Rechtsprechung
| FG München, 29.10.2014 - 8 K 3653/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Besteuerungsrückfall bei Einkünften, die im anderen Vertragsstaat nur teilweise besteuert werden Ruhen eines Klageverfahrens vor dem FG im Hinblick auf ein vor dem BFH anhängiges Musterverfahren nur mit Zustimmung des Klägers
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kein Besteuerungsrückfall bei Einkünften, die im anderen Vertragsstaat nur teilweise besteuert werden - Ruhen eines Klageverfahrens vor dem FG im Hinblick auf ein vor dem BFH anhängiges Musterverfahren nur mit Zustimmung des Klägers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterfallen von Einkünften aus einer Tätigkeit als Pilot für eine irische Fluggesellschaft unter die deutsche Besteuerung
Verfahrensgang
- FG München, 29.10.2014 - 8 K 3653/12
- BFH, 20.05.2015 - I R 69/14
Papierfundstellen
- EFG 2015, 652
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BFH, 28.10.2015 - I R 41/14
Gleichzeitige Beschließung eines abweisenden Zwischenurteils und einer …
Auszug aus FG München, 29.10.2014 - 8 K 3653/12
unter Hinweis auf die beim BFH anhängigen Verfahren I R 86/13 und I R 41/14, das Klageverfahren auszusetzen;.Allein der Hinweis des FA auf weitere vor dem BFH bereits anhängige Verfahren (insbesondere I R 41/14), die die gleiche streitige Rechtsfrage betreffen, reicht für eine Aussetzung nach § 74 FGO nicht aus.
26 Der vom FG Berlin-Brandenburg in seiner Entscheidung vom 29. April 2014 (3 K 3227/13, EFG 2014, 1278; Rev. eingelegt - Az. des BFH: I R 41/14) geäußerten Ansicht, wonach die Regelung des § 50d Abs. 9 Abs. 1 Nr. 2 EStG - anders als die Regelung des § 50d Abs. 9 Abs. 1 Nr. 1 EStG - nicht an ein DBA, sondern an die ausländischen Steuerrechtsregeln über die dortige beschränkte Steuerpflicht anknüpfe, folgt der Senat nicht.
Der Senat weicht von der zur gleichen Rechtsfrage ergangenen Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 29. April 2014 (3 K 3227/13, EFG 2014, 1278; Rev. eingelegt - Az. des BFH: I R 41/14) ab.
- FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - 3 K 3227/13
Internationales Steuerrecht ESt
Auszug aus FG München, 29.10.2014 - 8 K 3653/12
26 Der vom FG Berlin-Brandenburg in seiner Entscheidung vom 29. April 2014 (3 K 3227/13, EFG 2014, 1278; Rev. eingelegt - Az. des BFH: I R 41/14) geäußerten Ansicht, wonach die Regelung des § 50d Abs. 9 Abs. 1 Nr. 2 EStG - anders als die Regelung des § 50d Abs. 9 Abs. 1 Nr. 1 EStG - nicht an ein DBA, sondern an die ausländischen Steuerrechtsregeln über die dortige beschränkte Steuerpflicht anknüpfe, folgt der Senat nicht.Der Senat weicht von der zur gleichen Rechtsfrage ergangenen Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 29. April 2014 (3 K 3227/13, EFG 2014, 1278; Rev. eingelegt - Az. des BFH: I R 41/14) ab.
- BFH, 19.12.2013 - I B 109/13
Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugzeugführer einer irischen …
Auszug aus FG München, 29.10.2014 - 8 K 3653/12
§ 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG komme nach der Rechtsprechung des BFH (Beschluss vom 19. Dezember 2013 I B 109/13, BFH/NV 2014, 623) dann nicht zur Anwendung, wenn die Republik Irland das ihr nach dem DBA zustehende Besteuerungsrecht - wie im Streitfall - nur für einen Teil der Einkünfte wahrnehme.Nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut der Vorschrift greift die Rückfallklausel nicht, wenn sich die Besteuerung im anderen Vertragsstaat auf einen Teil der Einkünfte beschränkt (BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2013 I B 109/13, BFHE 244, 40).
