Rechtsprechung
| FG Hamburg, 11.02.1999 - V 145/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1999, 520
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BFH, 18.06.1986 - II R 38/84
Finanzamt - Rechtlicher Grund - Dritter - Steuerschuldverhältnis - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 06.12.1988 - VII R 206/83
Bei einer Abtretung richtet sich ein etwaiger Rückforderungsanspruch des FA - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 13.03.1997 - VII R 39/96
Fehlt bei der Abtretung der Eheleute zustehenden Steuererstattungsansprüche auf …
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- VG Greifswald, 02.12.2008 - 2 A 1267/08
Nichtzulassung eines NPD-Kandidaten zur Landratswahl
Rn. 64 Eine Unregelmäßigkeit bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung kann sich auf das Wahlergebnis oder die Verteilung der Sitze aus den Wahlvorschlägen im Einzelfall ausgewirkt haben, wenn die konkrete Möglichkeit des Zustandekommens eines anderen als des verkündeten Wahlergebnisses als spezielle und unmittelbare Folge des vorliegenden Verstoßes gegen Wahlvorschriften besteht (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 28.11.1996 - 1 L 145/96). - FG Sachsen, 09.03.2011 - 4 K 2386/07
Bank als Leistungsempfängerin i. S. d. § 37 Abs. 2 AO bei Fehlüberweisung des …
Da für die Zahlung an die Klägerin auch kein rechtlicher Grund gegeben war, waren die Voraussetzungen des § 37 Abs. 2 AO erfüllt und ein Erstattungsbescheid an die Klägerin als Leistungsempfängerin zu richten (so die bisherige ständige Rechtsprechung;… vgl. BFH-Beschluss vom 6. Juni 2003 VII B 262/02, BFH/NV 2003, 1532 …und vom 28. Januar 2004 VII B 139/03, BFH/NV 2004, 762 ; FG Münster-Urteil vom 4. April 2008 11 K 801/01 AO , EFG 2008, 1428 ; Sächsisches Finanzgericht-Urteil vom 29. Juli 2002 4 K 392/00; FG Düsseldorf-Urteil vom 27. März 1998, EFG 1998, 974; FG Hamburg-Urteil vom 11. Februar 1999, EFG 99, 520; a.A. Cranshaw in jurisPR-InsR 8/2010 Anm.5 zu BFH-Urteil vom 10. November 2009 VII R 6/09, BStBl II 2010, 255). - VG Greifswald, 23.03.2010 - 2 A 1011/09
Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung eines Mitgliedes der Nationaldemokratischen …
Eine Unregelmäßigkeit bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung kann sich auf das Wahlergebnis oder die Verteilung der Sitze aus den Wahlvorschlägen im Einzelfall ausgewirkt haben, wenn die konkrete Möglichkeit des Zustandekommens eines anderen als des verkündeten Wahlergebnisses als spezielle und unmittelbare Folge des vorliegenden Verstoßes gegen Wahlvorschriften besteht (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 28.11.1996 - 1 L 145/96).
- FG Düsseldorf, 14.03.2003 - 18 K 3419/01
Feststellung des Leistungsempfängers eines zurückgezahlten Steuerguthabens nach …
Dies ist zumindest für den Fall allgemein anerkannt, bei dem eine Bank nach der Kündigung das Konto als reines Mahn- oder Abrechnungskonto fortführt (Finanzgericht Köln EFG 1995, 354; Finanzgericht des Saarlandes EFG 1997, 582; Hessisches Finanzgericht EFG 1997, 927; Finanzgericht Hamburg EFG 1999, 520;… vgl. Kruse/Drüen in Tipke/Kruse, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung, § 37 AO Rn. 113a m.w.N.). - VG Schwerin, 01.12.2010 - 1 A 1469/08
Anfechtung einer Kommunalwahl aufgrund der negativen Entscheidung des …
Eine Unregelmäßigkeit bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung kann sich auf das Wahlergebnis oder die Verteilung der Sitze aus den Wahlvorschlägen im Einzelfall ausgewirkt haben, wenn die konkrete Möglichkeit des Zustandekommens eines anderen als des verkündeten Wahlergebnisses als spezielle und unmittelbare Folge des vorliegenden Verstoßes gegen Wahlvorschriften besteht (OVG Mecklenburg- Vorpommern, Urt. v. 28.11.1996 - 1 L 145/96-). - FG Rheinland-Pfalz, 03.05.2004 - 5 K 2521/02
Steuererstattungsanspruch des Leistenden gegen den Leistungsempfänger bei ohne …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Nürnberg, 30.01.2001 - II 265/00
Rückforderungsanspruch des Finanzamtes gegen Bank; Umsatzsteuerrückzahlung nach …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Sachsen, 29.07.2002 - 4 K 392/00 Da für die Zahlung an die Klägerin auch kein rechtlicher Grund gegeben war auch der Klägerinvertreter benennt keinen ... solchen ..., waren die Voraussetzungen des § 37 Abs. 2 AO erfüllt und ein Erstattungsbescheid an die Klägerin als Leistungsempfängerin zu richten; ebenso FG Düsseldorf, Urt. v. 27.03.98, EFG 98, 974 rkr.; FG Hamburg, Urt. v. 11.02.99, EFG 99, 520, EFG 99, 520 rkr.
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