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Rechtsprechung
   FG München, 23.10.2012 - 2 K 3457/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39292
FG München, 23.10.2012 - 2 K 3457/09 (https://dejure.org/2012,39292)
FG München, Entscheidung vom 23.10.2012 - 2 K 3457/09 (https://dejure.org/2012,39292)
FG München, Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - 2 K 3457/09 (https://dejure.org/2012,39292)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vermietung einer Stadthalle als umsatzsteuerbefreite Grundstücksüberlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermietung einer Stadthalle nebst Betriebsvorrichtungen und weiteren Nebenleistungen als einheitliche umsatzsteuefreie Grundstücksüberlassung Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse bei gegenüber dem Erstjahr unveränderten Verwendungsumsätzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermietung einer Stadthalle als umsatzsteuerbefreite Grundstücksüberlassung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vermietung einer Stadthalle nebst Betriebsvorrichtungen und weiteren Nebenleistungen als einheitliche umsatzsteuefreie Grundstücksüberlassung - Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse bei gegenüber dem Erstjahr unveränderten Verwendungsumsätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • vd-bw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vermietung einer Stadthalle als steuerbefreite Grundstücksüberlassung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 247
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09

    Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung

    Auszug aus FG München, 23.10.2012 - 2 K 3457/09
    Sie dürfen für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck haben, sondern müssen das Mittel darstellen, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch nehmen zu können (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 2011 XI R 25/09, BStBl. II 2011, 737; EuGH-Urteil vom 27. September 2012 Rs. C-392/11, Field Fisher Waterhouse, juris).

    Dabei kann für das Vorliegen einer einheitlichen Leistung sprechen, wenn ein Leistungserbringer seinen Kunden eine aus mehreren Teilen zusammengesetzte Dienstleistung gegen Zahlung eines Gesamtpreises erbringt oder wenn die Leistungen aufgrund einer einzigen Vertragsgrundlage erbracht werden (BFH in BStBl. II 2011, 737).

    Hierfür spricht auch, dass diese Nebenleistungen der Klägerin ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung und ohne gesondertes Entgelt in Anspruch genommen werden konnten (vgl. BFH in BStBl. II 2011, 737).

  • BFH, 31.05.2001 - V R 97/98

    Umsatzsteuerpflicht bei Vermietung von Sportanlagen

    Auszug aus FG München, 23.10.2012 - 2 K 3457/09
    Rn. 32 Die Klägerin kann sich nicht darauf berufen, dass die Nutzungsüberlassung ihrer Räumlichkeiten und Einrichtungen mit der Nutzungsüberlassung von Sportanlagen, die nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG fällt (vgl. BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 V R 97/98, BStBl II 2001, 658), vergleichbar sei, denn sie hat keine derartigen Leistungen ausgeführt.
  • BFH, 24.01.2008 - V R 12/05

    Überlassung von Standplätzen auf Wochenmärkten als umsatzsteuerfreie …

    Auszug aus FG München, 23.10.2012 - 2 K 3457/09
    Die umsatzsteuerrechtliche Qualifizierung einer einheitlichen Leistung verlangt eine Bestimmung ihrer dominierenden Bestandteile (vgl. BFH-Urteile vom 24. Januar 2008 V R 12/05, BStBl II 2009, 60 und vom 8. September 2011 V R 5/10, BStBl. II 2012, 620).
  • BFH, 15.01.2009 - V R 91/07

    Überlassung von Strom als unselbständige Nebenleistung zur steuerfreien …

    Auszug aus FG München, 23.10.2012 - 2 K 3457/09
    Bei der Überlassung von Telefoneinrichtungen handelt es sich dagegen um eine selbständige Leistung und nicht um eine (steuerfreie) Nebenleistung zur Grundstücksvermietung (BFH-Urteil vom 15. Januar 2009 V R 91/07, BStBl. II 2009, 615).
  • EuGH, 27.09.2012 - C-392/11

    Field Fisher Waterhouse - Mehrwertsteuer - Befreiung der Vermietung von …

    Auszug aus FG München, 23.10.2012 - 2 K 3457/09
    Sie dürfen für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck haben, sondern müssen das Mittel darstellen, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch nehmen zu können (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 2011 XI R 25/09, BStBl. II 2011, 737; EuGH-Urteil vom 27. September 2012 Rs. C-392/11, Field Fisher Waterhouse, juris).
  • BFH, 08.09.2011 - V R 5/10

