Rechtsprechung
| EuGH, 21.09.2016 - C-261/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Demey
Eisenbahnverkehr - Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 - Rechte und Pflichten der Fahrgäste - Fehlen des Beförderungsausweises - Keine Zahlung innerhalb der Fristen - Straftat
- Europäischer Gerichtshof
Demey
Eisenbahnverkehr - Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 - Rechte und Pflichten der Fahrgäste - Fehlen des Beförderungsausweises - Keine Zahlung innerhalb der Fristen - Straftat
- reise-recht-wiki.de
Vertragsbeziehung zwischen Eisenbahnunternehmen und Reisenden ohne Beförderungsausweis
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Demey
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Eisenbahnverkehr - Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 - Rechte und Pflichten der Fahrgäste - Fehlen des Beförderungsausweises - Keine Zahlung innerhalb der Fristen - Straftat
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2016, 900
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2019 - C-349/18
Kanyeba - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eisenbahnverkehr - Rechte und Pflichten …
{FN:5} Urteil vom 21. September 2016, Nationale Maatschappij der Belgische Spoorwegen (C-261/15, EU:C:2016:709, Rn. 26).{FN:7} Der Gerichtshof stellt in dem oben angeführten Urteil "Demey" fest, dass die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Beförderungsvertrags durch die einschlägigen einzelstaatlichen Vorschriften geregelt werden (Urteil vom 21. September 2016, Nationale Maatschappij der Belgische Spoorwegen, C-261/15, EU:C:2016:709, Rn. 34).
{FN:8} Vgl. insoweit - unter Bezugnahme auf Titel II Art. 6 in Anhang I der Verordnung Nr. 1371/2007 - Urteil vom 21. September 2016, Nationale Maatschappij der Belgische Spoorwegen (C-261/15, EU:C:2016:709, Rn. 35).
{FN:9} Beschluss vom 30. Mai 2018, SNCB (…C-190/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:355, Rn. 7), sowie Urteil vom 21. September 2016, Nationale Maatschappij der Belgische Spoorwegen (C-261/15, EU:C:2016:709, Rn. 12 und 13).
{FN:10} Der Gerichtshof stellt in dem angeführten Urteil Demey (Urteil vom 21. September 2016, Nationale Maatschappij der Belgische Spoorwegen, C-261/15, EU:C:2016:709) in Rn. 27 hinsichtlich Art. 6 Titel II in Anhang I der Verordnung Nr. 1371/2007, fest, dass "das … Fehlen des Beförderungsausweises nur dahin ausgelegt werden [kann], dass vorher ein Beförderungsvertrag abgeschlossen wurde und der Fahrgast keinen Nachweis dafür vorlegen kann, dass er einen Beförderungsausweis erworben hat".
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