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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 06.12.1988 - 2 S 1158/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3530
VGH Baden-Württemberg, 06.12.1988 - 2 S 1158/87 (https://dejure.org/1988,3530)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.12.1988 - 2 S 1158/87 (https://dejure.org/1988,3530)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Dezember 1988 - 2 S 1158/87 (https://dejure.org/1988,3530)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitragsrecht - Ablauf der Festsetzungsfrist - Erlaß eines neuen Erschließungsbeitragsbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 40, 77 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87

    Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1988 - 2 S 1158/87
    Die Beklagte war jedoch nach Auffassung des Senats unter Anwendung des Rechtsgedankens des § 174 Abs. 4 S. 3 AO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 4 c KAG berechtigt, innerhalb eines Jahres nach Aufhebung des Erstbescheids ihrer Pflicht zur Erhebung des Erschließungsbeitrags in der gesetzlichen Höhe nachzukommen (vgl. § 127 Abs. 1 BBauG = BauGB; vgl. BVerwG, Urt. v. 18.3.1988, BVerwG 8 C 92/87, VBlBW 88, 335 = BWGZ 88, 531 = KStZ 88, 144 = DVBl. 88, 899).

    Rn. 29 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Gemeinden grundsätzlich zur vollständigen Ausschöpfung ihres aus den §§ 127 f. BBauG bzw. BauGB sich ergebenden Beitragsanspruchs verpflichtet (vgl. zuletzt BVerwG, Urt. v. 18.3.1988, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.1987 - 2 S 1266/87

    Beitragspflicht für eine einzelne Erschließungsanlage - Zurückverweisung an das …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1988 - 2 S 1158/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt (…vgl. Urt. v. 10.4.1986 -- 2 S 2584/85 --, VBlBW 1987, 104; Urt. v. 28.7.1987 -- 2 S 1266/87 --), entsteht die Beitragspflicht für eine bestimmte beitragsfähige einzelne Erschließungsanlage nach § 133 Abs. 2 S. 1 BBauG kraft Gesetzes, und zwar unabhängig von einem darauf gerichteten Willen der Gemeinde und unabhängig von der Geltendmachung der entsprechenden Beitragsforderungen durch Beitragsbescheide, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, von denen das Entstehen der (sachlichen) Beitragspflicht abhängt (…BVerwG, Urt. v. 27.9.1982, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26;… Urt. v. 26.9.1983, BVerwGE 68, 48, 53).

    Die sich auf die Auslegung des § 130 Abs. 2 BBauG stützende Auffassung des Verwaltungsgerichts verkennt, daß sich diese Vorschrift lediglich mit der Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands befaßt, aber keine Regelung über die Entstehung der Beitragspflicht enthält (vgl. im einzelnen Urt. d. Senats v. 28.7.1987 -- 2 S 1266/87 --).

  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82

    Entstehung der Beitragspflicht für Erschließungsanlage; Nachträgliche …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1988 - 2 S 1158/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt (…vgl. Urt. v. 10.4.1986 -- 2 S 2584/85 --, VBlBW 1987, 104;… Urt. v. 28.7.1987 -- 2 S 1266/87 --), entsteht die Beitragspflicht für eine bestimmte beitragsfähige einzelne Erschließungsanlage nach § 133 Abs. 2 S. 1 BBauG kraft Gesetzes, und zwar unabhängig von einem darauf gerichteten Willen der Gemeinde und unabhängig von der Geltendmachung der entsprechenden Beitragsforderungen durch Beitragsbescheide, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, von denen das Entstehen der (sachlichen) Beitragspflicht abhängt (…BVerwG, Urt. v. 27.9.1982, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26; Urt. v. 26.9.1983, BVerwGE 68, 48, 53).
  • BVerwG, 22.03.1974 - IV C 23.72