- BVerfG, 21.10.2025 - 2 BvL 21/14
Treaty Override - Entscheidungserheblichkeit
Auszug aus FG München, 29.10.2014 - 8 K 3653/12
Das beim BVerfG anhängige Normenkontrollverfahren 2 BvL 21/14 zur Verfassungsmäßigkeit des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG i.d.F. des JStG 2007 ist für das Klageverfahren nicht vorgreiflich. - BFH, 20.08.2014 - I R 86/13
Tatbestands- und Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG …
Auszug aus FG München, 29.10.2014 - 8 K 3653/12
unter Hinweis auf die beim BFH anhängigen Verfahren I R 86/13 und I R 41/14, das Klageverfahren auszusetzen;. - BFH, 11.01.2012 - I R 27/11
Verhältnis von § 50d Abs. 8 und Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG
Auszug aus FG München, 29.10.2014 - 8 K 3653/12
Rn. 6 Auf Antrag der Kläger ruhten die Einspruchsverfahren bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Revisionsverfahren I R 27/11. - BFH, 24.09.2012 - VI B 79/12
§ 74 FGO - Aussetzung des Verfahrens
Auszug aus FG München, 29.10.2014 - 8 K 3653/12
In einem solchen Fall können vielmehr beim FG schwebende Parallelverfahren nur gemäß § 251 der Zivilprozessordnung i. V. m. § 155 FGO zum Ruhen gebracht werden, wozu es jedoch u. a. der - im vorliegenden Fall fehlenden - Zustimmung des Klägers bedarf (vgl. BFH-Beschluss vom 24. September 2012 VI B 79/12, BFH/NV 2013, 70 mwN.). - BFH, 27.08.1997 - I R 127/95
Kanada: Zur Auslegung von Art. 23 Abs. 3 DBA-Kanada
Auszug aus FG München, 29.10.2014 - 8 K 3653/12
Im Streitfall sind das nach Maßgabe von Art. XII Abs. 3 (i.V.m. Art. XXII Abs. 2 Satz 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 1) DBA-Irland 1962 die an den Kläger für dessen Dienstleistungen an Bord eines Luftfahrzeugs im internationalen Verkehr als Arbeitslohn geleisteten Vergütungen, welche infolge der abkommensrechtlich vereinbarten Zuordnung von der Bemessungsgrundlage der deutschen Einkommensteuer auszunehmen sind, und zwar insgesamt und nicht nur teilweise (vgl. z.B. -zum DBA-Kanada- Senatsurteil vom 27. August 1997 I R 127/95, BFHE 184, 326, BStBl II 1998, 58). - BFH, 25.11.2003 - II B 68/02
Aussetzung nach § 74 FGO
Auszug aus FG München, 29.10.2014 - 8 K 3653/12
Rn. 17 Die ablehnende Aussetzungsentscheidung konnte der Senat im Gerichtsbescheid treffen (BFH-Beschluss vom 25. November 2003 II B 68/02, BFH/NV 2004, 462).
- BFH, 20.05.2015 - I R 68/14
Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugzeugführer der britischen …
Handelt es sich hingegen um ein in Großbritannien ansässiges Unternehmen und wären die Vergütungen des Klägers deshalb in Deutschland von der Besteuerung auszunehmen, würde der in § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002/2007 unilateral und "abkommensüberschreibend" angeordnete Besteuerungsrückfall daran nichts ändern; die entgegenstehende Annahme der Finanzverwaltung (vgl. bezogen auf die Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugpersonal u.a. britischer Fluggesellschaften Bundesministerium der Finanzen --BMF--, Schreiben vom 12. November 2008, BStBl I 2008, 988; Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 8. Juni 2011, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2011, 1714) findet im Gesetz keine Stütze (ebenso z.B. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. November 2014 6 K 4033/13, EFG 2015, 410; FG München, Urteil vom 29. Oktober 2014 8 K 3653/12, EFG 2015, 652;… Gosch in Kirchhof, EStG, 14. Aufl., § 50d Rz 41d; Chr.Mit anderen Worten: Die Vorschrift bezieht jene Einkünfte in den Besteuerungsrückfall ein, die abkommensrechtlich der Freistellung unterfallen; eine tatbestandliche Verbindung mit den beschränkt steuerpflichtigen Einkünften im anderen Vertragsstaat --und den dortigen tatbestandlichen Erfordernissen-- wird hingegen erklärtermaßen nicht gezogen (s.a. FG Baden-Württemberg, Urteil in EFG 2015, 410; FG München, Urteil in EFG 2015, 652;… Gosch in Kirchhof, a.a.O., § 50d Rz 41d; Fink, EFG 2015, 654; Wassermeyer, IStR 2010, 324).
- BFH, 20.05.2015 - I R 69/14
Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugzeugführer einer irischen …
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 29. Oktober 2014 8 K 3653/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.Das Finanzgericht (FG) München gab ihr mit Urteil vom 29. Oktober 2014 8 K 3653/12 statt.
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 652 abgedruckt.
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