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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 15.10.2015 - 5 K 220/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,33831
FG Niedersachsen, 15.10.2015 - 5 K 220/12 (https://dejure.org/2015,33831)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.10.2015 - 5 K 220/12 (https://dejure.org/2015,33831)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Oktober 2015 - 5 K 220/12 (https://dejure.org/2015,33831)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Betriebs-Berater

    Vermietung von Abstellplätzen an Kfz-Händler kann umsatzsteuerpflichtig sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 Nr. 12 S 2 UStG; RL 2006/112/EG Art 135L
    Umsatzsteuer: Vermietung von Abstellplätzen an Kfz Händler

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer: Vermietung von Abstellplätzen an Kfz Händler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vermietung von Kfz-Abstellplätzen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Vermietung von Abstellplätzen an Kfz-Händler

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vermietung von Stellplätzen an Kfz Händler steuerpflichtig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umsatzsteuerpflichtigkeit der Vermietung von Abstellplätzen an Kfz-Händler

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 2901
  • EFG 2016, 75
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 13.07.1989 - 173/88

    Skatteministeriet / Henriksen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.10.2015 - 5 K 220/12
    Bezogen auf die Ausnahmeregelung des § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG hat dies zur Konsequenz, dass die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen der allgemeinen Regelung der Richtlinie untergeordnet ist, nach der alle steuerbaren Umsätze der Steuer unterworfen sein sollen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist (EuGH-Urteil vom 13. Juli 1989 Rs. 173/88, Morten Henriksen, UR 1991, 42 Rz.12).

    Der EuGH hat hervorgehoben, dass mit "Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen" wegen der erforderlichen weiten Auslegung die Vermietung "aller" für das Abstellen von Fahrzeugen bestimmten Flächen umfasst (EuGH-Urteil vom 13. Juli 1989 Rs. 173/88, Morten Henriksen, UR 1991, 42 Rz.17 und Leitsatz).

    Wie der Begriff der Vermietung von Grundstücken, die nach § 4 Nr. 12 Satz 1 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, auch als "Zubehör" die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen mitumfassen kann (…EuGH-Urteil vom 4. Juni 2009 Rs. C-102/08, Salix Grundstücks-Vermietungsgesellschaft, BFH/NV 2009, 1222 Rz. 38; Urteil vom 13. Juli 1989 Rs. 173/88, Morten Henriksen, UR 1991, 42 Rz.14 und 15;… BFH-Beschluss vom 28. Juni 2007 V B 12/06, BFH/NV 2007, 2363), so kann auch umgekehrt die Vermietung von Grundstücksteilen zu anderen Zwecken als zu Vermietung von Plätzen zum Abstellen von Fahrzeugen (hier die "Verkaufsbüros") als "Zubehör" zur steuerpflichtigen Vermietung im Sinne des § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG gehören.

    Der EuGH hat für diesen Fall widersprüchlicher sprachlicher Fassungen jedoch gerade zum Ausdruck gebracht, dass dann eine einschränkende Bestimmung des Begriffs nicht erfolgen soll (EuGH-Urteil vom 13. Juli 1989 Rs. 173/88, Morten Henriksen, UR 1991, 42 Rz.10ff).

  • BFH, 30.03.2006 - V R 52/05

    Umsatzsteuerpflicht gemäß § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG auch für die Vermietung eines …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.10.2015 - 5 K 220/12
    Dagegen sind Ausnahmen von der Befreiung nicht eng auszulegen (…EuGH-Urteil vom 3. März 2005 C-428/02, Fonden Marselinsborg Lystbadehavn, Rdnr. 43 in BFH/NV Beilage 2005, 175; BFH-Urteil vom 30. März 2006 V R 52/05, BStBl II 2006, 731).

    Dies gilt nicht nur für die Fälle einer Vermietung für das Abstellen von Fahrzeugen zum Zwecke der Nutzung zu Parkzwecken durch einen anderen als den Mieter selbst (s. hierzu BFH-Urteil vom 30. März 2006 V R 52/05, BStBl. II 2006, 731), sondern auch für einen anderen Zweck der Nutzung zum Abstellen von Fahrzeugen.

    Wie die Entscheidung des BFH vom 30. März 2006 (V R 52/05, BStBl. II 2006, 731) gerade zeigt, sind auch Vermietungen steuerpflichtig, wenn der Mieter dort nicht selbst parkt.

  • EuGH, 03.03.2005 - C-428/02

    Fonden Marselisborg Lystbådehavn - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.10.2015 - 5 K 220/12
    Rn. 16 2. Die Begriffe, mit denen die Steuerbefreiungen des Art. 13 der Richtlinie 77/388/EWG (bzw. Art. 135 MwStSystRL) umschrieben sind, sind eng auszulegen, weil sie Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellen, dass jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Umsatzsteuer unterliegt (EuGH Urteil vom 3. März 2005 C-428/02, Fonden Marselinsborg Lystbadehavn, Rdnr. 29, BFH/NV Beilage 2005, 175;… Urteil vom 3. März 2005 C-472/03, Arthur Andersen, Rdnr. 24, BFH/NV Beilage 2005, 188).

    Dagegen sind Ausnahmen von der Befreiung nicht eng auszulegen (EuGH-Urteil vom 3. März 2005 C-428/02, Fonden Marselinsborg Lystbadehavn, Rdnr. 43 in BFH/NV Beilage 2005, 175; BFH-Urteil vom 30. März 2006 V R 52/05, BStBl II 2006, 731).

