Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 13 S 1908/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Auch bei der Einbürgerung eines Asylberechtigten müssen die Mindestvoraussetzungen - wie die eigenständige Aufbringung der Mittel für den Unterhalt - gegeben sein
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 14.03.1995 - 7 K 3245/93
- VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 13 S 1908/95
Papierfundstellen
- ESVGH 46, 198
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.02.1958 - I C 99.56
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 13 S 1908/95
Diese Voraussetzung ist nach der Auffassung des BVerwG, wie sich aus dem Sinn des § 8 Abs. 1 Nr. 4 RuStAG ergibt, nur dann gegeben, wenn der Ausländer nachhaltig im Stande ist, sich auf die Dauer am Orte seiner Niederlassung aus eigener Kraft zu ernähren (BVerwG, Urteil vom 27.2.1958, BVerwGE 6, 207 (209)).Ein Ausländer, der von öffentlicher Fürsorge lebt, erfüllt diese Voraussetzung jedoch nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.1958, a.a.O).
Dies entspricht auch der Rechtsauffassung des BVerwG, das im Urteil vom 27.2.1958, a.a.O. zu der für heimatlose Ausländer vergleichbaren Situation dargelegt hat, daß die Behörde nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen über einen Einbürgerungsantrag nur dann befinden darf, wenn die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen des § 8 Abs. 1 RuStAG, u.a. die des Abs. 1 Nr. 4, erfüllt sind und diese Mindestvoraussetzungen auch nicht durch ein Wohlwollensgebot außer Kraft gesetzt werden können.
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des BVerwG vom 1.7.1975, BVerwGE 49, 44 (48); denn in dieser Entscheidung mißt das BVerwG dem Wohlwollensgebot des Art. 34 Genfer Konvention keine andere Bedeutung als bei der Einbürgerung heimatloser Ausländer im Urteil vom 27.2.1958, a.a.O. bei.
Das BVerwG hat damit auch in diesem Zusammenhang nicht davon abgesehen, daß die Mindestvoraussetzung des § 8 Abs. 1 Nr. 4 RuStAG, wie es im Urteil vom 27.2.1958, a.a.O. betont hat, Ausdruck der wirtschaftlichen Eingliederung des Einbürgerungsbewerbers in die deutschen Verhältnisse ist.
- BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84
Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 13 S 1908/95
Die Behörde hat demgemäß zu prüfen, ob die Einbürgerung sowohl nach den persönlichen Verhältnissen des Bewerbers als auch nach allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten im staatlichen Interesse erwünscht ist; eine Abwägung mit den persönlichen Interessen des Bewerbers findet dabei nicht statt (ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, vgl. zuletzt: Urteil des BVerwG vom 21.10.1986, BVerwGE 75, 86, 88). - BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 32.84
Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Wohnsitzverlegung - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 13 S 1908/95
Dafür genügt jedes nach der Lage des Falles anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art. Da der Kläger damit rechnen muß, daß die inzwischen zuständig gewordene Behörde und ggf. die Beigeladene, in deren Vertretung der Bundesminister des Innern der Einbürgerung zustimmen muß, aus den von der Beklagten angeführten Gründen die Einbürgerung weiterhin ablehnen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 31.3.1987 - 1 C 32.84 - EZAR 601 Nr. 4), kann ein schutzwürdiges Interesse des Klägers an der begehrten Feststellung nicht verneint werden. - BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.70
Asylberechtigte - Einbürgerungsverfahren - Geheimgehaltene Vorgänge - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 13 S 1908/95
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des BVerwG vom 1.7.1975, BVerwGE 49, 44 (48); denn in dieser Entscheidung mißt das BVerwG dem Wohlwollensgebot des Art. 34 Genfer Konvention keine andere Bedeutung als bei der Einbürgerung heimatloser Ausländer im Urteil vom 27.2.1958, a.a.O. bei.
- VG Karlsruhe, 28.08.2020 - 9 K 9467/18
Einbürgerung in den deutschen Staatsverband
Ein Einbürgerungsbewerber, der von öffentlicher Fürsorge lebt, erfüllt diese Voraussetzungen grundsätzlich nicht (BVerwG, Urteil vom 27.02.1958 - I C 99.56 -, BVerwGE 6, 207;… Urteil vom 22.06.1999 - 1 C 16.98 -, BVerwGE 109, 142 = juris, Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.03.1996 - 13 S 1908/95 -, ESVGH 46, 198 = juris, Rn. 16; Nr. 8.1.1.4 AH-StAG).Insoweit sind der Verwaltung auch keine Ermessensspielräume eingeräumt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.03.1996 - 13 S 1908/95 -, juris, Rn. 17).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1997 - 25 A 3613/95
Hilfe zum Lebensunterhalt; Arbeitslosenhilfe; Einbürgerung; …
13 S 1908/95 -, ZAR 1996, 94; Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, § 8 RuStAG RdNr. 24.vom 9. Oktober 1995 - 5 M 25.95 AUAS 1995, 255; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. März 1996 - 13 S 1908/95 -, ZAR 1996, 94; Senatsbeschluß vom 26. Mai 1993 - 25 E 347/93 - und vom 4. November 1996 - 25 E 743/95 - Hailbronner/ Renner, aaO, § 8 RuStAG RdNr. 23,.