    Erschließungsbeitragspflicht für vor Erlaß der Beitragssatzung hergestellter …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1988 - 2 S 1158/87
    Ein Bebauungsplan ist entbehrlich, wenn eine beidseitige Bebauung im Ortsinnern der Gemeinde ohnehin keinen nennenswerten Spielraum für die Herstellung der Straße läßt, wenn also nach der vorhandenen Bebauung (und den sonst bestehenden Umständen) der Verlauf und das Ausmaß der Anlage derartig festgelegt sind, daß ein Bebauungsplan daran nichts mehr ändern könnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.1974, IV C 23/72, Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 18 S. 29, 31; vgl. Driehaus, NJW-Schriften 42, RdNr. 126).
  • BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 60.86

    Verwaltungsprozessrecht - Merkmalsregelung - Grunderwerb als Herstellungsmerkmal …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1988 - 2 S 1158/87
    Die Merkmalsregelung in § 9 ES 1977 verstieß gegen das Bestimmtheitsgebot, da die endgültige Herstellung der Straßen von dem Eigentumserwerb ihrer Flächen durch die Gemeinde nur für den Fall abhängig gemacht wurde, daß eine Erwerbspflicht nach § 14 LStrG bestand (…st. Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 6.11.1985 -- 2 S 2851/83 --; vgl. BVerwG, Urt. v. 14.8.1987, BVerwG 8 C 60/86).
  • BFH, 22.06.1977 - I R 171/74

    Dauer eines Einspruchsverfahren - Unverhältnismäßig lange Dauer - Geltendmachung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1988 - 2 S 1158/87
    Die lange Dauer des Verfahrens über den Widerspruch gegen den Erstbescheid rechtfertigt für sich allein noch nicht die Annahme einer Verwirkung (…vgl. Driehaus, aaO, RdNr. 606; vgl. Urt. d. Bundesfinanzhofs v. 22.6.1977, BFHE 123, 321).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.1986 - 2 S 2584/85

    Erschließungsbeitrag - Veranlagung entgegen behördlicher Auskunft - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1988 - 2 S 1158/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt (vgl. Urt. v. 10.4.1986 -- 2 S 2584/85 --, VBlBW 1987, 104;… Urt. v. 28.7.1987 -- 2 S 1266/87 --), entsteht die Beitragspflicht für eine bestimmte beitragsfähige einzelne Erschließungsanlage nach § 133 Abs. 2 S. 1 BBauG kraft Gesetzes, und zwar unabhängig von einem darauf gerichteten Willen der Gemeinde und unabhängig von der Geltendmachung der entsprechenden Beitragsforderungen durch Beitragsbescheide, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, von denen das Entstehen der (sachlichen) Beitragspflicht abhängt (…BVerwG, Urt. v. 27.9.1982, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26;… Urt. v. 26.9.1983, BVerwGE 68, 48, 53).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.1987 - 2 S 72/85

    Erstmalige Herstellung einer Straße und Funktionstüchtigkeit nach altem Recht - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1988 - 2 S 1158/87
    War ein solcher Ortsbauplan oder Bebauungsplan vorhanden, so war eine neue Ortsstraße erst mit ihrem plangemäßen Ausbau als Erschließungsanlage im Sinne des § 133 Abs. 4 BBauG "bereits hergestellt" oder im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG "vorhanden" (…st. Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 17.11.1983 -- 2 S 1811/83 --; Urt. v. 4.8.1987 -- 2 S 72/85 --, BWGZ 1987, 903).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1983 - 2 S 1811/83

    Zum Erschließungsbeitrag bei historischer Ortsstraße; Außenbereichsgrundstück

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1988 - 2 S 1158/87
    War ein solcher Ortsbauplan oder Bebauungsplan vorhanden, so war eine neue Ortsstraße erst mit ihrem plangemäßen Ausbau als Erschließungsanlage im Sinne des § 133 Abs. 4 BBauG "bereits hergestellt" oder im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG "vorhanden" (st. Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 17.11.1983 -- 2 S 1811/83 --;… Urt. v. 4.8.1987 -- 2 S 72/85 --, BWGZ 1987, 903).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1988 - 2 S 1660/87

