Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 26.02.2015 - 3 K 1747/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Kindbezogene Berechnung des Differenzkindergeldes - Keine familienbezogene Betrachtungsweise
- Justiz Baden-Württemberg
Art 68 EGV 883/2004, § 62 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 63 Abs 1 EStG 2009, § 66 Abs 1 EStG 2009, EStG VZ 2012
Kindbezogene Berechnung des Differenzkindergeldes - Keine familienbezogene Betrachtungsweise - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Differenzkindergeld bei Schweizer Ausbildungszulage an Geschwister maßgeblicher Umrechnungskurs bei der Berechnung von Differenzkindergeld
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mindernde Berücksichtigung der Schweizer Ausbildungszulage bei der Ermittlung des Anspruchs auf Differenzkindergeld
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Differenzkindergeld bei Schweizer Ausbildungszulage an Geschwister - maßgeblicher Umrechnungskurs bei der Berechnung von Differenzkindergeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
(Differenz-)Kindergeld bei Familien mit Bezug zu zwei Staaten kindbezogen zu berechnen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bei Familien mit Bezug zu zwei Staaten ist das (Differenz)- Kindergeld kindbezogen zu berechnen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Berechnung des Differenzkindergeldes
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bei Familien mit Bezug zu zwei Staaten ist das (Differenz)-Kindergeld kindbezogen zu berechnen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Berechnung von Differenzkindergeld
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 26.02.2015 - 3 K 1747/13
- BFH, 13.04.2016 - III R 34/15
Papierfundstellen
- EFG 2015, 997
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 14.10.2010 - C-16/09
Schwemmer - Soziale Sicherheit - Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 574/72 - …
- EuGH, 08.05.2014 - C-347/12
Wiering - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. …
- BFH, 28.04.2010 - III R 43/08
Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld wegen …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.02.2015 - 3 K 1747/13
Rn. 33 Dem steht nicht entgegen, dass in einigen Konstellationen eine Verteilung des Gesamtkindergeldes in Abweichung von der Staffelung des § 66 Abs. 1 Satz 1 EStG nach Köpfen erfolgt, z. B. bei der Berechnung des Abzweigungsbetrags nach § 74 EStG (BFH-Urteil vom 28. April 2010 III R 43/08, BStBl II 2010, 1014). - FG Baden-Württemberg, 01.07.1999 - 6 K 176/98
Rückforderung von aus einem Zählkindvorteil stammenden Kindergeld; Änderung der …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.02.2015 - 3 K 1747/13
Der BFH führt hierzu aus, dass die Staffelung des Kindergeldes nach steigender Ordnungszahl keine steigende unmittelbare wirtschaftliche Belastung durch höhere Kosten der später geborenen Kinder abdecken soll, sondern den überproportional zunehmenden Gesamtentlastungsbedarf der Familie bei steigender Kinderzahl (FG Baden-Württemberg Urteil vom 1. Juli 1999 6 K 176/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 984;… Brandmüller, Kindergeldrecht, Stand August 2014, § 66 EStG, Rn. 3a;… Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich Stand Juni 2014, § 66 EStG Rn. 10).
- BFH, 13.04.2016 - III R 34/15
Kindbezogene Berechnung des Differenzkindergeldes - Keine familienbezogene …
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 26. Februar 2015 3 K 1747/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.Die Klage war aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2015, 997 veröffentlichten Gründen erfolgreich.
- FG Baden-Württemberg, 17.05.2018 - 3 K 3144/15
EuGH-Vorlage: Währungsumrechnung beim Differenzkindergeld - Auslegung des …
In Betracht kommen könnte indes die Anwendung von Nr. 3 Buchst. b (…vgl. die Urteile des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 28. Januar 2015 14 K 982/13 , juris- Rn. 38 und vom 26. Februar 2015 3 K 1747/13 , juris- Rn. 37 ). - FG Köln, 10.03.2016 - 1 K 903/13
Notwendigkeit einer Einzelbetrachtung für jedes Kind oder einer Gesamtbetrachtung …
Dies würde auch gegen den Erwägungsgrund 4 sprechen, wonach die Verordnung zu einer Koordination der Leistungen im System der sozialen Sicherheit führen und damit keine erhöhten Ansprüche begründen soll (a.A. FG Baden-Württemberg Urteile vom 28.01.2015 14 K 982/13, juris - Revision beim BFH anhängig unter Az. III R 9/15 - ; vom 26.02.2015, 3 K 1747, 13, EFG 2015, 997 - Revision beim BFH angängig unter Az. III R 34/15).
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