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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 10 S 608/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,941
VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 10 S 608/07 (https://dejure.org/2007,941)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.05.2007 - 10 S 608/07 (https://dejure.org/2007,941)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 10 S 608/07 (https://dejure.org/2007,941)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Verwertung einer unter Verstoß gegen § 136 Abs 1 S 2 StPO erlangten Aussage bei Fahrerlaubnisentziehung

  • Judicialis

    StPO § 136 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 136a; ; StVG § 2 Abs. 12 Satz 1; ; LVwVfG § 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; FeV Anl. 4 Nr. 9.2.2

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Drogenkonsum

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Cannabiskonsum - Schweigerechtsbelehrung - Aussageerwertung

  • archive.org
  • blutalkohol PDF, S. 395
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnis: Fahrerlaubnisentziehung, Belehrungspflicht, Schweigerecht, Strafprozess, Beteiligtenanhörung, informatorische Befragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis können Aussagen trotz unterbliebener Belehrung über das Schweigerecht verwertet werden

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Cannabiskonsum - Fahrtauglichkeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nachteilige Aussage über Cannabiskonsum trotz Verfahrensfehler verwertbar

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Führerschein weg auch ohne Belehrung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Kein Verwertungsverbot von Aussagen bei unterbliebener Belehrung über das Schweigerecht - Zeugnisverweigerungsrecht gilt nur im Strafrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterbliebene Belehrung des Betroffenen über sein Schweigerecht über die Häufigkeit seines Cannabiskonsums vor seiner Aussage im Rahmen einer Verkehrskontrolle und Heranziehung dieser Aussage im behördlichen Entziehungsverfahren zur Begründung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 57, 248
  • NJW 2007, 2571
  • NZV 2008, 55
  • VBlBW 2007, 352
  • DVBl 2007, 983 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 10 S 608/07
    In seinem Beschluss vom 27.02.1992 hat der Bundesgerichtshof (- 5 StR 190/91 -, BGHSt 38, 214 = NJW 1992, 1463) entschieden, dass, sofern der Vernehmung eines Beschuldigten durch einen Beamten des Polizeidienstes nicht der Hinweis vorausgegangen ist, dass es dem Beschuldigten freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen (§ 136 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO), Äußerungen, die der Beschuldigte in dieser Vernehmung gemacht hat, nicht verwertet werden dürfen.
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Auskunftspflicht des Gemeinschuldners

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 10 S 608/07
    Die Entscheidung bezieht sich auf die Rechtsstellung des Beschuldigten im Strafprozess und ist Ausdruck des anerkannten Prinzips des Strafprozesses, dass niemand im Strafverfahren gegen sich selbst auszusagen braucht (BVerfG, Beschl. v. 13.01.1981 - 1 BvR 116/77 -, BVerfGE 56, 37, 43;… BGH, Urt. v. 14.06.1960 - 1 StR 683/59 -, BGHSt 14, 358, 364).
  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 683/59

    Tonband

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 10 S 608/07
    Die Entscheidung bezieht sich auf die Rechtsstellung des Beschuldigten im Strafprozess und ist Ausdruck des anerkannten Prinzips des Strafprozesses, dass niemand im Strafverfahren gegen sich selbst auszusagen braucht (BVerfG, Beschl. v. 13.01.1981 - 1 BvR 116/77 -, BVerfGE 56, 37, 43; BGH, Urt. v. 14.06.1960 - 1 StR 683/59 -, BGHSt 14, 358, 364).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2004 - 10 S 427/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen bewussten Passivrauchens von Cannabis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 10 S 608/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist jedenfalls bei einer höheren THC-Konzentration als 2 ng/ml eine durch den Cannabiskonsum bedingte Beeinträchtigung der fahreignungsrelevanten Eigenschaften eines Fahrerlaubnisinhabers gegeben (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 10.05.2004 - 10 S 427/04 -, DAR 2004, 604).
  • BFH, 26.02.2001 - VII B 265/00

    Verwertungsverbot bei Telefonüberwachung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 10 S 608/07
    Auch der Bundesfinanzhof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass es kein allgemeines gesetzliches Verwertungsverbot für Tatsachen gibt, die unter Verletzung von Verfahrensvorschriften ermittelt wurden (Beschl. v. 26.02.2001 - VII B 265/00 -, NJW 2001, 2118;… Urt. v. 23.01.2002 - XIR 10 u.a. -, NJW 2002, 2198).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 10 S 1294/03