    Erschließungsbeitrag für Straßenausbau vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1988 - 2 S 1158/87
    Für den später durchgeführten Ausbau der Straße bestand sowohl hinsichtlich der Trassenführung als auch hinsichtlich der Ausbaubreite aufgrund der tatsächlichen Umstände kein Planungsspielraum mehr, der in einem Bebauungsplan hätte ausgefüllt werden müssen (vgl. Urt. d. Senats v. 21.1.1988 -- 2 S 1660/87 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.1985 - 2 S 2455/84

    Erschließungsbeitrag; Verteilungsregelung für mehrfach erschlossene Grundstücke

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 2 S 1215/13

    Bildung einer Abrechnungseinheit nach baden-württembergischen Landesrecht

    Die auf die einzelne Anlage bezogene Beitragspflicht entsteht nach der landesrechtlichen Regelung des § 37 Abs. 1 KAG unabhängig von einem entsprechenden Willen der Gemeinde kraft Gesetzes, falls sich die Gemeinde nicht schon vor Entstehen der Beitragspflicht gemäß § 37 Abs. 4 Satz 1 KAG (rechtmäßig) dazu entschieden hat, eine Abrechnungseinheit zu bilden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.1983 - 8 C 27.82 - Buchholz 406.11 § 130; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.12.1988 - 2 S 1158/87 - Reif in Gössl/Reif, KAG, § 37 Anm. 2.1).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1992 - 2 S 1447/90

    Inzident - Verwerfungskompetenz der Gemeinde bei Satzungen - Neuerlaß einer …

    Kann somit frühestens seit Entstehen der sachlichen Beitragspflicht am 1.3.1991 überhaupt Raum für eine Verwirkung des Beitragserhebungsrechts der Beklagten sein, scheidet eine Verwirkung allein schon mangels des erforderlichen längeren Zeitraums der Nichtausübung dieses Rechts aus (vgl. auch Urteil des Senats vom 6.12.1988 - 2 S 1158/87 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - 2 S 2947/94

    Nacherhebung von Verwaltungsgebühren wegen nicht ausgeschöpften Gebührenrahmens

    Dies würde u.a. voraussetzen, daß der Beklagte - zusätzlich zu einem unangemessenem Zeitablauf bei der Geltendmachung des Gebührenanspruchs - durch sein Verhalten dem Gebührenschuldner gegenüber zum Ausdruck gebracht hätte, dieser müsse mit einer Heranziehung nicht mehr rechnen (dazu das Urteil des Senats vom 06.12.1988 - 2 S 1158/87).
  • VG Halle, 22.11.2011 - 2 A 123/09

    Abstand der Straßenbeleuchtung muss Sicherheit für Fußgängerverkehr bieten; …

    Rn. 98 Die geltend gemachte Verwirkung eines Beitragsanspruchs kommt nur in Betracht, wenn zusätzlich zu einem unangemessenen Zeitablauf die Gemeinde durch ihr Verhalten dem Beitragspflichtigen gegenüber zum Ausdruck gebracht hat, dass er den Beitrag nicht (mehr) schulde oder mit einer Heranziehung nicht mehr zu rechnen brauche, der Pflichtige sich darauf verlassen hat, sich nach den Umständen des Einzelfalls darauf verlassen durfte und sich demzufolge auf die Nichterhebung des Beitrags eingerichtet hat, so dass die Geltendmachung des Beitrags unter diesen Umständen gegen Treu und Glauben verstoßen würde (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 06.12.1988 - 2 S 1158/87 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 27.05.1997 - 2 L 241/95 - BFH, Urt. v. 07.02.1962 - II 137/60 -, BFHE 75, 628, 631).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2004 - 2 O 7/04

    Erforderlichkeit einer Ausstattung der Erschließungsanlage liegt in der Regel im …

