie ist nicht anzuwenden, wenn der Erstattungsberechtigte vorprozessual von einem anderen Anwalt vertreten war und es erst nach Beendigung der außergerichtlichen Tätigkeit zu einem Bevollmächtigtenwechsel kommt (OLG Koblenz, Beschluss vom 20.08.2008 14 W 524/08 FamAZ 2009, 1244 und Beschluss vom 17. Oktober 2008 14 W 625/08, FamAZ 2009, 1244; OLG München, Beschluss vom 25.11.2008 11 W 2558/08 NJW 2009, 1220;… Herget in Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 91 Rn. 13 "Anwaltswechsel"). - FG Köln, 26.02.2007 - 10 Ko 1308/06
Möglichkeit der Ermäßigung der Verfahrensgebühr bei vorzeitiger Beendigung des …
Auszug aus FG Köln, 07.08.2012 - 10 Ko 2683/11
Die Anrechnung gilt nach Auffassung des beschließenden Senats auch für Steuerberater (vgl. Beschlüsse vom 26. Februar 2007 10 Ko 1308/06, EFG 2007, 953 und vom 18. Mai 2010 10 Ko 3184/09, EFG 2010, 1642). - BFH, 11.05.1976 - VII B 79/74
Sonderregelung - Vertretung durch Rechtsanwalt und Steuerberater - …
Auszug aus FG Köln, 07.08.2012 - 10 Ko 2683/11
Rn. 24 Zwar gehören die Vorschriften der §§ 139 ff. FGO über die Kostenerstattung zu den Bestimmungen über das Verfahren im Sinne des § 155 FGO, die u.a. durch die sinngemäße Anwendung der Regelung des § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO ergänzen sind (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 11.05.1976 VII B 79/74, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1976, 574). - FG Köln, 18.05.2010 - 10 Ko 3185/09
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr
Auszug aus FG Köln, 07.08.2012 - 10 Ko 2683/11
Die Anrechnung gilt nach Auffassung des beschließenden Senats auch für Steuerberater (vgl. Beschlüsse vom 26. Februar 2007 10 Ko 1308/06, EFG 2007, 953 und vom 18. Mai 2010 10 Ko 3184/09, EFG 2010, 1642).
- FG Sachsen-Anhalt, 28.01.2015 - 3 KO 887/14
Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr des Vorverfahrens auf die Verfahrensgebühr …
Die Erinnerungsführerin verweist auf einen Beschluss des FG Köln vom 07. August 2012 (10 Ko 2683/11).Rn. 16 Allerdings ist die Geschäftsgebühr des Vorverfahrens dann nicht auf die Verfahrensgebühr des Klageverfahrens anzurechnen, wenn die Bevollmächtigten des Klageverfahrens die Klägerin nicht auch im vorausgegangenen finanzbehördlichen Verfahren vertreten haben, wobei unerheblich ist, aus welchen Gründen der Bevollmächtigtenwechsel erfolgt ist (FG Köln Beschluss vom 07. August 2012 10 Ko 2683/11, EFG 2012, 2148).
- FG Düsseldorf, 10.10.2014 - 9 Ko 2417/14
Erstattung der Gebühren für das Vorverfahren in der von dem im Vorverfahren …
(OLG München, Beschluss vom 25.11.2008 11 W 2558/08, NJW 2009, 1220;… Herget in Zöller, ZPO, 29. Auflage 2012, § 91 Rn. 13; FG Köln, Beschluss vom 07.08.2012 10 Ko 2683/11, EFG 2012, 2240; FG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2012 11 Ko 324411 EFG 2012, 529; Brandis in Tipke/Kruse, FGO, § 139 Tz. 40).
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