Rechtsprechung
| FG Köln, 18.09.2014 - 4 K 1753/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
DBA Belgien: Inländische Betriebsstätte eines "Submaklers" bei Tätigwerden in fremden Räumen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unbeschränkte Steuerpflicht bei Erzielen von inländischen Einnahmen gem. § 49 EStG und Wohnsitz in Belgien
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Inländische Betriebsstätte - DBA Belgien: Inländische Betriebsstätte eines "Submaklers" bei Tätigwerden in fremden Räumen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 18.09.2014 - 4 K 1753/11
- BFH - I R 58/14 (anhängig)
Papierfundstellen
- EFG 2014, 2115
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- BFH, 04.06.2008 - I R 30/07
Keine Begründung einer Betriebsstätte durch bloßes Tätigwerden in den Räumen des …
Auszug aus FG Köln, 18.09.2014 - 4 K 1753/11
Neben der zeitlichen Komponente müssen vielmehr zusätzliche Umstände auf eine örtliche Verfestigung der Tätigkeit schließen lassen, in der sich eine gewisse Verwurzelung des Unternehmens mit dem Ort der Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit ausdrückt (BFH-Urteil vom 4. Juni 2008 I R 30/07, BFHE 222, 14, BStBl II 2008, 922; Lühn in BB 2009, 700).Jedenfalls wird dem Kläger - anders als in dem dem BFH-Urteil vom 4. Juni 2008 I R 30/07 zu Grunde liegenden Sachverhalt - die Nutzungsmöglichkeit des Arbeitsplatzes im Zusammenhang mit dem Subunternehmervertrag unmittelbar von dem beauftragenden Unternehmen eingeräumt, das zugleich auch die Räumlichkeiten für die Tätigkeit des Klägers zur Verfügung stellt.
Im Übrigen übte der Kläger an seinem Büroarbeitsplatz in den Räumen der Agentur - wiederum anders als in dem im BFH-Urteil vom 4. Juni 2008 I R 30/07 beurteilten Sachverhalt - eine qualifizierte Tätigkeit aus.
- BFH, 28.06.2006 - I R 92/05
Zurechnung einer festen Geschäftseinrichtung
Auszug aus FG Köln, 18.09.2014 - 4 K 1753/11
Das sei nach den Ausführungen im BFH-Urteil vom 28.6.2006 I R 92/05 (BFHE 214, 295, BStBl 2007, 100) nicht der Fall, wenn die Geschäftseinrichtung während der Abwesenheit des selbstständig Tätigen der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit eines anderen Unternehmers zuzuordnen sei.Das ist nicht der Fall, wenn die Geschäftseinrichtung während der Abwesenheit des Steuerpflichtigen der gewerblichen oder freien Tätigkeit eines anderen Unternehmers zuzuordnen ist (BFH-Urteil vom 28. Juni 2006 I R 92/05, BFHE 214, 295, BStBl II 2007, 100).
- EuGH, 17.01.2008 - C-152/05
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG, …
Auszug aus FG Köln, 18.09.2014 - 4 K 1753/11
Insoweit habe der EuGH mit Urteil vom 17.1.2008 (C-152/05, BStBl II 2008, 326) im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nur entschieden, dass bei Anspruchsberechtigten, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 EStG seien, auch die Herstellung oder Anschaffung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat gelegenen eigenen Wohnobjektes begünstigt sei.§ 2 EigZulG ist indessen wegen des Anwendungsvorrangs des EG-Rechts normerhaltend i.S. des EuGH-Urteils vom 17. Januar 2008 C-152/05, BStBl II 2008, 326, gemeinschaftsrechtskonform auszulegen.