    Ferner setzt die Verwirkung voraus, dass der Pflichtige sich darauf verlassen hat, sich nach den Umständen des Einzelfalls darauf verlassen durfte und sich demzufolge auf die Nichterhebung des Beitrags eingerichtet hat, so dass die Geltendmachung des Beitrags unter diesen Umständen gegen Treu und Glauben verstoßen würde (…Driehaus, a. a. O., § 19 RdNr. 47, m. w. N.; VGH BW, Urt. v. 06.12.1988 - 2 S 1158/87 -).
  • VG Halle, 26.10.2010 - 2 A 298/09

    Nachweis des beitragsfähigen Aufwandes nach Vernichtung der Schlussrechnung; …

    Rn. 44 Die in diesem Zusammenhang geltend gemachte Verwirkung eines Beitragsanspruchs kommt nur in Betracht, wenn zusätzlich zu einem unangemessenen Zeitablauf die Gemeinde durch ihr Verhalten dem Beitragspflichtigen gegenüber zum Ausdruck gebracht hat, dass er den Beitrag nicht (mehr) schulde oder mit einer Heranziehung nicht mehr zu rechnen brauche, der Pflichtige sich darauf verlassen hat, sich nach den Umständen des Einzelfalls darauf verlassen durfte und sich demzufolge auf die Nichterhebung des Beitrags eingerichtet hat, so dass die Geltendmachung des Beitrags unter diesen Umständen gegen Treu und Glauben verstoßen würde (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 06.12.1988 - 2 S 1158/87 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 27.05.1997 - 2 L 241/95 - BFH, Urt. v. 07.02.1962 - II 137/60 -, BFHE 75, 628, 631).
  • VG Halle, 26.10.2010 - 2 A 322/09

    Nachweis des beitragsfähigen Aufwandes nach Vernichtung der Schlussrechnung, …

    Die geltend gemachte Verwirkung eines Beitragsanspruchs kommt nur in Betracht, wenn die Gemeinde zusätzlich zu einem unangemessenen Zeitablauf durch ihr Verhalten dem Beitragspflichtigen gegenüber zum Ausdruck gebracht hat, dass er den Beitrag nicht (mehr) schulde oder mit einer Heranziehung nicht mehr zu rechnen brauche, der Pflichtige sich darauf verlassen hat, sich nach den Umständen des Einzelfalls darauf verlassen durfte und sich demzufolge auf die Nichterhebung des Beitrags eingerichtet hat, so dass die Geltendmachung des Beitrags unter diesen Umständen gegen Treu und Glauben verstoßen würde (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 06.12.1988 - 2 S 1158/87 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 27.05.1997 - 2 L 241/95 - BFH, Urt. v. 07.02.1962 - II 137/60 -, BFHE 75, 628, 631).
  • VG Sigmaringen, 26.05.2003 - 2 K 481/03

    Vorhandene Erschließungsanlage; Erforderlichkeit der Kosten

    Ferner setzt die Verwirkung voraus, dass der Pflichtige sich darauf verlassen hat, sich nach den Umständen des Einzelfalls darauf verlassen durfte und sich demzufolge auf die Nichterhebung des Beitrags eingerichtet hat, so dass die Geltendmachung des Beitrags unter diesen Umständen gegen Treu und Glauben verstoßen würde (…Driehaus, a.a.O., Rdnr. 47; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.12.1988 - 2 S 1158/87 -).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 3847/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3013
VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 3847/88 (https://dejure.org/1988,3013)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.12.1988 - HPV TL 3847/88 (https://dejure.org/1988,3013)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. Dezember 1988 - HPV TL 3847/88 (https://dejure.org/1988,3013)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 9 Abs 2 BPersVG, § 9 Abs 4 BPersVG
    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters nach Abschluß seiner Ausbildung - Erlöschen der Mitgliedschaft in der Jugendvertretung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 40, 77 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1989, 375 (Ls.)
  • NZA 1989, 525 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.10.1987 - 6 P 25.85

    Wiederbesetzungssperre - Haushaltsrecht - Gemeindebereich - Hindernis der …

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 3847/88
    Dem steht auch nicht der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.10.1987 - 6 P 25.85 - (ZBR 88, 171 = DVBl 88, 353 = RiA 88, 156 = BVerwGE 78, 223) entgegen.

