Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-316/15 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Hemming u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - Genehmigungsverfahren - Begriff der mit dem Antrag entstehenden Kosten
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-316/15
- EuGH, 16.11.2016 - C-316/15
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- EuGH, 24.03.2011 - C-400/08
Ein Mitgliedstaat kann die Eröffnung großer Einzelhandelseinrichtungen nicht von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-316/15
Rn. 76 Das Urteil vom 24. März 2011, Kommission/Spanien (C-400/08, EU:C:2011:172), stützt meine Auslegung von Art. 13 Abs. 2 der Dienstleistungsrichtlinie in vollem Umfang.Aus diesem Grund hat der Gerichtshof in Rn. 129 des Urteils vom 24. März 2011, Kommission/Spanien (C-400/08, EU:C:2011:172), festgestellt, dass der Betrag der Gebühr "sämtliche Kosten in angemessener Weise erfasst und nicht wesentlich von den tatsächlichen Kosten abweicht, die in jedem Einzelfall anfallen".
Rn. 81 Auch wenn es - wie das vorlegende Gericht festgestellt hat - zutrifft, dass der Gerichtshof bisher noch nicht Gelegenheit hatte, sich zur Auslegung von Art. 13 Abs. 2 der Dienstleistungsrichtlinie zu äußern{FN-VERWEIS:34}, hatte er doch in der Rechtssache, in der das Urteil vom 24. März 2011, Kommission/Spanien (C-400/08, EU:C:2011:172) ergangen ist, die Frage zu prüfen, ob Bearbeitungsgebühren für Genehmigungsanträge zur Eröffnung von Einzelhandelsgeschäften in Katalonien (Spanien), die vor Inkrafttreten der Dienstleistungsrichtlinie durch ein spanisches Gesetz eingeführt worden waren, mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar waren.
{FN:35} - Vgl. Urteil vom 24. März 2011, Kommission/Spanien (C-400/08, EU:C:2011:172, Rn. 127 und 128).
{FN:36} - Vgl. Urteil vom 24. März 2011, Kommission/Spanien (C-400/08, EU:C:2011:172, Rn. 129).
- EuGH, 19.09.2006 - C-392/04
i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel 11 …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-316/15
{FN:32} - Sie haben sich auch auf das Urteil vom 19. September 2006, i-21 Germany und Arcor (C-392/04 und C-422/04, EU:C:2006:586), gestützt, das in der vorliegenden Rechtssache allerdings keine große Hilfe darstellt, weil Art. 11 der Richtlinie 97/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. April 1997 über einen gemeinsamen Rahmen für Allgemein- und Einzelgenehmigungen für Telekommunikationsdienste (…ABl. 1997 L 117, S. 15) die Mitgliedstaaten ausdrücklich ermächtigte, die Kosten für Verwaltung, Kontrolle und Durchsetzung der Genehmigung in die Gebühr einzubeziehen, die für den Erhalt einer Lizenz geschuldet wurde.
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-360/15
X - Richtlinie 2006/123/EG - Niederlassung von Dienstleistungserbringern - …
{FN:113} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet in der Rechtssache Hemming u. a. (C-316/15, EU:C:2016:618).
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