Rn. 100 Vgl. BVerwG", Urteil vom 27. Februar 1958 - I C 99.56 -, BVerwGE 6, 207, 209; OVG Berlin, Beschluß vom 9. Oktober 1995 - 5 M 25.95 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. März 1996 - 13 S 1908/95 -, aaO; Senatsbeschluß vom 4. November 1996 - 25 E 743/95 -.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1997 - 25 A 3616/95
Einbürgerung eines Bewerbers bei Hilfebedürftigkeit; Vertretenmüssen der …
13 S 1908/95 -, ZAR 1996, 94; Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, § 8 RuStAG RdNr. 24.vom 9. Oktober 1995 - 5 M 25.95 AUAS 1995, 255; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. März 1996 - 13 S 1908/95 -, ZAR 1996, 94; Senatsbeschluß vom 26. Mai 1993 - 25 E 347/93 - und vom 4. November 1996 - 25 E 743/95 - Hailbronner/ Renner, aaO, § 8 RuStAG RdNr. 23,.
Rn. 98 Vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1958 - I C 99.56 -, BVerwGE 6, 207, 209; OVG Berlin, Beschluß vom .9. Oktober 1995 - 5 M 25.95 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. März 1996 - 13 S 1908/95 -, aaO; Senatsbeschluß vom 4. November 1996 - 25 E 743/95 -.
- VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 880/00
Einbürgerung - Jugendstrafe
Denn da es hier um die rechtlichen Voraussetzungen geht, unter denen der Staatsangehörigkeitsbehörde das Ermessen überhaupt erst eröffnet ist, ist die entsprechende Verwaltungsvorschrift für die gerichtliche Entscheidung rechtlich nicht erheblich (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.7.1997, NVwZ 1998, 183 und vom 5.5.1997, NVwZ-RR 1997, 738 sowie das Senatsurteil vom 12.3.1996 - 13 S 1908/95 -, EZAR 271, Nr. 27). - OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12
Zum öffentlichen Interesse an der Einbürgerung eines Ausländers nach § 8 Abs 2 …
Ist dies nicht der Fall, weil der Ausländer auf den Bezug von (ergänzenden) Sozialleistungen angewiesen ist, spielt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der obergerichtlichen Rechtsprechung(OVG Berlin, Beschluss vom 9.10.1995 - 5 M 25.95 -, und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.3.1996 - 13 S 1908/95 -, jeweils juris) zu § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG keine Rolle, ob der Ausländer seine Bedürftigkeit zu vertreten hat. - VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96
Einbürgerung: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - Bezug von Sozialleistungen
Diese zwingende Einbürgerungsvoraussetzung des § 8 Abs. 1 Nr. 4 RuStAG ist Ausdruck der wirtschaftlichen Integration des Einzubürgernden in die deutschen Lebensverhältnisse (Bestätigung des Urteils des Senats vom 12.3.1996, ESVGH 46, 198).Insoweit ist der Behörde auch eine Ermessenseinbürgerung von vornherein versagt (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 12.3.1996, ESVGH 46, 198).
- BVerwG, 10.07.1997 - 1 B 141.97
Staatsangehörigkeitsrecht - Einbürgerung, Voraussetzungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 …
Daß die Einbürgerungsrichtlinien als solche die in § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 RuStAG gesetzlich geregelten Mindestvoraussetzungen der Einbürgerung nicht mit verbindlicher Wirkung über den innerdienstlichen Bereich hinaus interpretieren können, hat das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt (vgl. auch OVG Berlin AuAS 1995, 255; VGH Baden-Württemberg ESVGH 46, 198). - BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 94.97
Staatsbürgerschaftsrecht - Mindestvoraussetzungen für eine Einbürgerung nach § 8 …
Daß die Einbürgerungsrichtlinien als solche die in § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 RuStAG gesetzlich geregelten Mindestvoraussetzungen der Einbürgerung nicht mit verbindlicher Wirkung über den innerdienstlichen Bereich hinaus interpretieren können, hat das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt (vgl. auch OVG Berlin AuAS 1995, 255; VGH Baden-Württemberg ESVGH 46, 198).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".