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Rechtsprechung
   FG München, 29.10.2014 - 8 K 369/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,44030
FG München, 29.10.2014 - 8 K 369/14 (https://dejure.org/2014,44030)
FG München, Entscheidung vom 29.10.2014 - 8 K 369/14 (https://dejure.org/2014,44030)
FG München, Entscheidung vom 29. Oktober 2014 - 8 K 369/14 (https://dejure.org/2014,44030)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 50d Abs. 9
    Bei teilweiser Besteuerung im Ausland greift der Rückfall des Besteuerungsrechts nach § 50d Abs. 9 EStG nicht ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freistellung der Einkünfte eines Piloten von der inländischen Besteuerung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bei teilweiser Besteuerung im Ausland greift der Rückfall des Besteuerungsrechts nach § 50d Abs. 9 EStG nicht ein.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 733
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …

    Auszug aus FG München, 29.10.2014 - 8 K 369/14
    Rn. 7 Das Gericht hat das Verfahren mit Blick auf das beim BVerfG anhängige Verfahren 2 BvL 1/12 ausgesetzt (Beschluss vom 05.07.2013 und rechtlicher Hinweis vom 25.07.2013).

    Soweit Verfahren gegen eine im Streitfall anzuwendende Norm vor dem BVerfG anhängig sind, sind die aufgeworfenen Zweifelsfragen nicht entscheidungserheblich (siehe dazu unten 2c a.E. zum Normenkontrollverfahren 2 BvL 1/12 und zum Vorlagebeschluss des BFH I R 86/13).

  • BFH, 20.08.2014 - I R 86/13

    Tatbestands- und Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG …

    Auszug aus FG München, 29.10.2014 - 8 K 369/14
    Soweit Verfahren gegen eine im Streitfall anzuwendende Norm vor dem BVerfG anhängig sind, sind die aufgeworfenen Zweifelsfragen nicht entscheidungserheblich (siehe dazu unten 2c a.E. zum Normenkontrollverfahren 2 BvL 1/12 und zum Vorlagebeschluss des BFH I R 86/13).

    Damit kommt es weder auf das in der Rspr. und Literatur streitige Verhältnis von § 50d Abs. 9 zu Abs. 8 EStG an, noch auf die damit zusammenhängende Frage, ob die rückwirkende Neuregelung in § 50d Abs. 9 Satz 3 (i.V.m. § 52 Abs. 59a Satz 9) EStG 2009 i.d.F. des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes) unter dem Gesichtspunkt der Rückwirkung oder dem Gesichtspunkt eines vom BFH postulierten grundsätzlichen "Treaty-Override-Verbots" verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt (so BFH-Beschluss vom 19.12.2013 I B 138/13, n.v., im hiesigen Verfahren zur Frage der Aussetzung ergangen; siehe auch Vorlagebeschluss des BFH vom 20.08.2014 I R 86/13, juris).

  • BFH, 19.12.2013 - I B 109/13

    Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugzeugführer einer irischen …

    Auszug aus FG München, 29.10.2014 - 8 K 369/14
    Hingegen hat der BFH mit Beschluss vom 19.12.2013 der Beschwerde abgeholfen und angeordnet, das Verfahren fortzuführen (auf den Wortlaut des Beschlusses I B 138/13, n.v., - Bl. 191 der Klageakte - und den weiteren am 19.12.2013 ergangenen Beschluss des BFH I B 109/13 - Bl. 194 der Klageakte - wird verwiesen).

    24 Nach der Rspr. des BFH (BFH-Beschluss vom 19.12.2013 I B 109/13, BFH/NV 2014, 623) ist diese Norm konditional auszulegen.

  • BFH, 28.10.2015 - I R 41/14

    Gleichzeitige Beschließung eines abweisenden Zwischenurteils und einer …

    Auszug aus FG München, 29.10.2014 - 8 K 369/14
    Allein der Hinweis des FA auf vor dem BFH bereits anhängige Verfahren (insbesondere I R 41/14), die die gleiche streitige Rechtsfrage betreffen, reicht für eine Aussetzung nach § 74 FGO nicht aus.