    Beförderungsleistungen eines Chauffeurservice - Entstehung der Steuerschuld …

    Auszug aus FG München, 23.10.2012 - 2 K 3457/09
    Die umsatzsteuerrechtliche Qualifizierung einer einheitlichen Leistung verlangt eine Bestimmung ihrer dominierenden Bestandteile (vgl. BFH-Urteile vom 24. Januar 2008 V R 12/05, BStBl II 2009, 60 und vom 8. September 2011 V R 5/10, BStBl. II 2012, 620).
  • FG Baden-Württemberg, 19.05.2010 - 1 K 29/10

    Option zur Umsatzsteuer bei Zwischenvermietung eines Gemeindesaals: Abgrenzung …

    Auszug aus FG München, 23.10.2012 - 2 K 3457/09
    Rn. 34 cc) Schließlich kann sich die Klägerin auch nicht auf das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 19. Mai 2010 - 1 K 29/10 (EFG 2010, 1456;… BFH-Beschluss vom 25. Februar 2011 XI B 63/10, BFH/NV 2011, 1033) berufen.
  • BFH, 25.02.2011 - XI B 63/10

    Option einer Stadt zur Umsatzsteuerpflicht bei Zwischenvermietung eines …

    Auszug aus FG München, 23.10.2012 - 2 K 3457/09
    Rn. 34 cc) Schließlich kann sich die Klägerin auch nicht auf das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 19. Mai 2010 - 1 K 29/10 (EFG 2010, 1456; BFH-Beschluss vom 25. Februar 2011 XI B 63/10, BFH/NV 2011, 1033) berufen.
  • EuGH, 25.10.2007 - C-174/06

    CO.GE.P - Sechste Richtlinie - Mehrwertsteuer - Steuerbefreite Umsätze - …

    Auszug aus FG München, 23.10.2012 - 2 K 3457/09
    Dies setzt voraus, dass dem Mieter auf bestimmte Zeit gegen eine Vergütung das Recht eingeräumt wird, ein Grundstück wie ein Eigentümer in Besitz zu nehmen und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen (vgl. EuGH-Urteil vom 25. Oktober 2007 Rs. C-174/06, CO.GE.P., Randnr. 31, UR 2007, 892).
  • BFH, 31.08.2007 - V B 193/06

    Vorsteuerberichtigung: fehlerhafte Beurteilung der Voraussetzungen für den …

    Auszug aus FG München, 23.10.2012 - 2 K 3457/09
    Eine Änderung der für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse im Sinn von § 15a Abs. 1 UStG kann aber auch dadurch eintreten, dass bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung der Verwendung im Erstjahr, die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zugrunde lag, sich in einem der Folgejahre als unzutreffend erweist, sofern die Steuerfestsetzung für das Abzugsjahr bestandskräftig und unabänderbar ist (vgl. BFH-Beschluss vom 31. August 2007 V B 193/06, BFH/NV 2007, 2366).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.09.2019 - 3 K 1555/17

    Die Überlassung eines Dorfgemeinschaftshauses an Vereine und Privatpersonen ist …

    Soweit die Klägerin neben der Überlassung von Räumlichkeiten auch Leistungen wie die Reinigung, die Beleuchtung sowie das Zurverfügungstellen von Stühlen, Tischen und Besteck erbracht hat, handelt es sich hierbei um Nebenleistungen zu der vertraglich vereinbarten Überlassung des Dorfgemeinschaftshauses bzw. Teilen davon (vgl. Finanzgericht - FG - München, Urteil vom 23. Oktober 2012 2 K 3457/09, EFG 2013, 247).