    Eine Weiterbeschäftigung ist dem Arbeitgeber unter anderem unzumutbar im Sinne des § 65 Abs. 4 HPVG F. 1988, wenn ihm nach Abschluß der Ausbildung des die Weiterbeschäftigung verlangenden Jugendvertreters keine ausbildungsbezogene freie Planstelle zur Verfügung steht (BVerwG, B. v. 30.10.1987, a. a. O.; B. v. 15.10.1985  6 P 13.84 -, ZBR 86, 142; HessVGH, B. v. 14.3. 1984 - HPV TL 26/82  und OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 14.9. 1987 - CL 54/86 -, jeweils m.w.N.).

    Abzustellen ist dabei auf die Sachlage im Zeitpunkt der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses (BVerwG, B. v. 30.10.1987, a. a. O.; HessVGH, B. v. 27.6. 1984 - HPV TL 28/83).

  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78

    Personalvertretung - DKP-Mitgliedschaft - Weiterbeschäftigung eines …

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 3847/88
    Der von dem Land Hessen fristgerecht vor Ablauf des Ausbildungsverhältnisses gestellte Feststellungsantrag gemäß § 65 Abs. 4 Nr. 1 HPVG F. 1988 führte jedoch zur Hemmung dieser Rechtsfolge und verhinderte damit die Begründung des Arbeitsverhältnisses (BVerwG, B. v. 26.6. 1981 - 6 P 71.78 -, BVerwGE 62, 364; BAG, U. v. 14.5. 1987 - 6 AZR 498/85 -, RdA 87, 318 (L) ).

    In dieser Entscheidung heißt es zwar, daß sich ein rechtzeitig gestellter Feststellungsantrag nach § 9 Abs. 4 Nr. 1 BPersVG seinem Gegenstand nach in einen Auflösungsantrag umwandelt, wenn über den Feststellungsantrag bis zur Begründung des Arbeitsverhältnisses nicht rechtskräftig entschieden wurde; da das Bundesverwaltungsgericht in diesem Zusammenhang jedoch ausdrücklich auch auf das vorstehend zitierte Urteil vom 26.6.1981, a. a. O., Bezug genommen hat, kann nicht angenommen werden, daß es sich ohne nähere Begründung von der in diesem Urteil vertretenen Rechtsansicht lösen wollte.

  • BVerwG, 15.10.1985 - 6 P 13.84

    Mitglied einer Jugendvertretung - Personalvertretung - …

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 3847/88
    Eine Weiterbeschäftigung ist dem Arbeitgeber unter anderem unzumutbar im Sinne des § 65 Abs. 4 HPVG F. 1988, wenn ihm nach Abschluß der Ausbildung des die Weiterbeschäftigung verlangenden Jugendvertreters keine ausbildungsbezogene freie Planstelle zur Verfügung steht (…BVerwG, B. v. 30.10.1987, a. a. O.; B. v. 15.10.1985  6 P 13.84 -, ZBR 86, 142; HessVGH, B. v. 14.3. 1984 - HPV TL 26/82  und OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 14.9. 1987 - CL 54/86 -, jeweils m.w.N.).

    Auf die Verhältnisse bei dieser Dienststelle ist abzustellen, denn der Weiterbeschäftigungsanspruch aus § 65 Abs. 2 HPVG F. 1988 besteht bei rechtem Verständnis der Vorschrift nicht landesweit, sondern nur gegenüber der Dienststelle oder Einrichtung des Landes, bei der das frühere Mitglied einer Jugend- und Auszubildendenvertretung oder eines Personalrats seine Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz erhalten hat (BVerwG, B. v. 15.10.1985, a. a. O.).

