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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 15.06.1994 - 5 S 1366/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,12341
VGH Baden-Württemberg, 15.06.1994 - 5 S 1366/93 (https://dejure.org/1994,12341)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.06.1994 - 5 S 1366/93 (https://dejure.org/1994,12341)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Juni 1994 - 5 S 1366/93 (https://dejure.org/1994,12341)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Versagung der Teilungsgenehmigung wegen unerwünschter Hinterliegerbebauung im Innenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 78
  • ZfBR 1995, 111
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Teilung eines Flurstücks zum Zwecke der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.1994 - 5 S 1366/93
    Ob dem Landwirt durch eine Wohnnutzung in der Nachbarschaft die Möglichkeit abgeschnitten wird, seinen Betrieb zukünftig zu erweitern oder auf Schweinemast umzustellen, ist für die gemäß § 34 Abs. 1 BauGB zu treffende Entscheidung nicht maßgeblich (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.01.1993 - 4 C 19.90 - BauR 1993, 445).
  • VG Saarlouis, 28.02.2007 - 5 K 20/06

    Zum Nachbarschutz gegen die Zulassung einer weiteren Hinterlandbebauung im …

    In so einem Falle habe der VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 21.06.1994 - 5 S 1366/93 -, NuR 1995, 196 = UPR 1995, 111, zitiert nach Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 34 Rdnr. 57) die (objektiv-rechtliche) Zulässigkeit eines Vorhabens wegen der Beeinträchtig der Hausgärten und Obstbaumwiesen verneint.

    Deshalb ist der Hinweis auf das Urteil des VGH Mannheim (Urteil vom 21.06.1994 - 5 S 1366/93 -, NuR 1995, 196) unergiebig, weil sich dieses allein mit der Frage des objektiv-rechtlichen "Einfügens" beschäftigt.

  • VGH Bayern, 18.12.2001 - 15 N 97.2906
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369/386 f., und vom 21.11.1980 DVBl 1981, 100 ) kann sich ein Vorhaben selbst dann im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB einfügen, wenn sich das Vorhaben in solchen Fällen nicht in dem vorgegebenen Rahmen hält (vgl. dazu auch VGH BW vom 21.6.1994 NuR 1995, 196), jedoch weder selbst noch infolge einer nicht auszuschließenden Vorbildwirkung bodenrechtliche Spannungen begründet oder vorhandene Spannungen erhöht.
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dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 06.07.1994 - 13 S 2153/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5466
VGH Baden-Württemberg, 06.07.1994 - 13 S 2153/92 (https://dejure.org/1994,5466)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.07.1994 - 13 S 2153/92 (https://dejure.org/1994,5466)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Juli 1994 - 13 S 2153/92 (https://dejure.org/1994,5466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Schreibweise des Familiennamens als Gegenstand eines Namensfeststellungsverfahrens; Beweiskraft der Personenstandsbücher

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ein falscher Name kann durch Zeitablauf richtig werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 78 (Ls.)
  • NJW-RR 1995, 1412
  • VBlBW 1994, 458
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.03.1958 - VII C 109.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.1994 - 13 S 2153/92
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ähnlicher Weise, losgelöst von der besonderen Beweiskraft der Personenstandsbücher und -urkunden, dem Rechtsbegriff der "Zweifel" als "jedes bei natürlicher Betrachtung und bei objektiver Würdigung aller Tatsachen sich ergebende Bedenken" umschrieben (Urteil vom 7.3.1958, DVBl. 1958, 544;… ihm folgend: Raschauer, a.a.O., S. 243;… Loos, a.a.O., S. 125).

    Vielmehr muß es ausreichen, denjenigen Namen festzustellen, für den nach dem Ergebnis der behördlichen Untersuchungen die meisten Anhaltspunkte sprechen (BVerwG, Urteil vom 7.3.1958, a.a.O., Loos, a.a.O., S. 129).

  • BVerwG, 26.05.1959 - VII C 135.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.1994 - 13 S 2153/92
    Es erscheint deshalb äußert zweifelhaft, ob die Behauptung zutreffen kann, andere Urkunden, wie Ausweise, Einbürgerungsurkunden etc., entfalteten in namensrechtlicher Beziehung keine Rechtswirkungen (BVerwG, Urteil vom 26.5.1959, BVerwGE 8, 317/322; Urteil vom 13.11.1959, BVerwGE 9, 320/322; Raschauer, Namensrecht, S. 240 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.11.1959 - VII C 131.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.1994 - 13 S 2153/92
    Es erscheint deshalb äußert zweifelhaft, ob die Behauptung zutreffen kann, andere Urkunden, wie Ausweise, Einbürgerungsurkunden etc., entfalteten in namensrechtlicher Beziehung keine Rechtswirkungen (BVerwG, Urteil vom 26.5.1959, BVerwGE 8, 317/322; Urteil vom 13.11.1959, BVerwGE 9, 320/322; Raschauer, Namensrecht, S. 240 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2016 - 5 A 987/14

    Auskunftspflicht des Landesrechnungshofs über Prüfung des WDR

    Rn. 90 vgl. zur Diskussion über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch die Rechnungshöfe: Knöpfle, in: von Arnim (Hrsg.), Finanzkontrolle im Wandel, 1989, S. 259 ff.; Haverkate, in: Zavelberg (Hrsg.), Die Kontrolle der Staatsfinanzen, 1989, S. 197, 212 ff.; Porzucek, Die Finanzkontrolle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und ihrer Beteiligungsunternehmen, 2006, S. 114 ff. Siehe auch VG Stuttgart, Urteil vom 12. August 1992 - 3 K 2780/87 -, VBlBW 1994, 458 ff. (Leitsatz und Teile der Gründe).