    Das Merkmal der "nicht nur kurzfristigen Überlassung" oder der "auf Dauer angelegten Vermietung" dient lediglich zur Abgrenzung der gemäß nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfreien Vermietung von Grundstücken von der gemäß § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG nicht steuerbefreiten Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält (so ebenfalls FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 31. Januar 2018 3 K 99/16, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2018, 1310; FG Münster, Urteil vom 29. Januar 2019 15 K 2858/15 U, EFG 2019, 559; vgl. auch FG München, Urteil in EFG 2013, 247 zur Vermietung einer Stadthalle); für die Frage, ob dem Vertragspartner das Recht eingeräumt wurde, ein Grundstück so in Besitz zu nehmen, als wäre er dessen Eigentümer, und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen, hat die Nutzungsdauer keine Bedeutung (BFH-Urteil vom 24. September 2015 V R 30/14, BFHE 251, 456, BStBl II 2017, 132;… BFH-Beschluss vom 8. Februar 1993 V B 171/92, BFH/NV 1994, 274;… ebenso Heidner in Bunjes, UStG, 18. Aufl., § 4 Nr. 12 Rz 14; Spilker in Weymüller, BeckOK UStG, § 4 Nr. 12 Rz 24 ; Ziffer 4.12.1 Abs. 2 Satz 5 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses; für eine Berücksichtigung der Zeitdauer als Merkmal der Vermietung von Grundstücken hingegen Schüler-Täsch in Sölch/Ringleb, UStG, § 4 Nr. 12 Rz 32).

  • FG Baden-Württemberg, 07.12.2020 - 1 K 2427/19

    Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Herstellungskosten einer Mehrzweckhalle mit …

    Sie hängen eng mit der Grundstücksüberlassung zusammen, dienen der Inanspruchnahme der Räumlichkeiten und stellen aus Sicht der Nutzer nur das Mittel dar, um die Hauptleistung der Klägerin, die Überlassung der Halle 1 bzw. von Teilen davon, unter optimalen Bedingungen in Anspruch nehmen zu können (FG München, Urteil vom 23. Oktober 2012 2 K 3457/09, rkr., EFG 2013, 247 Rn. 24 ff.; FG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 18. September 2019 3 K 1555/17, rkr., EFG 2020, 137 Rn. 28).

    Danach bilden die vermieteten Räume mit den begleitenden Leistungen in wirtschaftlicher Hinsicht objektiv eine Gesamtheit, so dass davon auszugehen ist, dass diese Leistungen mit der Vermietung zur einer einheitlichen Leistung verknüpft sind (FG München, Urteil vom 23. Oktober 2012 2 K 3457/09, rkr., EFG 2013, 247, wobei die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde durch BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2012 XI B 151/12, n.v. als unbegründet zurückgewiesen wurde und FG Niedersachsen, Urteil vom 11. Juni 2020 11 K 24/19, juris, Revision eingelegt beim BFH unter dem Aktenzeichen V R 22/20;… Heidner in Bunjes, UStG, 19. Aufl., 2020, § 4 Nr. 12 Rn. 54 - Aufteilung nur bei langfristiger Vermietung; a.A. Abschn. 4.12.11 Abs. 2 Ziffer 8 Umsatzsteuer-Anwendungserlass --UStAE--).

  • FG Thüringen, 12.02.2014 - 3 K 1025/11

    Keine Berichtigung nach § 15a UStG bei fehlerhafter Beurteilung der …

    Rn. 33 1. Zwar kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Änderung der für die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG maßgebenden Verhältnisse auch dadurch eintreten, dass bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung der Verwendung im Erstjahr, die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zugrunde lag, sich in einem der Folgejahre als unzutreffend erweist, sofern die Steuerfestsetzung für das Abzugsjahr bestandskräftig und unabänderbar ist (vgl. BFH-Urteile vom 12. Juni 1997 V R 36/95, BFHE 182, 462, BStBl II 1997, 589; vom 19. Februar 1997 XI R 51/93, BFHE 182, 420, BStBl II 1997, 370, vom 13. November 1997 V R 140/93, BFHE 184, 130, BStBl II 1998, 36; vom 5. Februar 1998 V R 66/94, BFHE 185, 298, BStBl II 1998, 361;… vom 24. Februar 2000 V R 33/97, BFH/NV 2000, 1144;… vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 31. August 2007 V B 193/06, BFH/NV 2007, 2366, vgl. auch FG München, Urteil vom 23. Oktober 2012 2 K 3457/09, EFG 2013, 247).
  • FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 14 K 2811/13

    Bestimmung des Orts einer sonstigen Leistung, die in der einheitlichen Erteilung …

    Auch die Überlassung von Betriebsvorrichtungen kann als Nebenleistung zur Grundstücksüberlassung behandelt werden (Finanzgericht (FG) München, Urteil vom 23. Oktober 2012 2 K 3457/09, Juris).
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