  • BAG, 14.05.1987 - 6 AZR 498/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch Auszubildender: Rechtsweg, Fiktionswirkung, …

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 3847/88
    Der von dem Land Hessen fristgerecht vor Ablauf des Ausbildungsverhältnisses gestellte Feststellungsantrag gemäß § 65 Abs. 4 Nr. 1 HPVG F. 1988 führte jedoch zur Hemmung dieser Rechtsfolge und verhinderte damit die Begründung des Arbeitsverhältnisses (BVerwG, B. v. 26.6. 1981 - 6 P 71.78 -, BVerwGE 62, 364; BAG, U. v. 14.5. 1987 - 6 AZR 498/85 -, RdA 87, 318 (L) ).
  • BVerwG, 08.07.1977 - 7 P 29.75

    Dienstkraft - Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren - Berichtigung des …

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 3847/88
    Es kommt darauf an, ob Befugnisse oder Pflichten, die das Personalvertretungsrecht Stellen, Personengruppen oder einzelnen Personen gewährt oder auferlegt, unmittelbar durch die begehrte Entscheidung betroffen werden (BVerwG, B. v. 8.7.1977 - 7 P 29.75 -, Buchholz 238.32 § 91 BlnPersVG Nr. 1; HessVGH, B. v. 27.7. 1983 - HPV TL 13/83 -).
  • VGH Hessen, 27.07.1983 - HPV TL 13/83
    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 3847/88
    Es kommt darauf an, ob Befugnisse oder Pflichten, die das Personalvertretungsrecht Stellen, Personengruppen oder einzelnen Personen gewährt oder auferlegt, unmittelbar durch die begehrte Entscheidung betroffen werden (BVerwG, B. v. 8.7.1977 - 7 P 29.75 -, Buchholz 238.32 § 91 BlnPersVG Nr. 1; HessVGH, B. v. 27.7. 1983 - HPV TL 13/83 -).
  • VGH Hessen, 27.06.1984 - HPV TL 28/83
    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 3847/88
    Abzustellen ist dabei auf die Sachlage im Zeitpunkt der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses (…BVerwG, B. v. 30.10.1987, a. a. O.; HessVGH, B. v. 27.6. 1984 - HPV TL 28/83).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.1987 - CL 54/86
    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 3847/88
    Eine Weiterbeschäftigung ist dem Arbeitgeber unter anderem unzumutbar im Sinne des § 65 Abs. 4 HPVG F. 1988, wenn ihm nach Abschluß der Ausbildung des die Weiterbeschäftigung verlangenden Jugendvertreters keine ausbildungsbezogene freie Planstelle zur Verfügung steht (…BVerwG, B. v. 30.10.1987, a. a. O.; B. v. 15.10.1985  6 P 13.84 -, ZBR 86, 142; HessVGH, B. v. 14.3. 1984 - HPV TL 26/82  und OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 14.9. 1987 - CL 54/86 -, jeweils m.w.N.).
  • VGH Hessen, 14.03.1984 - HPV TL 26/82
    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 3847/88
    Eine Weiterbeschäftigung ist dem Arbeitgeber unter anderem unzumutbar im Sinne des § 65 Abs. 4 HPVG F. 1988, wenn ihm nach Abschluß der Ausbildung des die Weiterbeschäftigung verlangenden Jugendvertreters keine ausbildungsbezogene freie Planstelle zur Verfügung steht (…BVerwG, B. v. 30.10.1987, a. a. O.; B. v. 15.10.1985  6 P 13.84 -, ZBR 86, 142; HessVGH, B. v. 14.3. 1984 - HPV TL 26/82  und OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 14.9. 1987 - CL 54/86 -, jeweils m.w.N.).
  • ArbG Berlin, 28.07.2010 - 56 Ga 9404/10

    Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung - ehemaliger Ersatzmitglieder der …

    Rn. 38 Nur wenn es in einer einstweiligen Verfügung allein um Sicherung der Rechte als Mitglied der JAV geht, sind die Verwaltungsgerichte rechtswegzuständig (vgl. VGH Kassel [07.12.1988] - HPV TL 3847/88 - NZA 1989, 525 = juris Rn. 26).