    Der Senat weicht von der zur gleichen Rechtsfrage ergangenen Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 29.04.2014 3 K 3227/13, EFG 2014, 1278 (Rev. eingelegt - Az. des BFH: I R 41/14) ab.

  • BFH, 11.01.2012 - I R 27/11

    Verhältnis von § 50d Abs. 8 und Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG

    Auszug aus FG München, 29.10.2014 - 8 K 369/14
    Rn. 6 4. Das Gericht hat auf Antrag der Beteiligten am 02.08.2011 das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BFH in der Streitsache I R 27/11 beschlossen.
  • BFH, 24.09.2012 - VI B 79/12

    § 74 FGO - Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus FG München, 29.10.2014 - 8 K 369/14
    In einem solchen Fall können vielmehr beim FG schwebende Parallelverfahren nur gemäß § 251 der Zivilprozessordnung i. V. m. § 155 FGO zum Ruhen gebracht werden, wozu es jedoch u. a. der - im vorliegenden Fall fehlenden - Zustimmung des Klägers bedarf (vgl. BFH-Beschluss vom 24. September 2012 VI B 79/12, BFH/NV 2013, 70 m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - 3 K 3227/13

    Internationales Steuerrecht ESt

    Auszug aus FG München, 29.10.2014 - 8 K 369/14
    Der Senat weicht von der zur gleichen Rechtsfrage ergangenen Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 29.04.2014 3 K 3227/13, EFG 2014, 1278 (Rev. eingelegt - Az. des BFH: I R 41/14) ab.
  • BFH, 25.11.2003 - II B 68/02

    Aussetzung nach § 74 FGO

    Auszug aus FG München, 29.10.2014 - 8 K 369/14
    Rn. 16 Die ablehnende Aussetzungsentscheidung konnte der Senat in der abschließenden Entscheidung treffen (BFH-Beschluss vom 25. November 2003 II B 68/02, BFH/NV 2004, 462).
  • BFH, 20.05.2015 - I R 68/14

    Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugzeugführer der britischen …

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 29. Oktober 2014 8 K 369/14 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) München gab ihr mit Urteil vom 29. Oktober 2014 8 K 369/14 statt.

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 733 abgedruckt.

  • BFH, 20.05.2015 - I R 69/14

    Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugzeugführer einer irischen …

    Rn. 12 3. Der in § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002/2007 unilateral und "abkommensüberschreibend" angeordnete Besteuerungsrückfall ändert daran nichts; die entgegenstehende Annahme der Finanzverwaltung (vgl. bezogen auf die Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugpersonal u.a. irischer Fluggesellschaften Bundesministerium der Finanzen --BMF--, Schreiben vom 12. November 2008, BStBl I 2008, 988; Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 8. Juni 2011, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2011, 1714) findet im Gesetz keine Stütze (ebenso z.B. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. November 2014 6 K 4033/13, EFG 2015, 410; FG München, Urteil vom 29. Oktober 2014 8 K 369/14, EFG 2015, 733;… Gosch in Kirchhof, EStG, 14. Aufl., § 50d Rz 41d; Chr.

    Mit anderen Worten: Die Vorschrift bezieht jene Einkünfte in den Besteuerungsrückfall ein, die abkommensrechtlich der Freistellung unterfallen; eine tatbestandliche Verbindung mit den beschränkt steuerpflichtigen Einkünften im anderen Vertragsstaat --und den dortigen tatbestandlichen Erfordernissen-- wird hingegen erklärtermaßen nicht gezogen (s.a. FG Baden-Württemberg, Urteil in EFG 2015, 410; FG München, Urteil in EFG 2015, 733;… Gosch in Kirchhof, a.a.O., § 50d Rz 41d; Wassermeyer, IStR 2010, 324; Fink, EFG 2015, 654).

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