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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.11.1984 - 1 S 2195/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4728
VGH Baden-Württemberg, 14.11.1984 - 1 S 2195/84 (https://dejure.org/1984,4728)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.11.1984 - 1 S 2195/84 (https://dejure.org/1984,4728)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. November 1984 - 1 S 2195/84 (https://dejure.org/1984,4728)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 35, 95
  • VBlBW 1985, 465
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Hessen, 10.07.1989 - 12 TH 1938/89

    Zur fiktiven Aufenthaltserlaubnis nach AuslG § 21 Abs 3 durch einen nach …

    Hierfür steht, da sich die Antragsteller nicht gegen den Ausschluß der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels gegen die Versagung der Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 3 Satz 2 AuslG wenden, nicht das Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zur Verfügung, sondern das der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO (…vgl. dazu: Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Auflage, 1986, Rdnr. 867;… Hailbronner, Ausländerrecht, 2. Auflage, 1989, Rdnr. 487;… Huber, Ausländer- und Asylrecht, 1983, Rdnr. 257; VGH Baden-Württemberg, 14.11.1984 - 1 S 2195/84 - ESVGH 35, 95 = VBlBW 1985, 465; ähnlich Bayer. VGH, 26.01.1988 - 10 CE 86.01387 -, EZAR 102 Nr. 3 = NVwZ 1988, 660).

    Demgegenüber erscheint dem beschließenden Senat, die vom Verwaltungsgericht geteilte Rechtsauffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, das gesetzliche Aufenthaltsrecht des § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG sei in jedem Fall und unter allen Umständen bis zur behördlichen Entscheidung über den ersten Antrag nach der Einreise begrenzt (Bayer. VGH, 26.01.1988 - 10 E 86.01387 -, EZAR 102 Nr. 3 = NVwZ 1988, 660; ähnlich undifferenziert VGH Baden-Württemberg, 14.11.1984 - 1 S 2195/84 -, ESVGH 35, 95 = VBlBW 1985, 465), als nicht mit dem Gesetz vereinbar; es kann nämlich nicht als sachgerecht angesehen werden, zwischen demjenigen Ausländer, der das Bundesgebiet vor Stellung eines erneuten Aufenthaltserlaubnisantrags verlassen hat, und demjenigen zu unterscheiden, der trotz Ablehnung seines ersten Antrags im Bundesgebiet geblieben ist (…so auch Hailbronner, a.a.O. Rdnr. 482).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - keine Fiktionswirkung bei …

    In diesen Fällen konnte auch nach bisherigem Recht vorläufiger Rechtsschutz nur im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO gewährt werden (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 14.11.1984, BWVPr. 1985, 202 = VBlBW 1985, 465; Beschluß vom 15.8.1985, BWVPr. 1985, 278 = EZAR 622 Nr. 3).
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