    Rn. 100 Ein Verfügungsgrund ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn wie hier der Auszubildende Mitglied der JAV ist (…vgl. Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 11. Aufl. [2008], § 9 Rn. 22 a.E.;… KR/Weigand, 9. Aufl. [2009], BetrVG § 78a Rn. 5 m.w.N.; vgl. auch VGH Kassel [07.12.1988] - HPV TL 3847/88 - NZA 1989, 525 = juris Rn. 26).

  • VGH Hessen, 21.03.1996 - 22 TL 2391/95

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Jugendvertreter - …

    Rn. 30 Dem Arbeitgeber kann die Weiterbeschäftigung auch dann nicht zugemutet werden, wenn er dem Mitglied einer Jugend- oder Personalvertretung keinen seiner Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz bereitstellen kann (vgl. BVerwG…, Beschluß vom 15. Oktober 1985, a.a.O., Seiten 159 f.; BAG, Beschluß vom 24. Juli 1991 - 7 ABR 68/90 - der Betrieb 1992, 483 f.; Hess. VGH, Beschluß vom 7. Dezember 1988 - HPV TL 3847/88 - ESVGH 40, 77 = NVwZ-RR 1989, 375, jeweils nur Leitsätze).

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung sowohl des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs als auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. den aus anderen Gründen aufgehobenen Beschluß des Hess. VGH vom 24. Juni 1993 - HPV TL 1105/90 -, Beschlüsse vom 25. Mai 1983 - HPV TL 59/80 - ZBR 1983, 364, und vom 7. Dezember 1988 - HPV TL 3847/88 - BVerwG, Beschluß vom 15. Oktober 1985 - 6 P 13.84 - ZBR 1986, 142).

  • VGH Hessen, 24.06.1993 - HPV TL 1105/90

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugendvertreters und Auszubildendenvertreters …

    Rn. 35 Der Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 65 Abs. 2 HPVG besteht nicht landesweit, sondern nur bezogen auf die Dienststelle oder die Einrichtung des Ausbildungsträgers, bei dem das frühere Mitglied einer Jugend- und Auszubildendenvertretung oder eines Personalrates seine Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz erhalten hat (Hess. VGH, Beschluß vom 25. Mai 1983 - HPV TL 59/80 - ZBR 1983, 364; Beschluß vom 7. Dezember 1988 - HPV TL 3847/88 - BVerwG, Beschluß vom 15. Oktober 1985 - 6 P 13.84 -, ZBR 1986, 142).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.12.1988 - 3 S 3072/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,6332
VGH Baden-Württemberg, 07.12.1988 - 3 S 3072/88 (https://dejure.org/1988,6332)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.12.1988 - 3 S 3072/88 (https://dejure.org/1988,6332)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Dezember 1988 - 3 S 3072/88 (https://dejure.org/1988,6332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 40, 77 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1982 - 3 S 1593/82

    Parallelentscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.1988 - 3 S 3072/88
    Etwaige rechtswidrige Zustände werden durch den Schlußabnahmeschein weder genehmigt noch geheilt (vgl. Urteil des Senats vom 15.12.1982, VBlBW 1983, 334).
  • OVG Thüringen, 27.02.1997 - 1 EO 233/96

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Beiladung; Aufhebung; …

    Das kann selbst dann gelten, wenn die privatrechtliche Verpflichtung während der begonnenen, aber noch nicht abgeschlossenen Bauausführung endet (Hessischer VGH, Urteil vom 26. Februar 1982 - IV OE 43/79 - in NJW 83, 951 = BRS 39 Nr. 98), der Bauherr das Grundstück veräußert (VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 7. Dezember 1988 - 3 S 3072/88 - n. v.) oder in Wahrheit die Baumaßnahme nicht im Auftrag des Bauherrn und für seine Rechnung ausgeführt wurde oder ausgeführt werden soll (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. November 1980 - 3 S 2005/80 - in ESVGH 31, 36).
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