  • EuGH, 04.06.2009 - C-102/08

    SALIX Grundstücks-Vermietungsgesellschaft - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.10.2015 - 5 K 220/12
    Wie der Begriff der Vermietung von Grundstücken, die nach § 4 Nr. 12 Satz 1 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, auch als "Zubehör" die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen mitumfassen kann (EuGH-Urteil vom 4. Juni 2009 Rs. C-102/08, Salix Grundstücks-Vermietungsgesellschaft, BFH/NV 2009, 1222 Rz. 38; Urteil vom 13. Juli 1989 Rs. 173/88, Morten Henriksen, UR 1991, 42 Rz.14 und 15;… BFH-Beschluss vom 28. Juni 2007 V B 12/06, BFH/NV 2007, 2363), so kann auch umgekehrt die Vermietung von Grundstücksteilen zu anderen Zwecken als zu Vermietung von Plätzen zum Abstellen von Fahrzeugen (hier die "Verkaufsbüros") als "Zubehör" zur steuerpflichtigen Vermietung im Sinne des § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG gehören.
  • EuGH, 03.03.2005 - C-472/03

    Arthur Andersen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.10.2015 - 5 K 220/12
    Rn. 16 2. Die Begriffe, mit denen die Steuerbefreiungen des Art. 13 der Richtlinie 77/388/EWG (bzw. Art. 135 MwStSystRL) umschrieben sind, sind eng auszulegen, weil sie Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellen, dass jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Umsatzsteuer unterliegt (…EuGH Urteil vom 3. März 2005 C-428/02, Fonden Marselinsborg Lystbadehavn, Rdnr. 29, BFH/NV Beilage 2005, 175; Urteil vom 3. März 2005 C-472/03, Arthur Andersen, Rdnr. 24, BFH/NV Beilage 2005, 188).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-45/01

    Dornier - Mehrwertsteuer - Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben b und c der …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.10.2015 - 5 K 220/12
    Dabei muss aber die Auslegung der in den Steuerbefreiungsvorschriften verwendeten Begriffe mit den Zielen in Einklang stehen, die mit den Befreiungen verfolgt werden und den Erfordernissen des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität entsprechen, auf dem das gemeinsame Mehrwertsteuersystem beruht (…EuGH-Urteil vom 26. Mai 2005 C-498/03, Kingscrest und Montecello, UR 2005, 453 Rz. 29; Urteil vom 6. November 2003 C-45/01, Dornier, Slg. 2003, I-12911 Rz. 42).
  • EuGH, 26.05.2005 - C-498/03

    Kingscrest Associates und Montecello - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.10.2015 - 5 K 220/12
    Dabei muss aber die Auslegung der in den Steuerbefreiungsvorschriften verwendeten Begriffe mit den Zielen in Einklang stehen, die mit den Befreiungen verfolgt werden und den Erfordernissen des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität entsprechen, auf dem das gemeinsame Mehrwertsteuersystem beruht (EuGH-Urteil vom 26. Mai 2005 C-498/03, Kingscrest und Montecello, UR 2005, 453 Rz. 29;… Urteil vom 6. November 2003 C-45/01, Dornier, Slg. 2003, I-12911 Rz. 42).
  • BFH, 28.06.2007 - V B 12/06

    USt: Vermietung von Plätzen für Fahrzeugabstellung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.10.2015 - 5 K 220/12
    Wie der Begriff der Vermietung von Grundstücken, die nach § 4 Nr. 12 Satz 1 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, auch als "Zubehör" die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen mitumfassen kann (…EuGH-Urteil vom 4. Juni 2009 Rs. C-102/08, Salix Grundstücks-Vermietungsgesellschaft, BFH/NV 2009, 1222 Rz. 38; Urteil vom 13. Juli 1989 Rs. 173/88, Morten Henriksen, UR 1991, 42 Rz.14 und 15; BFH-Beschluss vom 28. Juni 2007 V B 12/06, BFH/NV 2007, 2363), so kann auch umgekehrt die Vermietung von Grundstücksteilen zu anderen Zwecken als zu Vermietung von Plätzen zum Abstellen von Fahrzeugen (hier die "Verkaufsbüros") als "Zubehör" zur steuerpflichtigen Vermietung im Sinne des § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG gehören.
  • BFH, 29.03.2017 - XI R 20/15

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Vermietung von Plätzen für das …

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 15. Oktober 2015 5 K 220/12 aufgehoben.

    Rn. 10 Das FG-Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 75 veröffentlicht.

  • FG München, 30.01.2024 - 5 K 1078/23

    Überlassung der Stellplätze als umsatzsteuerbefreite Vermietungsleistung nach § 4 …

    Rn. 52 7. Die Zulassung der Revision beruht auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO, da die Rechtsfrage, ob die Vermietung von Flächen zum Abstellen von zum Verkauf bestimmten Fahrzeuge unter die Vorschrift des § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG fällt, bisher höchstrichterlich nicht geklärt ist (…vgl. BFH-Urteil in UR 2017, 669, Rn. 39; Schüler-Täsch, in Sölch/Ringleb, Kommentar zum UStG, § 4 Nr. 12 UStG, Rn. 68 mit Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 15. Oktober 2015 5 K 220/12, EFG 2016, 75; Nücken, Anmerkung zu BFH XI R 20/15 in UR 2017, 673;… Huschens, in Schwarz/Widmann/Radeisen, Kommentar zum UStG, § 4 Nr. 12, Rn. 149).
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