Rechtsprechung
| FG Münster, 16.01.2014 - 5 K 3930/10 U |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Betriebs-Berater
Zur steuerfreien Ausfuhrlieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Frage der Steuerbefreiung einer Handylieferung im Rahmen eines grenzüberschreitenden Reihengeschäfts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerfreiheit einer Handylieferung im Rahmen eines grenzüberschreitenden Reihengeschäfts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Neues zur steuerfreien Ausfuhrlieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Steuerfreie Ausfuhrlieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Neues zur steuerfreien Ausfuhrlieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zur steuerfreien Ausfuhrlieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Zur steuerfreien Ausfuhrlieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Neues zur steuerfreien Ausfuhrlieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Steuerfreie Ausfuhrlieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts
Verfahrensgang
- FG Münster, 16.01.2014 - 5 K 3930/10 U
- BFH, 21.01.2015 - XI R 12/14
- FG Münster, 15.12.2016 - 5 K 1293/15
Papierfundstellen
- BB 2014, 1122
- BB 2014, 537
- EFG 2014, 682
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 27.09.2012 - C-587/10
VSTR - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Lieferung von Gegenständen - Besteuerung …
Auszug aus FG Münster, 16.01.2014 - 5 K 3930/10
Die Beantwortung der Frage, wem die bewegte Lieferung zugerechnet werden muss, hängt vielmehr von einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalles ab (EuGH-Urteil vom 27.09.2012, C-587/10 -VStR-, ABL EU, 2012 Nr. C 366, 9).Rn. 41 Zwar hat der BFH in seinem Urteil vom 28.05.2013, XI R 11/09, BFH/NV 2013, 1524 (Nachfolgeurteil zu EuGH vom 27.09.2012, C-587/10 -VStR-, ABL EU 2012 Nr. C 366, 9) entschieden, dass die Zuordnung der bewegten Lieferung davon abhängen soll, ob und wann dem letzten Erwerber die Befähigung, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, übertragen worden ist.
Rn. 43 Der erkennende Senat versteht das EuGH-Urteil vom 27.09.2012, C-587/10 -VStR-, auf das der BFH sich in seinem vorgenannten Urteil XI R 11/09 bezieht, anders als der BFH.
Der EuGH führt in Rn. 32 seiner Entscheidung C-587/10 -VStR- sinngemäß aus, dass im Falle eines Übergangs der tatsächlichen Sachherrschaft auf den Letzterwerber vor Durchführung des Warentransports die bewegte Lieferung nicht mehr der 1. Lieferung zugeordnet werden kann (…so auch Rn. 33 des EuGH - Urteils C-430/09 -Euro Tyre Holding-).
Rn. 45 In Rn. 37 des EuGH-Urteils C-587/10 - VStR - stellt der EuGH zwar auf weitere Umstände ab, die eine Zuordnung der bewegten Lieferung möglich machen sollen und nennt in diesem Zusammenhang die Übertragung der tatsächlichen Sachherrschaft auf den Letzterwerber vor der Beförderung.
Es muss vielmehr eine "umfassende Würdigung aller besonderen Umstände des Einzelfalles" erfolgen (siehe Rn. 27 EuGH - Urteil C-430/09 - Euro Tyre Holding - Rn 32 EuGH - Urteil C-587/10 - VStR -).
- EuGH, 16.12.2010 - C-430/09
Euro Tyre Holding - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 8 Abs. 1 Buchst. a …
Auszug aus FG Münster, 16.01.2014 - 5 K 3930/10
Er verweist dazu auf EuGH vom 16.12.2010, C 430/09 - Euro Tyre Holding -.Dem liegt die Überlegung zu Grunde, dass aufgrund einer derartigen Mitteilung für den Ausgangslieferanten erkennbar ist, dass die Beförderung oder Versendung nicht seiner Lieferung zuzurechnen ist (…BFH-Urteil vom 11.08.2011, V R 3/10, BFH/NV 2011, 2208; EuGH - Urteil v. 16.12.2010, C-430/09 - Euro Tyre Holding-, BFH/NV 2011, 379; Sterzinger, NWB 2013, 4028, 4031).
Der EuGH führt in Rn. 32 seiner Entscheidung C-587/10 -VStR- sinngemäß aus, dass im Falle eines Übergangs der tatsächlichen Sachherrschaft auf den Letzterwerber vor Durchführung des Warentransports die bewegte Lieferung nicht mehr der 1. Lieferung zugeordnet werden kann (so auch Rn. 33 des EuGH - Urteils C-430/09 -Euro Tyre Holding-).
