Rechtsprechung
| StGH Hessen, 01.04.1981 - P.St. 924 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 31 GG
Zur Zulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen eine den Strafvollzug betreffenden Gerichtsentscheidung - Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ESVGH 31, 174
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 06.10.1955 - 1 BvR 768/52
Fristbeginn für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei fehlender …
Auszug aus StGH Hessen, 01.04.1981 - P.St. 924
Entgegen der Meinung des Antragstellers kommt es nicht darauf an, ob die verspätete Erhebung der Grundrechtsklage auf einem - eigenen oder zurechenbaren - Verschulden des Antragstellers oder auf von ihm nicht zu vertretenden Umständen beruht (so Hess StGH in ständiger Rechtsprechung, vgl Beschluß vom 28. Juli 1976 - P St 793 - unter Hinweis auf Hess StGH, Beschluß vom 6. September 1958 - P St 267 -, ESVGH Band 11/II S 22 (L) und Beschluß vom 21. Juni 1967 - P St 467 - zuletzt Hess StGH, Beschluß vom 17. September 1979 - P St 884, 885 - Zinn-Stein, Hessische Verfassung, Kommentar, 1963ff, Art. 131 bis 133 HV, Erläuterung B IV 19 1; BVerfGE 4, 309 (314/315) und 28, 243 (256); Leibholz-Rinck, BVerfGG, Rechtsprechungskommentar, 1968, § 94 RdNr 1).
- VerfGH Sachsen, 21.09.1995 - 1-IV-95
Erhebung einer Verfassungsbeschwerde auf Grund der Verletzung des Anspruchs auf …
Eine Ausnahme von der Sperrwirkung des Art. 31 GG sieht er bei Urteilsverfassungsbeschwerden im übrigen dann als gegeben an, wenn sich das Gericht willkürlich außerhalb der Rechtsordnung gestellt, also in Wahrheit überhaupt kein Bundesrecht angewendet habe (vgl. ESVGH 20, 5; 30, 1; 31, 161; 31, 174; 34, 12 sowie aus jüngster Zeit die Beschlüsse vom 22.12.1993 - P.St. 1166 - (StAnz. - StGH Hessen, 11.07.1990 - P.St. 1091
Ausschlussfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Die Frist zur Erhebung einer Grundrechtsklage nach § 48 Abs. 3 Satz 1 StGHG ist eine Ausschlußfrist, bei deren Versäumung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand weder von Amts wegen noch auf Antrag in Betracht kommt (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, zuletzt Beschluß vom 01.04.1981 - P.St. 924 -, ESVGH 31, 174).
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