- BFH, 11.07.1996 - V R 18/95
Zum Erlaß von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei einer von den …
Auszug aus FG Köln, 18.09.2014 - 4 K 1753/11
Die Klage auf Festsetzung von Eigenheimzulage fällt als Verpflichtungsklage in den Anwendungsbereich des § 101 Satz 1 FGO, der den Erlass des begehrten Verwaltungsakts durch das Gericht nicht zulässt (…vgl. BFH-Urteile vom 29. März 2007 IX R 21/05, BFH/NV 2007, 2077, und vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259). - BFH, 26.10.1994 - X R 104/92
Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß
Auszug aus FG Köln, 18.09.2014 - 4 K 1753/11
Eine Festsetzung der Eigenheimzulage durch den Senat nach § 100 Abs. 2 Satz 1 FGO kommt nicht in Betracht, weil diese Vorschrift nur auf reine Anfechtungsbegehren beschränkt ist (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297;… Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Lfg. 226, § 100 FGO, Rn. 67). - BFH, 14.07.2004 - I R 106/03
Betriebsstätte nach § 12 Satz 1 AO
- BFH, 11.10.1989 - I R 77/88
Eine Geschäftseinrichtung ist nur dann die Betriebsstätte eines …
Auszug aus FG Köln, 18.09.2014 - 4 K 1753/11
Der Begriff der festen Geschäftseinrichtung und Anlage umfasst sowohl eine örtliche als auch eine zeitliche Komponente und erfordert diesbezüglich auch eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht über die Geschäftseinrichtung oder Anlage (BFH-Urteile vom 11. Oktober 1989 I R 77/88, BFHE 158, 499, BStBl II 1990, 166; vom 3. Februar 1993 I R 80-81/91, BFHE 170, 263, BStBl II 1993, 462). - BFH, 20.10.2010 - IX R 20/09
Keine Eigenheimzulage für Zweitobjekt im EU-Ausland - Kapitalverkehrsfreiheit - …
Auszug aus FG Köln, 18.09.2014 - 4 K 1753/11
Dies führt dazu, dass das "europarechtswidrige Tatbestandsmerkmal", d.h. das Tatbestandsmerkmal "im Inland belegene" in § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG bei der Rechtsanwendung nicht zu beachten ist, soweit es sich - wie im Streitfall - um die Anschaffung einer Hauptwohnung in EU-Ausland handelt (vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 2010 IX R 20/09, BFH/NV 2011, 467 m.w.N.). - BFH, 10.05.1961 - IV 155/60 U
Gewerbesteuerpflichtigkeit eines Exportvertreters, der seine Geschäfte im Ausland …
Auszug aus FG Köln, 18.09.2014 - 4 K 1753/11
Diese Verfügungsmacht besteht auch bei der Mitbenutzung von fremden Büroräumen, wenn sie sich z.B. durch eigene Einrichtungen der Arbeitnehmer besonders manifestiert oder das Unternehmen eine Rechtsposition innehat, die ihm ohne seine Mitwirkung nicht ohne weiteres entzogen oder die ohne seine Mitwirkung nicht ohne weiteres geändert werden kann (BFH-Urteile vom 10. Mai 1961 IV 155/60 U, BFHE 73, 134, BStBl III 1961, 317; vom 18. März 1976 IV R 168/72, BFHE 118, 404, BStBl II 1976, 365; Kruse in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Lfg. - BFH, 18.03.1976 - IV R 168/72
Begriff der Betriebsstätte - Verfügungsmacht über Anlagen - Geschäftseinrichtung …
Auszug aus FG Köln, 18.09.2014 - 4 K 1753/11
Diese Verfügungsmacht besteht auch bei der Mitbenutzung von fremden Büroräumen, wenn sie sich z.B. durch eigene Einrichtungen der Arbeitnehmer besonders manifestiert oder das Unternehmen eine Rechtsposition innehat, die ihm ohne seine Mitwirkung nicht ohne weiteres entzogen oder die ohne seine Mitwirkung nicht ohne weiteres geändert werden kann (BFH-Urteile vom 10. Mai 1961 IV 155/60 U, BFHE 73, 134, BStBl III 1961, 317; vom 18. März 1976 IV R 168/72, BFHE 118, 404, BStBl II 1976, 365; Kruse in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Lfg. - BFH, 29.03.2007 - IX R 21/05
Berücksichtigung der Übernahme einer Schuld durch den Anspruchsberechtigten
- FG Sachsen, 30.11.2017 - 1 K 123/17
Unbeschränkte Steuerpflicht - feste Geschäftseinrichtung eines Flugzeugingenieurs
Gleichgültig ist, ob sie auf Eigentum oder auf einer entgeltlichen bzw. unentgeltlichen Nutzungsüberlassung beruht (…BFH in BStBl II 2008, 922 Rz. 14;… in BStBl II 1993, 462 Rz. 58;… in BStBl II 1982, 624 Rz. 14; FG Köln, Urteil vom 18. Sept. 2014 - 4 K 1753/11, EFG 2014, 2115 Rz. 53) und ob sie nach außen hin erkennbar wird (…BFH in BStBl II 1993, 462 Rz. 58;… FG Köln in EFG 2002, 765 Rz. 25).Die feste örtliche Verwurzelung des Steuerpflichtigen mit dem Ort der unternehmerischen Tätigkeit muss rechtlich nicht abgesichert sein (…BFH-Urteil vom 23. Febr. 2011 - I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354 Rz. 36;… BFH in BStBl II 1993, 462 Rz. 59; FG Köln in EFG 2014, 2115 Rz. 53;… FG Köln in EFG 2002, 765 Rz. 25).