In Rn. 34 der Entscheidung C - 587/10 - VStR- führt der EuGH unter Bezugnahme auf seine Entscheidung C - 430/09 - Euro Tyre Holding - sinngemäß aus, dass im Falle der Verschaffung der tatsächlichen Verfügungsmacht an den Letzterwerber erst im Bestimmungsland die bewegte Lieferung dem 1. Liefergeschäft zugerechnet werden muss.
Es muss vielmehr eine "umfassende Würdigung aller besonderen Umstände des Einzelfalles" erfolgen (siehe Rn. 27 EuGH - Urteil C-430/09 - Euro Tyre Holding - Rn 32 EuGH - Urteil C-587/10 - VStR -).
- BFH, 11.08.2011 - V R 3/10
Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerfreiheit im Reihengeschäft - …
Auszug aus FG Münster, 16.01.2014 - 5 K 3930/10
Rn. 28 Zwar stehe es nach BFH vom 11.08.2011, V R 3/10, einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nicht entgegen, wenn der Gegenstand letztlich an den Zweiterwerber in ein anderes Mitgliedsland gelange.Für die erforderliche Abgrenzung kommt es nach Auffassung des erkennenden Senats auf die Verpflichtung und Absichtsbekundung des Zwischenerwerbers an, den Liefergegenstand zu befördern oder zu versenden (BFH-Urteil vom 11.8.2011, V R 3/10, BFH/NV 2011, 2208;… BFH-Beschluss vom 03.11.2011, V B 53/11, BFH/NV 2012, 281; Sterzinger, NWB 2013, 4028 ff).
Dem liegt die Überlegung zu Grunde, dass aufgrund einer derartigen Mitteilung für den Ausgangslieferanten erkennbar ist, dass die Beförderung oder Versendung nicht seiner Lieferung zuzurechnen ist (BFH-Urteil vom 11.08.2011, V R 3/10, BFH/NV 2011, 2208;… EuGH - Urteil v. 16.12.2010, C-430/09 - Euro Tyre Holding-, BFH/NV 2011, 379; Sterzinger, NWB 2013, 4028, 4031).
Der Senat sieht die Grundsätze zur Zuordnung einer bewegten Lieferung in Fällen der Beförderung oder Versendung durch den mittleren Unternehmer insbesondere wegen der voneinander abweichenden BFH-Rechtsprechung (einerseits V R 3/10, V B 53/11, andererseits XI R 11/09) als ungeklärt an.
- BFH, 28.05.2013 - XI R 11/09
Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft unter Beteiligung eines im …
Auszug aus FG Münster, 16.01.2014 - 5 K 3930/10
Rn. 41 Zwar hat der BFH in seinem Urteil vom 28.05.2013, XI R 11/09, BFH/NV 2013, 1524 (Nachfolgeurteil zu EuGH vom 27.09.2012, C-587/10 -VStR-, ABL EU 2012 Nr. C 366, 9) entschieden, dass die Zuordnung der bewegten Lieferung davon abhängen soll, ob und wann dem letzten Erwerber die Befähigung, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, übertragen worden ist.Rn. 43 Der erkennende Senat versteht das EuGH-Urteil vom 27.09.2012, C-587/10 -VStR-, auf das der BFH sich in seinem vorgenannten Urteil XI R 11/09 bezieht, anders als der BFH.
Der Senat sieht die Grundsätze zur Zuordnung einer bewegten Lieferung in Fällen der Beförderung oder Versendung durch den mittleren Unternehmer insbesondere wegen der voneinander abweichenden BFH-Rechtsprechung (einerseits V R 3/10, V B 53/11, andererseits XI R 11/09) als ungeklärt an.
- BFH, 03.11.2011 - V B 53/11
Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft
Auszug aus FG Münster, 16.01.2014 - 5 K 3930/10
Für die erforderliche Abgrenzung kommt es nach Auffassung des erkennenden Senats auf die Verpflichtung und Absichtsbekundung des Zwischenerwerbers an, den Liefergegenstand zu befördern oder zu versenden (…BFH-Urteil vom 11.8.2011, V R 3/10, BFH/NV 2011, 2208; BFH-Beschluss vom 03.11.2011, V B 53/11, BFH/NV 2012, 281; Sterzinger, NWB 2013, 4028 ff).Der Senat sieht die Grundsätze zur Zuordnung einer bewegten Lieferung in Fällen der Beförderung oder Versendung durch den mittleren Unternehmer insbesondere wegen der voneinander abweichenden BFH-Rechtsprechung (einerseits V R 3/10, V B 53/11, andererseits XI R 11/09) als ungeklärt an.
