Rechtsprechung
| FG Münster, 14.02.2018 - 3 K 565/17 Erb |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Betriebs-Berater
Vorläufigkeitsvermerk im Hinblick auf die nach einem BVerfG-Urteil zu erwartende Neuregelung des ErbStG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung der Frist für die Stellung eines Antrags auf Vollverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Erbschaft- und Schenkungsteuer - Trotz Vorläufigkeitsvermerks kein Antrag auf Vollverschonung nach Unanfechtbarkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung der Frist für die Stellung eines Antrags auf Vollverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vorläufigkeitsvermerk zur Neuregelung der Erbschaftsteuer ermöglicht keine nachträgliche Wahlrechtsausübung
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Vorläufigkeitsvermerk wegen Neuregelung der Erbschaftsteuer ermöglicht keine nachträgliche Wahlrechtsausübung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Vorläufigkeitsvermerk im Hinblick auf die nach einem BVerfG-Urteil zu erwartende Neuregelung des ErbStG
- pwc.de (Kurzinformation)
Vorläufigkeitsvermerk zur Neuregelung der Erbschaftsteuer ermöglicht keine nachträgliche Wahlrechtsausübung
- pwc.de (Kurzinformation)
Vorläufigkeitsvermerk zur Neuregelung der Erbschaftsteuer ermöglicht keine nachträgliche Wahlrechtsausübung
Papierfundstellen
- BB 2018, 853
- EFG 2018, 756
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BFH, 27.11.1996 - X R 20/95
Vorläufigkeit wegen anhängiger Verfassungsbeschwerde
Auszug aus FG Münster, 14.02.2018 - 3 K 565/17
Im Zweifel ist das den Betroffenen weniger belastende Auslegungsergebnis vorzuziehen, da er als Empfänger einer auslegungsbedürftigen Willenserklärung der Verwaltung durch etwaige Unklarheiten aus ihrer Sphäre nicht benachteiligt werden darf (BFH, Urteil vom 27.11.1996 X R 20/95, BFHE 183, 348, BStBl II 1997, 791, Rn. 14).Rn. 33 Ist ungewiss, ob eine Norm verfassungsgemäß ist, hat der hierauf abhebende Vorläufigkeitsvermerk im Zweifel zur Folge, dass alle sachlich zusammenhängenden ("kohärenten"), d. h. zu einem bestimmten Regelungskomplex gehörenden Rechtsfolgen offengehalten werden sollen (BFH, Urteil vom 27.11.1996 X R 20/95, BFHE 183, 348, BStBl. II 1997, 791, Rn. 17).
- BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12
Erbschaftsteuer
Auszug aus FG Münster, 14.02.2018 - 3 K 565/17
Der Bescheid erging unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und enthielt einen Vorläufigkeitsvermerk mit folgendem Wortlaut: "Die Festsetzung der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) ist gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nummer 2 AO im Hinblick auf die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 - (BStBl 2015 II S. 50) angeordnete Verpflichtung zur gesetzlichen Neuregelung in vollem Umfang vorläufig. - BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78
Ehegattensplitting
Auszug aus FG Münster, 14.02.2018 - 3 K 565/17
Nach dem Urteil des BFH vom 12.07.1991 (…III R 23/88, BFH/NV 1992, 172, Rn. 28 ff.) ist ein Vorläufigkeitsvermerk in einem Einkommensteuerbescheid eines Alleinerziehenden, welcher mit Blick auf eine Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Alleinstehenden mit Kindern (Urteil vom 03.11.1982 1 BvR 620/78 u.a., BVerfGE 61, 319, BStBl. II 1982, 717) aufgenommen wurde (Wortlaut des Vermerks: "Der Bescheid ist aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1982 vorläufig, soweit es sich um die Berücksichtigung von Kindern unter 18 […] Jahren handelt") nicht auf Tatsachen betreffend einen bestimmten Rechtsgrund, wie z.B. den Grundfreibetrag oder Kinderfreibeträge, beschränkt, sondern so weit gefasst, dass die Bestandskraft hinsichtlich aller Minderungen der steuerlichen Leistungsfähigkeit durchbrochen ist, die im weitesten Sinne mit dem Kind des Steuerpflichtigen zusammenhängen.
