Rechtsprechung
| EuGH, 07.07.2016 - C-214/15 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Sá Machado & Filhos
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 55 - Vergabebekanntmachung - Angebot ohne Beifügung einer Rechtfertigung für ungewöhnlich niedrige Preise - Bestimmungskriterien - Art. 7 Buchst. c - Marktwert - Nicht erreichter ...
Wird zitiert von ... (5)
- EuGH, 25.05.2020 - C-643/19
Resopre - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung …
Der Gerichtshof darf die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Beschluss vom 7. Juli 2016, Sá Machado & Filhos, C-214/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:548, Rn. 28).Die Feststellung der Gesichtspunkte, die erforderlich sind, um überprüfen zu können, ob ein Akt des Sekundärrechts oder des Primärrechts der Union anwendbar ist, muss daher vor der Befassung des Gerichtshofs erfolgen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 7. Juli 2016, Sá Machado & Filhos, C-214/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:548, Rn. 37).
Die Vorschriften dieser Richtlinien gelten somit nicht für Aufträge, deren Wert unter dem dort festgelegten Schwellenwert liegt (vgl. entsprechend Beschluss vom 7. Juli 2016, Sá Machado & Filhos, C-214/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:548, Rn. 29).
Ebenso unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge, die nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, nichtsdestoweniger den Grundregeln und den allgemeinen Grundsätzen des AEU-Vertrags, insbesondere den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit sowie der daraus folgenden Pflicht zur Transparenz, sofern an den betreffenden Aufträgen ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 7. Juli 2016 , Sá Machado & Filhos, C-214/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:548, Rn. 33, 35 und 37).
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-436/20
ASADE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Auftragsvergabe - Art. 49 und …
{FN:94} Vgl. entsprechend Beschluss vom 7. Juli 2016, Sá Machado & Filhos (C-214/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:548, Rn. 29). - Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2017 - C-303/16
Solar Electric Martinique - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit des …
{FN:15} Vgl. zu einem Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Staatsrat, Italien) Beschluss vom 28. Juni 2016, 1talsempione - Spedizioni Internazionali (…C-450/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:508, Rn. 20 bis 24), und zu einer Vorlagefrage des Supremo Tribunal Administrativo (Oberstes Verwaltungsgericht, Portugal) Beschluss vom 7. Juli 2016, Sá Machado & Filhos (C-214/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:548, Rn. 31 bis 34). - BPatG, 24.11.2015 - 29 W (pat) 15/13
Markenbeschwerdeverfahren - "HOTEL EUROPA CITY" - Freihaltungsbedürfnis - …
Rn. 24 Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH, Urteil vom 16.09.2015, C-214/15 Rn. 59f. - Société des Produits Nestlé SA/Cadbury UK Ltd;… GRUR Int 2014, 914 Rn. 23 Smart/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH];… GRUR 2010, 228 Rn. 33 - AUDI AG/HABM [Vorsprung durch Technik];… GRUR 2014, 872 Rn. 12 - Gute Laune Drops;… GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido). - VG Bayreuth, 24.05.2022 - B 5 K 21.1083
Finanzielle Abgeltung von Erholungsurlaub eines Offiziers bei krankheitsbedingter …
Von dem Grundsatz, dass der Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer nicht in die Lage versetzt, seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub auszuüben, die sich hieraus ergebenden Folgen zu tragen hat, kann im Fall des Ansammelns von Urlaubsansprüchen aus Krankheitsgründen abgewichen werden (EuGH, U.v. 29.11.2017 - C-214/15 - juris Rn. 56).
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