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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 11.10.2016 - 10 K 1715/16 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,35649
FG Düsseldorf, 11.10.2016 - 10 K 1715/16 E (https://dejure.org/2016,35649)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.10.2016 - 10 K 1715/16 E (https://dejure.org/2016,35649)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Oktober 2016 - 10 K 1715/16 E (https://dejure.org/2016,35649)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Vorliegen einer ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit i. S. d. § 129 AO im Zusammenhang mit der elektronischen Erfassung von Steuererklärungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung des Finanzamtes zur jederzeitigen Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten in einem Steuerbescheid

  • rechtsportal.de

    AO § 129 S. 1
    Berechtigung des Finanzamtes zur jederzeitigen Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten in einem Steuerbescheid

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung des Finanzamtes zur jederzeitigen Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten in einem Steuerbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Steuerbescheid kann bei Abweichung zwischen Steuererklärung und "eDaten" korrigiert werden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Korrektur bei Abweichung zwischen Steuererklärung und "eDaten"

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Offenbare Unrichtigkeit bei der Übernahme übermittelter Daten ohne Abgleich mit der Steuererklärung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Offenbare Unrichtigkeit: Was gehört alles dazu?

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Korrektur bei Abweichung zwischen Steuererklärung und "eDaten"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 158
  • BB 2016, 2710
  • EFG 2016, 1843
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.11.2013 - IV R 13/11

    Berichtigung eines Steuerbescheids nach § 129 Satz 1 AO - Übernahme eines …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.10.2016 - 10 K 1715/16
    Ob ein mechanisches Versehen, ein Irrtum über den Programmablauf oder ein die Berichtigung nach § 129 AO ausschließender Tatsachen- oder Rechtsirrtum vorliegt, muss nach den Verhältnissen des Einzelfalls und dabei insbesondere nach der Aktenlage beurteilt werden (vgl. zu 1a bis 1c BFH, Urteil vom 07.11.2013 - IV R 13/11, BFH/NV 2014, 657 m.w.N.).

    Denn § 129 AO ist nicht von Verschuldensfragen abhängig, weshalb die oberflächliche Behandlung eines Steuerfalls eine Berichtigung nach dieser Vorschrift grundsätzlich nicht hindert (vgl. BFH, Urteil vom 07.11.2013 - IV R 13/11, BFH/NV 2014, 657).

  • FG Niedersachsen, 28.07.2014 - 3 V 226/14

    Berichtigung einer fehlerhaften Steuerfestsetzung nach § 129 AO aufgrund einer …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.10.2016 - 10 K 1715/16
    Eine aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen erforderliche, vom Sachbearbeiter jedoch - ggfs. unter Verletzung der Amtsermittlungspflicht - unterlassene Sachverhaltsermittlung sei jedoch kein mechanisches Versehen (Verweis auf Beschluss des FG Niedersachsen vom 28.07.2014 - 3 V 226/14, EFG 2014, 1743).
  • BFH, 04.11.1992 - XI R 40/91

    Berichtigung von sachlich unrichtigen Einkommensteuerbescheiden durch das …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.10.2016 - 10 K 1715/16
    Rn. 42 Lediglich dann, wenn sich die Unachtsamkeiten bei der Bearbeitung des Falls häufen und Zweifeln, die sich aufdrängen mussten, nicht nachgegangen wird, ist die Anwendung von § 129 AO ausgeschlossen (BFH, Urteil vom 04.11.1992 - XI R 40/91, BFH/NV 1993, 509).
  • BFH, 16.01.2018 - VI R 38/16

    Berichtigungsmöglichkeit nach § 129 AO bei Abweichen des erklärten Arbeitslohns …

    Auf die Revision der Kläger werden das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11. Oktober 2016 10 K 1715/16 E und der Einkommensteueränderungsbescheid 2013 des Beklagten vom 24. Februar 2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12. Mai 2016 aufgehoben.

    Rn. 7 Die im Anschluss erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1843 veröffentlichten Gründen ab.

  • FG Münster, 19.10.2017 - 6 K 1358/16

    Steuererhöhende Korrektur bei elektronischer Rentenbezugsmitteilung

    Mit Rücksicht auf die zunehmende EDV-technische Abwicklung von Verwaltungsvorgängen kann die Offenbarkeit eines Umstands nicht allein von seiner Erscheinung in Papierform abhängen (BFH in BFHE 239, 296, BStBl II 2013, 307; Urteile des FG Düsseldorf vom 16.02.2017 14 K 3554/14 E, EFG 2017, 1315, und vom 11.10.2016 10 K 1715/16 E, EFG 2016, 1843).
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