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Rechtsprechung
   FG München, 27.10.2011 - 5 K 3245/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,29631
FG München, 27.10.2011 - 5 K 3245/10 (https://dejure.org/2011,29631)
FG München, Entscheidung vom 27.10.2011 - 5 K 3245/10 (https://dejure.org/2011,29631)
FG München, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - 5 K 3245/10 (https://dejure.org/2011,29631)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kindergeldberechtigung eines in Polen lebenden Vaters, der sein Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat oder Anspruch des in Deutschland lebenden Elternteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldanspruch einer in Deutschland wohnenden und erwerbstätigen EU-Ausländerin bei Haushaltsaufnahme des Kindes im Haushalt des von einer polnischen Arbeitsunfähigkeitsrente lebenden Kindesvaters in Polen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kindergeld bei Leben des getrennt lebenden Ehegatten in Polen und Aufnahme des Kindes in seinem Haushalt und Beziehen einer Arbeitsunfähigkeitsrente dort; Einordnung einer Arbeitsunfähigkeitsrente als eine Einkommensersatzleistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeldanspruch einer in Deutschland wohnenden und erwerbstätigen EU-Ausländerin bei Haushaltsaufnahme des Kindes im Haushalt des von einer polnischen Arbeitsunfähigkeitsrente lebenden Kindesvaters in Polen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 256
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (5)

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 2 K 2248/10

    Zur Kindergeldberechtigung i.S. von §§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG, 3 Abs. 2 Satz 1 …

    Auszug aus FG München, 27.10.2011 - 5 K 3245/10
    Rn. 12 Anspruchsberechtigt i. S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG bzw. § 3 Abs. 2 Satz 1 BKGG können nur solche Personen sein, die selbst die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 62 Abs. 1 EStG bzw. § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BKKG erfüllen (vgl. insoweit die aus Sicht des erkennenden Senats zutreffenden Ausführungen des Finanzgerichts [FG] Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 23. März 2011 2 K 2248/10, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2011, 1323, auf die Bezug genommen wird).

    Auch insoweit wird auf die nach der Meinung des erkennenden Senats zutreffenden Ausführungen des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2011, 1323, verwiesen.

    Ein derartiger Unterschiedsbetrag muss jedoch nicht für Kinder gewährt werden, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, wenn der entsprechende Leistungsanspruch ausschließlich durch den Wohnort ausgelöst wird." 21 Danach müssen also für denselben Zeitraum und für dieselben Familienangehörigen Leistungen nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten zu gewähren sein, d.h. es muss eine Anspruchskonkurrenz bestehen (vgl. auch Urteil des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2011, 1323).

  • EuGH, 26.11.2009 - C-363/08

    Slanina - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Familienbeihilfe - …

    Auszug aus FG München, 27.10.2011 - 5 K 3245/10
    Im Urteil vom 26. November 2009 in der Rechtssache C- 363/08 (Slanina) habe der EuGH entschieden, dass die im EU-Ausland lebende Kindesmutter, die das Kind in ihren Haushalt aufgenommen habe, einen Anspruch auf Familienleistungen in dem Staat geltend machen könne, dessen Rechtsvorschriften nur der geschiedene Ehegatte und Vater des Kindes unterliege.
  • BFH, 19.12.2008 - III B 163/07

    Zeitliche Bindungswirkung einer Aufhebung der Kindergeldfestsetzung

    Auszug aus FG München, 27.10.2011 - 5 K 3245/10
    Insbesondere hat der Senat aufgrund der Ausführungen des Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung keine Zweifel, dass das am 26. August 1991 geborene Kind A. im Streitzeitraum August 2010 bis September 2010 (zum Streitzeitraum vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2008 III B 163/07, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2009, 578) Schülerin war und keine Einkünfte bzw. Bezüge in kindergeldschädlicher Höhe hatte.
  • BFH, 16.05.2013 - III R 58/11

    Kindergeldberechtigung bei unbeschränkter Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG - …

    Auszug aus FG München, 27.10.2011 - 5 K 3245/10
    15 3. Der Kindergeldanspruch der Klägerin wird auch nicht durch Art. 68 der VO (EG) Nr. 883/2004 i. V. m. Art. 58 ff der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 ganz oder teilweise ausgeschlossen, die im Verhältnis zu § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG vorrangig sind (vgl. z.B. FG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juli 2011, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2011, 1811, m.w.N.; Rev. eingelegt, Az. des BFH: III R 58/11).
  • FG Düsseldorf, 01.02.2011 - 10 K 2301/08

