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| VGH Baden-Württemberg, 12.04.1983 - 10 S 1738/82 |
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. April 1983 - 10 S 1738/82 (https://dejure.org/1983,2896)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 14.07.1982 - 6 K 78/82
- VGH Baden-Württemberg, 12.04.1983 - 10 S 1738/82
- BVerwG, 15.05.1984 - 7 CB 52.83
Papierfundstellen
- ESVGH 34, 71 (Ls.)
- VBlBW 1983, 333
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.2020 - 1 S 424/20
In einem Kommunalverfassungsstreit kann eine Gemeinderatsfraktion nicht die …
Rn. 57 Die Beschwerde ist insoweit bereits unzulässig, weil die Antragstellerin sie insoweit nur bedingt erhoben hat und ein bedingt erhobener gerichtlicher Rechtsbehelf unwirksam ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.1980 - 5 C 32.79 - BVerwGE 59, 302 und Beschl. v. 16.10.1990 - 9 B 92.90 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 22 sowie v. 12.09.1988 - 6 CB 35.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 83 m.w.N.; Senat, Beschl. v. 20.11.2018 - 1 S 1824/18 - VBlBW 2019, 207 ; OVG NRW, Beschl. v. 12.02.2006 - 18 B 2166/05 - juris; vgl. ferner dazu, dass auch eine eventuale subjektive Klagehäufung, bei der ein weiterer Beklagter nur unter der Bedingung verklagt werden soll, dass die Klage im Hauptantrag erfolglos ist, unzulässig ist, HessVGH, Beschl. v. 13.04.1983 - 4 N 2.83 - ESVGH 34, 71;… Rennert, in: Eyermann, a.a.O., § 44 Rn. 8). - VGH Baden-Württemberg, 05.06.1984 - 10 S 784/84
Klage auf Rücknahme eines Strafantrags; Rechtsweg
Zur Zulässigkeit einer Klage auf Zurücknahme eines Strafantrages (im Anschluß an die Urteile des Senats vom 12.04.1983 - 10 S 1738/82 - und vom 04.08.1983 - 10 S 2739/82 -).
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