- BFH, 20.11.2012 - IX R 7/11
Abgrenzung der Änderungsbefugnisse nach § 165 Abs. 2 Satz 1 und 2 AO - …
Auszug aus FG Münster, 14.02.2018 - 3 K 565/17
Rn. 32 Änderungen nach § 165 Abs. 2 AO sind nach Art und Umfang nur in dem durch die Vorläufigkeit wirksam gesteckten Rahmen zulässig (BFH, Urteil vom 20.11.2012 IX R 7/11, BFHE 239, 302, BStB. II 2013, 359, Rn. 25). - BFH, 06.03.1992 - III R 47/91
Änderungen eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids (§ 165 Abs. 2 S. 1 AO
Auszug aus FG Münster, 14.02.2018 - 3 K 565/17
Im Zweifelsfall ist der Umfang der Vorläufigkeit durch Auslegung zu ermitteln (BFH, Urteil vom 06.03.1992 III R 47/91, BFHE 167, 290, BStBl II 1992, 588, Rn. 24). - BFH, 12.07.1991 - III R 23/88
Außergewöhnlichen Belastung durch enstandene Fahrtkosten für die Erbringung einer …
Auszug aus FG Münster, 14.02.2018 - 3 K 565/17
Nach dem Urteil des BFH vom 12.07.1991 (III R 23/88, BFH/NV 1992, 172, Rn. 28 ff.) ist ein Vorläufigkeitsvermerk in einem Einkommensteuerbescheid eines Alleinerziehenden, welcher mit Blick auf eine Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Alleinstehenden mit Kindern (Urteil vom 03.11.1982 1 BvR 620/78 u.a., BVerfGE 61, 319, BStBl. II 1982, 717) aufgenommen wurde (Wortlaut des Vermerks: "Der Bescheid ist aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1982 vorläufig, soweit es sich um die Berücksichtigung von Kindern unter 18 […] Jahren handelt") nicht auf Tatsachen betreffend einen bestimmten Rechtsgrund, wie z.B. den Grundfreibetrag oder Kinderfreibeträge, beschränkt, sondern so weit gefasst, dass die Bestandskraft hinsichtlich aller Minderungen der steuerlichen Leistungsfähigkeit durchbrochen ist, die im weitesten Sinne mit dem Kind des Steuerpflichtigen zusammenhängen.
- FG Köln, 29.09.2020 - 7 K 1587/18
Ausgehen von nur einer Schenkung bei Schenkungen mit mehreren …
Zur Begründung verwies der Beklagte auf das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14.02.2018 (Az. 3 K 565/17 Erb, EFG 2018, 756) nach welchem der Vorläufigkeitsvermerk im Hinblick auf die nach einem BVerfG-Urteil zu erwartende Neuregelung des Erbschaftsteuergesetzes nicht die Möglichkeit einer nachträglichen Wahlrechtsausübung auf Optionsverschonung gemäß § 13a Abs. 8 ErbStG umfasse.Dieses extrem weite Verständnis entspricht aus zuvor dargelegten Gründen aus der Sicht eines objektiven Empfängers nicht dem Regelungsgehalt des Vermerks und hat keinerlei Grundlage in den streitgegenständlichen Vorläufigkeitsvermerken (vgl. Urteil des FG Münster vom 14.02.2018 3 K 565/17 Erb, EFG 2018, 756 unter I.3.).
Rn. 59 b. Im Übrigen nimmt der Senat Bezug auf die rechtskräftigen Urteile des Finanzgerichts Münster vom 14.02.2018 (3 K 565/17 Erb, EFG 2018, 756), vom 29.11.2018 (3 K 1728/17 Erb, EFG 2019, 632 nachfolgend BFH-Beschluss vom 05.02.2020 II B 21/19 n.v.), vom 13.09.2018 (3 K 1727/17 Erb, juris; nachfolgend BFH-Beschluss vom 05.03.2020 II B 101/18 n.v.) und vom 13.09.2018 (3 K 3699/16 Erb, ZEV 2019, 503, nachfolgend BFH-Beschluss vom 05.03.2020 II B 99/18), die er für zutreffend hält und denen er folgt.
- FG Münster, 13.09.2018 - 3 K 1285/18
Erbschaft- und Schenkungsteuer/Verfahren - Begünstigung des Betriebsvermögens, …
Rn. 42 Der hier zu entscheidende Sachverhalt unterscheide sich von dem Sachverhalt, der dem Urteil des FG Münster vom 14.02.2018 (3 K 565/17 Erb, EFG 2018, 756) zugrunde gelegen habe.Außerdem verweist er auf die Ausführungen im Urteil des FG Münster vom 14.02.2018 (3 K 565/17 Erb).
- FG Münster, 27.10.2021 - 3 K 2817/20
Festsetzung der Schenkungsteuer i.R.e. Antrags auf die sog. Optionsverschonung
Der Umstand, dass der Bescheid hinsichtlich der Einhaltung der Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 und 5 ErbStG sowie der im Rahmen des formellen Feststellungsverfahrens durch den ZAB gesondert und einheitlich festzustellenden Besteuerungsgrundlagen vorläufig erging, lässt bei verständiger Auslegung (vgl. dazu FG Münster, Urteil vom 14.02.2018, 3 K 565/17 Erb, EFG 2018, 756, mit Anmerkung Frantzmann) nicht den Schluss zu, dass der Beklagte damit bezweckte, dem Kläger die Ausübung des Wahlrechts nach § 13a Abs. 8 ErbStG zu ermöglichen. - FG Münster, 29.11.2018 - 3 K 1728/17
Änderung der Schenkungsteuerfestsetzung aufgrund des Antrags auf Vollverschonung …
Rn. 16 Soweit das FG Münster in seinem Urteil vom 14.02.2018 (3 K 565/17 Erb) die Auffassung vertreten habe, dass eine Änderung nicht auf § 165 AO gestützt werden könne, sei auf folgendes hinzuweisen. - FG Münster, 13.09.2018 - 3 K 1727/17
Erbschaft- und Schenkungsteuer/Verfahren - Begünstigung des Betriebsvermögens, …
Rn. 15 Soweit das FG Münster in seinem Urteil vom 14.02.2018 (3 K 565/17 Erb) die Auffassung vertreten habe, dass eine Änderung nicht auf § 165 AO gestützt werden könne, sei auf folgendes hinzuweisen.
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