- BFH, 07.05.2008 - VI S 4/08
Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde - Vertretungszwang - …
- BFH, 25.08.2010 - II R 65/08
Berechnung der Beteiligungsquote von 95 v. H. bei mittelbarer Beteiligung an …
Auszug aus FG Münster, 16.01.2014 - 5 K 3930/10
Dem liegt die Überlegung zu Grunde, dass aufgrund einer derartigen Mitteilung für den Ausgangslieferanten erkennbar ist, dass die Beförderung oder Versendung nicht seiner Lieferung zuzurechnen ist (…BFH-Urteil vom 11.08.2011, V R 3/10, BFH/NV 2011, 2208; EuGH - Urteil v. 16.12.2010, C-430/09 - Euro Tyre Holding-, BFH/NV 2011, 379; Sterzinger, NWB 2013, 4028, 4031).
- BFH, 25.02.2015 - XI R 15/14
Innergemeinschaftliches Reihengeschäft: Zuordnung der Warenbewegung, …
Rn. 16 Mit seiner Revision führt das FA im Wesentlichen aus, es halte das Urteil des FG Münster vom 16. Januar 2014 5 K 3930/10 U (EFG 2014, 682), das dem zurückverweisenden Urteil des Senats in BFHE 242, 84, BFH/NV 2013, 1524 in der zentralen Aussage widersprochen habe, für zutreffend.Rn. 35 a) Das FG Münster hat in seinem Urteil in EFG 2014, 682 die Rechtsansicht vertreten, es komme in Fällen der vorliegenden Art allein auf die "Verpflichtung und Absichtsbekundung" des Zwischenerwerbers an, den Liefergegenstand zu befördern oder zu versenden (Rz 32, 35 ff. des Urteils).
Rn. 36 aa) Das FG Münster hält die Rechtsprechung des Senats für "problematisch" (EFG 2014, 682, Rz 35).
Die Steuerpflicht könne nicht von Umständen abhängen, die weder in der Willens- noch der Wissenssphäre des Liefernden liegen (EFG 2014, 682, Rz 36).
Rn. 46 aa) Das FG Münster hat dazu (in EFG 2014, 682, Rz 35 ff.) ausgeführt, der EuGH wolle in Rz 32 und 34 des EuGH-Urteils VSTR in HFR 2012, 1212, UR 2012, 832 die Fallgestaltungen darstellen, in denen die bewegte Lieferung keinesfalls mehr (Rz 32) bzw. zweifellos (Rz 34) der ersten Lieferung zugeordnet werden müsse.
Insbesondere sind in dem vom FG in Rz 38 (in EFG 2014, 682) geschilderten Fall, wenn im Ursprungsmitgliedstaat dem zweiten Erwerber noch keine Verfügungsmacht verschafft worden ist, die objektiven Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 Nr. 1 UStG trotz Mitteilung des Weiterverkaufs gegeben und der Umsatz des ersten Lieferers ist --bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG-- im Ursprungsmitgliedstaat steuerfrei zu belassen (vgl. EuGH-Urteil Collée in Slg. 2007, I-7861, BStBl II 2009, 78, Rz 30).
Rn. 48 cc) Der vom FG Münster in Rz 37 ff. seines Urteils in EFG 2014, 682 vertretenen Auslegung des EuGH-Urteils VSTR stehen vor allem klar Rz 36 und Rz 37 des EuGH-Urteils VSTR in HFR 2012, 1212, UR 2012, 832 entgegen, in denen der EuGH ausgeführt hat:.
- BFH, 21.01.2015 - XI R 12/14
Beendigung des Einspruchsverfahrens durch Zustimmung des Finanzamts zu einer …
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 16. Januar 2014 5 K 3930/10 U aufgehoben.Es führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 682 veröffentlichten Urteil aus, nicht die O-GmbH als Organgesellschaft der Klägerin, sondern die X Ltd. habe eine Ausfuhrlieferung nach Dubai ausgeführt.
- FG Sachsen, 12.03.2014 - 2 K 1127/13
Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft Zuordnung der bewegten …
Dies gilt insbesondere, wenn - wie im Streitfall - der erste Lieferer die Umsatzsteuerfreiheit der Lieferung begehrt, denn er ist regelmäßig nicht in der Lage, diesen Nachweis zu führen bzw. zu wiederlegen, da die anderen Beteiligten in der Lieferkette weder eine Verpflichtung noch ein Interesse an der Weitergabe der jeweiligen Vertrags- und Lieferbedingungen haben werden (so auch Urteil des Finanzgerichts Münster vom 16. Januar 2014 - 5 K 3930/10U, BB 2014, 537).
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