    Fahrerlaubnisentziehung - Cannabiskonsum - Gutachtenbeibringung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 10 S 608/07
    Die dort wiedergegebene Äußerung des Antragstellers, "regelmäßig Cannabisprodukte zu konsumieren", belegt zumindest, dass es sich bei dem durch die Blutuntersuchung vom 19.06.2006 nachgewiesenen Konsum nicht um eine nur einmalige Einnahme handelt, die nach der Senatsrechtsprechung für die Annahme eines gelegentlichen Cannabiskonsums im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nicht ausreicht (vgl. Senatsbeschl. v. 29.09.2003 - 10 S 1294/03 -, VBlBW 2004, 36).
  • BayObLG, 02.11.2004 - 1St RR 109/04

    Abgrenzung zwischen informatorischer Befragung und Vernehmung des Beschuldigten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 10 S 608/07
    Denn die Verbringung des Antragstellers zur Polizeidienststelle im Anschluss an die Durchführung von Cannabis-Vortests brachte deutlich zum Ausdruck, dass die Polizeibeamten dem Antragsteller bereits als dem Beschuldigten begegneten (vgl. BayObLG, Beschl. v. 02.11.2004 - 1 St RR 109/04 -, NStZ-RR 2005, 175).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2004 - 10 S 2194/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 10 S 608/07
    Denn von einem ausreichenden Trennungsvermögen, das eine gelegentliche Einnahme von Cannabis im Hinblick auf die Verkehrssicherheit noch hinnehmbar erscheinen lässt, kann nur gesprochen werden, wenn der Konsument Fahren und Konsum in einer Weise trennt, dass eine Beeinträchtigung seiner verkehrsrelevanten Eigenschaften durch die Einnahme von Cannabis unter keinen Umständen eintreten kann (Senatsbeschl. v. 28.11.2003 - 10 S 1789/03 - v. 01.12.2003 - 10 S 1958/03 - v. 15.11.2004 - 10 S 2194/04 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 1880/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums

    Rn. 26 In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die Angaben eines Beschuldigten gegenüber der Polizei im fahrerlaubnisrechtlichen Verfahren selbst bei einem etwaigen Verstoß gegen strafprozessuale Bestimmungen grundsätzlich gegen ihn verwendet werden können und keinem Verwertungsverbot unterliegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28.02.2012 - 10 S 3390/11 - NJW 2012, 2744 und vom 16.05.2007 - 10 S 608/07 - NJW 2007, 2571; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 02.09.2013 - 16 B 976/13 - juris und vom 03.09.2010 - 16 B 382/10 - juris; BayVGH, Beschluss vom 31.05.2012 - 11 CS 12.807 - juris; VG München, Urteil vom 23.01.2015 - M 6a K 14.4275 - juris).
  • VGH Bayern, 05.03.2009 - 11 CS 08.3046

    "Gelegentlichkeit" eines Cannabiskonsums; Herleitung aus eigenen Angaben des …

    Denn auch wenn im gegebenen Fall gegen die Belehrungspflicht verstoßen worden sein sollte, zöge das nicht die Unverwertbarkeit der Angaben des Antragstellers in einem fahrerlaubnisrechtlichen Verfahren nach sich (VGH BW vom 16.5.2007 NJW 2007, 2571; Geiger, DAR 2009, 61/65).

    Zudem besteht kein allgemeiner, vor einer gesetzlichen Normierung unabhängiger Rechtsgrundsatz, dem zufolge Äußerungen eines Betroffenen in einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren nur verwertet werden dürfen, wenn er zuvor auf sein Schweigerecht hingewiesen wurde (VGH BW vom 16.5.2007, a.a.O., S. 2572).

  • VGH Hessen, 17.08.2017 - 2 B 1213/17

    Trennungsvermögen bei gelegentlichem Konsum von Cannabis

    Auf den Umstand, dass eine Belehrung stattgefunden hatte, sowie darauf, dass die strafrechtlichen Beweisverwertungsverbote regelmäßig im dem Gefahrenabwehrrecht zuzuordnenden Fahrerlaubrecht keine Berücksichtigung finden, hat auch das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung (S. 4 des amtlichen Umdrucks) bereits zutreffend hingewiesen (vgl. auch: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Mai 2007 - 10 S 608/07-, NZV 2008, S. 55).
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