    Kindergeldanspruch eines polnischen Staatsbürgers bei lediglich kurzfristiger …

    Auszug aus FG München, 27.10.2011 - 5 K 3245/10
    9 1. Welchen Rechtsvorschriften eine Person betreffend die Familienleistungen, zu denen auch das Kindergeld gehört (vgl. Art. 1 Buchst. z der VO [EG] Nr. 883/2004;… Eichenhofer in Fuchs, Europäisches Sozialrecht, 5. Aufl., Art. 1 der VO [EG] Nr. 883/2004 Rz. 41, mit weiteren Nachweisen -m. w. N.-), unterliegt, bestimmt sich bei grenzüberschreitenden Sachverhalten für Streitzeiträume ab Mai 2010 nach Art. 11 ff. der VO (EG) Nr. 883/2004 (zur Anwendbarkeit ab dem 1. Mai 2010 vgl. z.B. FG Düsseldorf, Urteil vom 1. Februar 2011 10 K 2301/08 Kg, juris).
  • BFH, 21.07.2016 - V R 46/11

    Kindergeld bei im EU-Ausland lebenden Kindern

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 27. Oktober 2011 5 K 3245/10 aufgehoben.

    Der daraufhin erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 256 abgedruckten Urteil statt.

  • FG Hamburg, 23.04.2012 - 1 K 238/11

    Kindergeldberechtigung eines in Deutschland erwerbstätigen EU-Ausländers für sein …

    Rn. 18 3. § 64 Abs. 2 EStG ist nicht anzuwenden, da diese Vorschrift voraussetzt, dass mehrere Personen nach deutschem Recht berechtigt sind (ebenso Niedersächsisches Finanzgericht - FG -, Urteil vom 15.12.2011, 3 K 155/11, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.12.2011, 2 K 2085/10, juris; FG München, Urteil vom 27.10.2011, 5 K 3245/10, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2012, 256 mit weiteren Nachweisen - m. w. N. -).

    Das Gericht schließt sich mit dieser Sichtweise den hierzu in der übrigen finanzgerichtlichen Rechtsprechung ergangenen Urteilen an (vgl. z. B. FG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2012, 16 K 1564/11 Kg, juris; Niedersächsisches FG, Urteil vom 08.02.2012, 9 K 353/10, juris; Niedersächsisches FG, Urteil vom 15.12.2011, 3 K 155/11, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.12.2011, 2 K 2085/10, juris; Niedersächsisches FG, Urteil vom 08.12.2011, 16 K 291/11, Revisionsaktenzeichen: III R 4/12; FG München, Gerichtsbescheid vom 21.11.2011, 5 K 2527/10, EFG 2012, 627, Revisionsaktenzeichen: V R 50/11; FG München, Urteile vom 27.10.2011, 5 K 1145/11, EFG 2012, 255, 5 K 1075/11, EFG 2012, 253, Revisionsaktenzeichen: V R 49/11, 5 K 2614/10, EFG 2012, 249, Revisionsaktenzeichen: III R 73/11, und 5 K 3245/10, EFG 2012, 256, Revisionsaktenzeichen: V R 46/11; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.03.2011, 2 K 2248/10, EFG 2011, 1323).

  • FG Hamburg, 10.05.2012 - 1 K 19/11

    Einkommensteuer/Kindergeld: Kindergeldberechtigung eines in Deutschland …

    Rn. 25 c) § 64 Abs. 2 EStG ist nicht anzuwenden, da diese Vorschrift voraussetzt, dass mehrere Personen nach deutschem Recht berechtigt sind (ebenso Niedersächsisches Finanzgericht - FG -, Urteil vom 15.12.2011, 3 K 155/11, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.12.2011, 2 K 2085/10, juris; FG München, Urteil vom 27.10.2011, 5 K 3245/10, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2012, 256 m. w. N., Revisionsaktenzeichen: V R 46/11).

    Rn. 41 Nach Auffassung des Senates würde es dem Sinn und Zweck der EG-VO 883/2004 sowie der EG-DVO 987/2009 widersprechen, wenn in Deutschland ein Kindergeldanspruch einer nicht in Deutschland lebenden Person konstruiert wird, der bei Anwendung der nationalen Vorschriften der jeweils betroffenen Mitgliedstaaten nicht bestehen würde und auch nicht zuvor bestand (vgl. auch FG Hamburg, Urteil vom 31.01.2012, 1 K 204/11, juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2012, 16 K 1564/11 Kg, juris; Niedersächsisches FG, Urteil vom 15.12.2011, 3 K 155/11, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.12.2011, 2 K 2085/10, juris; Niedersächsisches FG, Urteil vom 08.12.2011, 16 K 291/11, Revisionsaktenzeichen: III R 4/12; FG München, Gerichtsbescheid vom 21.11.2011, 5 K 2527/10, EFG 2012, 627, Revisionsaktenzeichen: V R 50/11; FG München, Urteile vom 27.10.2011, 5 K 1145/11, EFG 2012, 255, 5 K 1075/11, EFG 2012, 253, Revisionsaktenzeichen: V R 49/11, 5 K 2614/10, EFG 2012, 249, Revisionsaktenzeichen: III R 73/11, und 5 K 3245/10, EFG 2012, 256, Revisionsaktenzeichen: V R 46/11; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.03.2011, 2 K 2248/10, EFG 2011, 1323).

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