Es reicht aus, dass aus tatsächlichen Gründen anzunehmen ist, dass die Verfügungsmacht des Steuerpflichtigen nicht bestritten wird (…BFH in BStBl II 1993, 462 Rz. 60; FG Köln in EFG 2014, 2115 Rz. 51;… FG Köln in EFG 2002, 765 Rz. 25).
Bei einem Tätigwerden in fremden Räumlichkeiten ohne einen entsprechenden rechtlichen Anspruch müssen neben der zeitlichen Komponente zusätzliche Umstände auf eine örtliche Verfestigung der Tätigkeit schließen lassen, in der sich eine gewisse Verwurzelung des Unternehmens mit dem Ort der Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit ausdrückt (…BFH in BStBl II 2008, 922 Rz. 15;… in BStBl II 1993, 462 Rz. 59; FG Köln in EFG 2014, 2115 Rz. 51).
Dem Kl. wurde die Nutzung des Spinds und des Schließfachs (anders als in dem vom BFH in BStBl II 2008, 922 entschiedenen Fall) unmittelbar von dem Unternehmen eingeräumt, das ihn beauftragt hatte (W), so dass zumindest aus tatsächlichen Gründen angenommen werden kann, dass die Verfügungsmacht des Kl. über den Spind und das Schließfach von dem Unternehmen, in dessen Räumen er tätig war, nicht bestritten wurde (vgl. FG Köln in EFG 2014, 2115 Rz. 53).
Zudem übte der Kl. auf dem Flughafengelände - wiederum anders als in dem Sachverhalt, der dem BFH-Urteil in BStBl II 2008, 922 zugrunde lag - eine qualifizierte Tätigkeit aus (vgl. FG Köln in EFG 2014, 2115 Rz. 53; vgl. Lühn, BB 2009, 700, 703: eigenständige Wartung einer komplexen Anlage).
(4) Da dem anderen Vertragsstaat das Besteuerungsrecht schon dann zusteht, wenn der Person die feste Einrichtung "gewöhnlich" zur Verfügung steht, ist für die Annahme einer festen Einrichtung nicht erforderlich, dass sie dauernd benutzt wird (…BFH in BStBl II 2007, 100 Rz. 20; FG Köln in EFG 2014, 2115 Rz. 51).
Sie muss jedoch - auch während seiner Abwesenheit - dazu bestimmt sein, seiner Berufstätigkeit zu dienen, was nicht der Fall ist, wenn die Geschäftseinrichtung während der Abwesenheit des selbständig Tätigen der gewerblichen oder freien Tätigkeit eines anderen Unternehmers zuzuordnen ist (…BFH in BStBl II 2007, 100 Rz. 20; FG Köln in EFG 2014, 2115 Rz. 51).
- FG Baden-Württemberg, 14.10.2021 - 3 K 589/19
Betriebsstätte im Sinne des DBA-Schweiz eines Taxiunternehmens in den Räumen der …
Denn die hier vorliegende Mitnutzungsmöglichkeit des Arbeitsplatzes begründet im Falle des Klägers deshalb eine ausreichende dauerhafte Verfügungsmacht, weil sie sich durch den ausschließlich dem Kläger überlassenen Standcontainer, der mit dem Firmenschild des Klägers beschriftet ist und zu dem nur der Kläger Schlüsselgewalt hat, besonders manifestiert (vgl. Finanzgericht (FG) Köln, Urteil vom 18. September 2014 4 K 1753/11, EFG 2014, 2115;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2019, 681 -zu einem Schließfach als feste Einrichtung-). - VG Düsseldorf, 27.04.2016 - 20 K 1831/15
IHK Betriebsstätte Verjährung
Rn. 67 Vgl. zur Differenzierung nach Art, Umfang und Einbindung in die Wertschöpfungskette FG Köln, Urteil vom 18. September 2014 - 4 K 1753/11 -, juris Rn. 51; siehe auch Korff, Die Rechtsprechung zu § 12 AO in der internationalen Steuerplanung, IStR 2009, 231 (234 f.). - FG Düsseldorf, 05.05.2022 - 8 K 2073/14
Berücksichtigen von erklärten Verlusten aus der geschäftlichen Betätigung einer …
Sofern Herr M zu anderen Zeiten in eigenen Angelegenheiten oder für Dritte wie z.B. die Beigeladene zu 1. in ihrer Rolle als Vermieterin oder als Berater für das ausländische Lebensmittelunternehmen (AI, vgl. GA 06 Bl. 1223, Antwort zu Frage 5) tätig war, ist dies unschädlich, weil auch die bloße Mitbenutzung von Räumen eine Betriebsstätte begründen kann (vgl. FG Z-Stadt, Urteil vom 18. September 2014, 4 K 1753/11, Entscheidung der Finanzgerichte -EFG- 2014, 2115).
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