    Rn. 114 Vgl. zur - bisher nicht abschließend geklärten - Frage der Grenzen der Prüfung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch die Rechnungshöfe: Knöpfle, in: von Arnim (Hrsg.), Finanzkontrolle im Wandel, 1989, S 259 ff.; Haverkate, in: Zavelberg (Hrsg.), Die Kontrolle der Staatsfinanzen, 1989, S. 197, 212 ff.; Jarass, Reichweite der Rechnungsprüfung bei Rundfunkanstalten, 1992, S. 5 f.; Porzucek, Die Finanzkontrolle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und ihrer Beteiligungsunternehmen, 2006, S. 114 ff.; siehe auch VG Stuttgart, Urteil vom 12. August 1992 - 3 K 2780/87 -, VBlBW 1994, 458 ff. (Leitsatz und Teile der Gründe).

  • OVG Sachsen, 19.10.2017 - 3 A 425/17

    Namensänderung; Namensfeststellung; Zweifel an der Namensführung; Versteinerung; …

    Verleihen sie mit den über Generationen hinweg währenden Gebrauch des "falschen" Namens diesem immer wieder den Anschein, der "richtige" Name zu sein, so kommt einmal der Tag, an dem es von der Ordnungsfunktion des Namens als Mittel der Unterscheidung und Individualisierung seines Trägers her widersinnig erscheint, diesen Namen durch die amtliche Feststellung des ursprünglichen Namens wieder zu eliminieren (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 6. Juli 1994 - 13 S 2153/92 -, [...] Rn. 23 m. w. N.;… dem nachfolgend BVerwG, Beschl. v. 20. April 1995 - 6 B 89.94 -, [...] Rn. 2 ff.;… OVG NRW, Beschl. v. 21. Mai 2001 - 8 A 3373/99 -, [...] Rn. 7 m. w. N.).
  • VG Köln, 27.05.1999 - 20 K 1312/97
    Rn. 28 vgl. hierzu BVerwG, Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 72; VGH Baden-Württemberg, NJW-RR 1995, 1412, 1413.
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dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 05.07.1994 - 11 UE 666/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3975
VGH Hessen, 05.07.1994 - 11 UE 666/94 (https://dejure.org/1994,3975)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.07.1994 - 11 UE 666/94 (https://dejure.org/1994,3975)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Juli 1994 - 11 UE 666/94 (https://dejure.org/1994,3975)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Abschleppen eines auf Sonderparkplatz geparkten Kfz eines Schwerbehinderten - Sichtbarkeit des Parkausweises

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 78 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 24.10.1984 - 2 ObOWi 261/84
    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.1994 - 11 UE 666/94
    Soweit sich der Kläger zur Begründung dieser Auffassung auf die Kommentarstelle bei Jagusch-Hentschel (…Straßenverkehrsrecht, 30. Aufl., § 12 StVO, Rdnr. 60) und ergänzend auf die dort in Bezug genommene Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 24.10.1984 (NJW 1985, 1407) beruft, vermag das seinem Begehren nicht zum Erfolg zu verhelfen.

    Das Verwaltungsgericht hat jedoch in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hingewiesen, daß die von Jagusch-Hentschel insoweit zur Begründung seiner Auffassung in Bezug genommene Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 24.10.1984 (a. a. O.) eine derartige ausschließliche pauschale Aussage nicht enthält.

    Rn. 24 "Der Hinweis auf den Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 24.10.1984 (NJW 1985, 1407) kann im übrigen auch nicht unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zur Zulassung der Berufung führen.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 1 S 1266/91

    Abschleppen eines auf Sonderparkplatz geparkten Kfz eines Schwerbehinderten - …

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.1994 - 11 UE 666/94
    Dieser vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Urteil vom 30.03.1992 (NJW 1992, 2442 = VBlBW 1992, 348) vertretenen Auffassung hat sich der erkennende Senat bereits in seinem Beschluß vom 15. September 1993 - 11 TE 1488/93 - angeschlossen und dazu (auf S. 4 des amtlichen Umdrucks) folgendes ausgeführt:.

    Es hat insbesondere zutreffend unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VBlBW 1992, 348 = NJW 1992, 2442) angenommen, daß die hier maßgebliche Bestimmung des § 42 Abs. 4 Nr. 2 StVO das Auslegen eines speziellen Parkausweises bei Inanspruchnahme eines Schwerbehindertenparkplatzes verlange, die gut lesbare Auslegung des Parkausweises im Fahrzeug der Rechtssicherheit diene und damit ermöglicht werde, daß für den wirklich berechtigten Schwerbehinderten der für ihn vorgesehene Parkraum frei bleibe.".

  • VGH Hessen, 15.06.1987 - 11 UE 2521/84
    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.1994 - 11 UE 666/94
    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 15.06.1987 - 11 UE 2521/84 - (NVwZ 1987, 910 f.) und seither in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß für die Freihaltung von Parkraum für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde bzw. für die Schaffung besonders privilegierter Parkplätze für diesen Personenkreis ein besonderes und gewichtiges öffentliches Interesse spricht, zu dessen Durchsetzung insbesondere in stark frequentierten großstädtischen Innenstadtbereichen zu dem Mittel des Abschleppens verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge im Wege der unmittelbaren Ausführung in der Regel auch schon dann gegriffen werden darf, wenn der Verkehrsverstoß nur von kurzer Dauer ist.
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